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Voraussetzung für den AHV-Rentenbezug erhöhen

(14.429)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz19 jun 2014
Perfil
Tipo
Parlamentarische Initiative
Estado
Erledigt
Parlamento
Schweiz
Número
14.429
Inicio
19 jun 2014
Referencias y fuente
Registro oficial
Perfil oficial
ID externo
20140429
Puntos del orden del día
Contribuciones(4)
Cronología(5)
  • Erledigt
  • Keine Folge gegeben
    Nationalrat
  • Keine Zustimmung
    Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR
  • Folge geben (Erstrat)
    Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR
  • Im Rat noch nicht behandelt
Textos(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Voraussetzung für den AHV-Rentenbezug erhöhen
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:

    Artikel 29 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung ist wie folgt zu ändern:

    Art. 29

    Abs. 1

    Anspruch auf eine ordentliche Alters- oder Hinterlassenenrente haben die rentenberechtigten Personen, denen für mindestens zwei volle Jahre Einkommen, Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften in der Schweiz angerechnet werden können, oder ihre Hinterlassenen.

    ...

  • BegründungTEXT

    Mit dieser Massnahme würde dem Missbrauch vorgebeugt, dass Zuwanderer erst kurz vor dem Pensionsalter in die Schweiz einwandern, um überproportional von unserem noch gut funktionierendem Sozialsystem zu profitieren. Im Rahmen der Gleichbehandlung gilt dies auch für Schweizerinnen und Schweizer, obwohl Artikel 121a der Bundesverfassung explizit die Möglichkeit gewährt, als Begleitmassnahme bei der Steuerung der Zuwanderung den Anspruch auf Sozialleistungen zu beschränken.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0