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Mindeststandards für Primärsysteme im Gesundheitswesen

(24.3013)PostulatÜberwiesen an den Bundesrat
Schweiz22 feb 2024
Perfil
Tipo
Postulat
Estado
Überwiesen an den Bundesrat
Parlamento
Schweiz
Número
24.3013
Inicio
22 feb 2024
Referencias y fuente
Registro oficial
Perfil oficial
ID externo
20243013
Votaciones(1)
Contribuciones(3)
  • Sarah WyssUrheber/inSozialdemokratische Partei
  • Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NationalratUrheber/in
  • Departement des InnernFederführendes Departement
Cronología(6)
  • Annahme
    Nationalrat
  • Überwiesen an den Bundesrat
  • Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
  • Antrag: Annahme
    Bundesrat
  • Eingereicht
Textos(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Mindeststandards für Primärsysteme im Gesundheitswesen
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Der Bundesrat ist bereit, die Einführung von Mindeststandards für Herstellende von Primärsystemen im Rahmen des Programms DigiSanté zu prüfen. Dabei gilt es insbesondere zu klären, inwieweit der Bund die Kompetenz hat, Regelungen im Bereich der Primärsysteme zu erlassen.


    Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung von Mindeststandards für Herstellende von Primärsystemen (für den OKP-Bereich) zu prüfen. Diese Mindeststandards sollen insbesondere die Interoperabilität und die Qualitätssicherung gewährleisten.

     

    Eine Minderheit der Kommission (Aeschi Thomas, Amaudruz, Bircher, de Courten, Glarner, Gutjahr, Thalmann-Bieri, Wyssmann) beantragt, das Postulat abzulehnen.

  • BegründungTEXT

    Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist zentral und bringt für das Gesamtsystem, aber auch für die Patientinnen und Patienten sowie Steuer-und Prämienzahlende, einen grossen Mehrwert. Mit dem Programm DigiSanté soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben werden. In diesem Zusammenhang sollen mögliche Mindeststandards für Primärsysteme – als Basis für die Digitalisierung – geprüft werden. Dies um sicherzustellen, dass die Qualitätssicherung und die Interoperabilität gewährleistet ist. Diese Mindeststandards sollen nur für Primärsysteme für Leistungserbringende im OKP-Bereich gelten.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0