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Indirekter Gegenentwurf zur Stopfleber-Initiative

(25.404)Parlamentarische InitiativeGeplant für die Schlussabstimmung
Schweiz21 feb 2025
Perfil
Tipo
Parlamentarische Initiative
Estado
Geplant für die Schlussabstimmung
Parlamento
Schweiz
Número
25.404
Inicio
21 feb 2025
Referencias y fuente
Registro oficial
Perfil oficial
ID externo
20250404
Votaciones(7)
Contribuciones(9)
  • Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NRUrheber/in
  • Estelle RevazUrheber/inSozialdemokratische Partei
  • Benedikt WürthUrheber/inDie Mitte
  • Departement des InnernFederführendes Departement
  • Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NRZuständige Kommission
Cronología(24)
  • Zustimmung
    Ständerat
  • Geplant für die Schlussabstimmung
  • In Ständerat geplant
  • Beratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen
  • In Kommission des Ständerats
Textos(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Indirekter Gegenentwurf zur Stopfleber-Initiative
  • Eingereichter TextTEXT

    Artikel 14 des Tierschutzgesetzes und gegebenenfalls weitere Erlasse werden gemäss folgenden Eckwerten ergänzt:

    • Der Bund beobachtet die Importentwicklung von Magret, Stopfleber und Confit von Enten und Gänsen nach Einführung der Deklarationspflicht.
    • Er trifft weitergehende Massnahmen im Sinne einer Importbeschränkung, soweit sich die importierte Menge nach fünf Jahren seit Inkrafttreten der Deklarationspflicht nicht merklich reduziert hat.
  • BegründungTEXT

    Wegen des grossen Leidens, das Gänsen und Enten beim Mästen zugefügt wird, ist die Produktion von Stopfleber in der Schweiz seit über 40 Jahren verboten. Der Tierschutz geniesst in der Schweiz einen hohen Stellenwert und die Stopfleber-Initiative stösst gemäss Umfrage (DemoSCOPE Februar 2024) auf grosse Zustimmung, v.a. in der Deutschschweiz (89% «Eher Ja» und «Ja»). Die Initiative hat somit gewisse Chancen, im Falle einer Abstimmung angenommen zu werden. Mit der Einführung einer Deklarationspflicht begegnet der Bund diesem Anliegen aber mit einer äusserst vagen Massnahme und riskiert so, den Konsum von Stopfleber, Magret und Confit nicht merklich zu reduzieren und das Tierwohl nicht zu verbessern.

    Darum soll der Initiative ein indirekter Gegenentwurf gegenübergestellt werden, der die Einführung von Importbeschränkungen vorsieht, sofern die Deklarationspflicht innert einer gesetzten Frist nicht die gewünschten Resultate erzielt, nämlich den Rückgang des Konsums von tierquälerisch erzeugten Produkten aus der Geflügelmast. Bei diesem Gegenvorschlag handelt es sich nicht um ein unmittelbares Verbot und er nimmt die Argumentationslinie des Bundesrates und teils auch des Parlaments auf: Die Regelung wird stufengerecht im Tierschutzgesetz verankert und sie wahrt den Grundsatz der Verhältnismässigkeit im Sinne der Vereinbarkeit mit geltendem Handelsrecht, da eine Importbeschränkung als strenge Massnahme erst erlassen wird, wenn mildere Massnahmen nicht zum Ziel geführt haben.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0