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Förderung von Schweizer Kultur am Radio und im Fernsehen

(01.3248)MotionErledigt
Schweiz9 may 2001
Perfil
Tipo
Motion
Estado
Erledigt
Parlamento
Schweiz
Número
01.3248
Inicio
9 may 2001
Referencias y fuente
Registro oficial
Perfil oficial
ID externo
20013248
Puntos del orden del día
Contribuciones(13)
  • Rudolf ImhofMitunterzeichner/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Rosmarie ZapflMitunterzeichner/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Guido ZächMitunterzeichner/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und KommunikationFederführendes Departement
  • Jean-Michel CinaMitunterzeichner/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
Cronología(5)
  • Erledigt
  • Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt
    Nationalrat
  • Bekämpft. Diskussion verschoben
    Nationalrat
  • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
    Bundesrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Textos(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Förderung von Schweizer Kultur am Radio und im Fernsehen
  • Antwort BR / BüroTEXT
    Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird angehalten, in der laufenden Revision des Radio- und Fernsehgesetzes sicherzustellen, dass Schweizer Kultur im gebührenfinanzierten Radio und Fernsehen im Rahmen des Service-public-Auftrages gefördert wird.

  • BegründungTEXT

    Schweizer Künstler und Interpreten haben es oft schwer, sich im globalen Markt zu präsentieren und zu positionieren. Das ist nicht in erster Linie ein Problem der Qualität, sondern in der Musikszene die Konsequenz der marktbeherrschenden Stellung durch globale Grosskonzerne, die den Geschmack nach verkaufsstrategischen Überlegungen bestimmen. Ganz im Stil: Nur was sich verkauft, ist auch gut. Da das Schweizer Kulturschaffen im Allgemeinen und das Schweizer Musikschaffen im Speziellen im Normalfall über kleinere Absatzmärkte und ein ganz anderes Verkaufspotenzial verfügen als grosse ausländische Starinterpreten, gehen sie in den Marketingüberlegungen der Musikkonzerne vielfach unter. Das hat zur Folge, dass sie am Radio und im Fernsehen nicht so präsent sind, weil sie nicht vermarktet werden. Oft bleibt ihnen der Weg in die Publizität - und in den Erfolg - aus diesem Grund ganz versperrt. Das gilt auch für andere Kunstrichtungen wie beispielsweise die Literatur. Wer nicht bei einem grossen Verlag unterkommt, hat es schwerer, in die Medien zu kommen und ein gewisses Echo zu erlangen.

    Darum ist es sinnvoll, dem Schweizer Kulturschaffen im gebührenfinanzierten Radio und Fernsehen eine angemessene Förderung zukommen zu lassen. Dieses Anliegen soll als Grundsatz in einem neuen Radio- und Fernsehgesetz verankert werden. Es kann auch als Erbringung einer generellen kulturellen Leistung bezeichnet werden und Eingang in den allgemeinen Leistungsauftrag finden. Somit ist vielen Schweizer Kulturschaffenden eine zumindest nationale Plattform auf sicher. Bei dieser Förderung geht es nicht um eine konkrete Kulturform, sondern um alle möglichen Richtungen wie Musik, Film, Kabarett, Literatur, Malerei usw.

    Da das gebührenfinanzierte Radio und Fernsehen einen Service-public-Auftrag auch in dieser Hinsicht zu erfüllen hat, betrifft die Forderung nach mehr Kultur oder die "Grundversorgung mit Schweizer Kultur" vor allem jene Fernsehkanäle und Radiosender, die über Empfangsgebühren finanziert werden.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0