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Lohngarantie bei Mutterschaftsurlaub

(00.302)StandesinitiativeErledigt
Schweiz22 feb 2000
Perfil
Tipo
Standesinitiative
Estado
Erledigt
Parlamento
Schweiz
Número
00.302
Inicio
22 feb 2000
Referencias y fuente
Registro oficial
Perfil oficial
ID externo
20000302
Contribuciones(4)
  • Bruno FrickUrheber/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NRZuständige Kommission
  • Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SRZuständige Kommission
  • StänderatInitialer Rat
Cronología(4)
  • Erledigt
  • Keine Folge gegeben
    Nationalrat
  • Behandelt vom Ständerat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Textos(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Lohngarantie bei Mutterschaftsurlaub
  • Eingereichter TextTEXT

    Das Parlament von Republik und Kanton Jura reicht gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung folgende Standesinitiative ein:

    Art. 324a Abs. 3 OR

    Bei Schwangerschaft der Arbeitnehmerin hat der Arbeitgeber den Lohn im gleichen Umfang zu entrichten.

    Art. 329b Abs. 3 OR

    Die Ferien dürfen vom Arbeitgeber auch nicht gekürzt werden, wenn:

    a. eine Arbeitnehmerin wegen Schwangerschaft bis zu 14 Wochen an der Arbeitsleistung verhindert ist;

    b. eine Arbeitnehmerin bis zu 14 Wochen Mutterschaftsurlaub nimmt.

    Art. 329f Abs. 1 OR (neu)

    Die Arbeitnehmerin hat bei Schwangerschaft und Niederkunft Anspruch auf einen Urlaub von mindestens 14 Wochen, wovon mindestens zwölf in die Zeit nach der Niederkunft fallen.

    Art. 329f Abs. 2 OR (neu)

    Die Arbeitnehmerin hat während des Mutterschaftsurlaubs Anspruch auf 80 Prozent ihres Lohnes. Diese Regelung kann über eine Vereinbarung, einen Normal- oder einen Gesamtarbeitsvertrag zugunsten der Arbeitnehmerin geändert werden.

  • BegründungTEXT

    Nach dem Volksnein zur eidgenössischen Mutterschaftsversicherung gilt es, wenigstens die schlimmsten Lücken zu füllen, welche die schweizerische Gesetzgebung bezüglich des Erwerbsersatzes bei Mutterschaftsurlaub aufweist. Da es sich hier um Bundesrecht handelt, ersuchen wir die Bundesversammlung, das Obligationenrecht auf eine Weise zu ändern, dass jeder Arbeitnehmerin bei einer Schwangerschaft ein mindestens vierzehnwöchiger Mutterschaftsurlaub bei einem Lohnausgleich von 80 Prozent gewährleistet wird.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0