Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
(96.303)- Tipo
- Standesinitiative
- Estado
- Erledigt
- Parlamento
- Schweiz
- Número
- 96.303
- Inicio
- 15 may 1996
- Registro oficial
- Perfil oficial
- ID externo
- 19960303
- Francine JeanprêtreSozialdemokratische Partei
- Kommission für Rechtsfragen NR
- Rolf EnglerChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
- Kommission für Rechtsfragen SR
- Nationalrat
- Erledigt
- Keine Folge gegebenStänderat
- Behandelt vom Nationalrat
- Im Rat noch nicht behandelt
- Titel des GeschäftesBundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
- Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung ersucht der Kanton Wallis die Bundesversammlung mit dieser Standesinitiative, das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) in dem Sinne zu ändern, dass diejenigen Kantone, die darum ersuchen:
a. im Gesetzgebungsverfahren Ausführungsbestimmungen erlassen können, damit:
- der Erwerb eines Grundstückes durch eine natürliche Person im Ausland als Hauptwohnung am Ort ihres rechtmässigen und tatsächlichen Wohnsitzes nicht der Bewilligungspflicht unterstellt ist;
- der Erwerb eines Grundstückes durch Personen im Ausland, die rechtsgültig im Handelsregister eingetragen sind, als ständige Betriebsstätte im Sinne von Artikel 8 Absatz 1 lit. a BewG nicht der Bewilligungspflicht unterstellt ist;
b. direkt ein zusätzliches Reservekontingent für Ferienwohnungen oder Wohneinheiten in einem Apparthotel beanspruchen können, wenn es ihre wirtschaftlichen Interessen erfordern.
Datos: OpenParlData · CC BY 4.0