Limitierung der parlamentarischen Initiativen und Vorstösse
(23.408)- Tipo
- Parlamentarische Initiative
- Estado
- Erledigt
- Parlamento
- Schweiz
- Número
- 23.408
- Inicio
- 16 mar 2023
- Registro oficial
- Perfil oficial
- ID externo
- 20230408
- CHE27 may 2024
- CHE5 mar 2025
- Resultado: 25 Sí · 10 No · 1 Abst. · 9 AusenteJa
- Resultado: 95 Sí · 96 No · 3 Abst. · 6 Ausente
- Thomas MatterSchweizerische Volkspartei
- Nicolò PaganiniDie Mitte
- Jean TschoppSozialdemokratische Partei
- Parlament
- Mathias ZopfiDie Grünen
- Keine Folge gegebenStänderat
- Erledigt
- Beratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen
- Keine Zustimmung zum Beschluss des ErstratesStaatspolitische Kommission Ständerat
- Folge gegebenNationalrat
- Titel des GeschäftesLimitierung der parlamentarischen Initiativen und Vorstösse
- Eingereichter Text
Das Geschäftsreglements des Nationalrats (GRN) sei in Artikel 25 dahingehend zu ergänzen, dass ein Parlamentarier während einer Legislatur höchstens 32 parlamentarische Initiativen und Vorstösse einreichen darf. Von dieser Beschränkung nicht betroffen sind Fraktionsvorstösse, Anfragen, aktuelle Fragen in der Fragestunde sowie Interpellationen.
- Begründung
Die ständig steigende Flut von parlamentarischen Initiativen, Motionen und Postulaten belastet den Nationalrat in unverantwortlichem Masse. Gemäss bundesrätlicher Antwort auf die Interpellation 07.3176 von Peter Spuhler vom 22. März 2007 kostete damals die Beantwortung und Behandlung eines Vorstosses im Durchschnitt 6120 Franken. Im Jahr 2021 wurden 1897 Vorstösse eingereicht, womit die Kosten von deren Beantwortung heute weit über 12 Millionen Franken liegen. Eine Kontingentierung pro Ratsmitglied auf 32 Vorstösse (was im Durchschnitt 2 pro ordentliche Session bedeutet) bringt dank mengenmässiger Beschränkung zweifellos auch eine qualitative Verbesserung und senkt die Kosten. Dutzende von Motionen und Postulaten werden pro Session abgeschrieben, weil sie nicht innert zwei Jahren behandelt werden konnten. Fragen der Fragestunde, Anfragen und Interpellationen sollen der Beschränkung nicht unterliegen, weil sie vergleichsweise geringe Kostenfolgen auslösen. Ebenfalls sollen die Fraktionsvorstösse nicht beschränkt werden, weil diese in der Regel übergeordnete politische Anliegen aufnehmen und darum grösseres Gewicht haben.
Datos: OpenParlData · CC BY 4.0