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Marcel Preiss · GLP

deKantonsrat
Grosser Rat (TG)01.07.2026
Der Tätigkeitsbericht des Datenschutz- und Öffentlich­ keitsbeauftragten zeigt einmal mehr: Datenschutz ist längst keine reine Fachfrage mehr, sondern eine zentrale Vertrauensfrage. Gerade dort, wo der Staat mit sensiblen Daten arbeitet und digitale Systeme einsetzt, braucht es klare Regeln, nachvollziehbare Zustän­ digkeiten und wirksame Kontrollen. Ich möchte deshalb unterstreichen, wie wichtig ein verbindlicher und gleichzeitig praxistauglicher Umgang mit Daten ist. Sensibilisierung ist wichtig, aber sie reicht alleine nicht aus. Mitarbeiter müssen durch klare Vorgaben, funk­ tionierende Prozesse und geeignete technische Massnahmen unterstützt werden. Gleichzeitig möchte ich auf einen Aspekt hinweisen, den ich aus eigener Erfahrung kenne. Im Zusammenhang mit einem sehr umfangreichen Geschäft in der Gemeinde Weinfelden, bei dem Investitionen von nahezu 6 Mio. Franken Steuergeld zur Diskussion standen, wurden mir wichtige Unterlagen zwar zur Einsicht vorgelegt, ich durfte diese jedoch lediglich in einem separaten Raum einsehen. Kopieren oder eine Mitnahme der Unterlagen war nicht erlaubt. Es blieb mir lediglich die Möglichkeit, handschriftliche Noti­ zen zu machen oder mit dem Handy Aufnahmen zu erstellen. Mir ist bewusst, dass dabei datenschutzrechtliche Überlegungen eine Rolle spielen. Trotzdem stellt sich für mich die Frage, ob ein solches Vorgehen dem eigentlichen Ziel dient. Wenn Unterlagen nicht mit fachlich kompetenten Beraterinnen und Beratern geprüft werden können, wird eine sorg­ fältige und fundierte Beurteilung komplexer Sachgeschäfte erheblich erschwert. Daten­ schutz darf nicht dazu führen, dass demokratische Kontrolle- und Aufsichtsfunktionen faktisch eingeschränkt werden. Es braucht deshalb eine ausgewogene Lösung. Der Schutz berechtigter Interessen und sensibler Daten ist wichtig, gleichzeitig müssen Par­ lamentarierinnen und Parlamentarier ihre Aufgaben wahrnehmen und bedeutende Ge­ schäfte mit öffentlichen Geldern seriös prüfen können. Datenschutz und Transparenz dürfen keine Gegensätze sein, sondern müssen sich sinnvoll ergänzen. Ich danke dem Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten für seine engagierte Art. Der Bericht macht deutlich, dass Datenschutz nicht als Hindernis verstanden werden sollte, sondern als Grundlage für eine verlässliche, transparente und glaubwürdige Verwaltung. Zum Schluss hätte ich noch eine kleine Anmerkung. Falls die Geschäftsordnung des Grossen Rates (GOGR) in nächster Zeit vielleicht eine kleine Revision erleben sollte, fände ich es sinnvoll und zielführend, wenn wir den Tätigkeitsbericht in einem separaten Traktandum behandeln würden, dann könnten wir vielleicht das ganze Thema ein bisschen intensiver beleuchten.
Institution
Grosser Rat

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0