Denise Neuweiler · SVP
Grosser Rat (TG)19.08.2026
Danke für Ihre Voten und auch Bedenken zu einer Abschreibung. Was will die ursprüngliche Motion vom 4. Oktober 2021? Wir haben es bereits gehört, sie will einen Wechsel von der Objektfinanzierung hin zur Subjektfinan zierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung. Das Bundesgesetz über die Unterstützung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung – auch KitaGesetz genannt, was einfacher auszusprechen ist – deckt das Motionsanliegen ab, in dem zukünftig mindestens 100 Franken pro Monat bei einem Betreuungstag pro Woche und je 50 Franken pro zusätzlichem halben Betreuungstag als neue Sozialleistung im System der Familienzulagen bezahlt wird. Zudem enthält das Gesetz die Möglichkeit, dass der Bund auf der Grundlage von Programmvereinbarungen Finanzhilfen gewähren kann, damit die institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung weiterentwickelt wer den kann. Das Kita-Gesetz geht dabei weiter, als es die Motion verlangte, und der Moti onsauftrag ist zur Hauptsache erfüllt. Hinzu kommt, dass diese Lösung den Kanton finan ziell entlastet. Die Umsetzung der Motion hätte den Kanton geschätzte 20 Mio. Franken gekostet, die Gemeinden 14 Mio. Franken und die Schulgemeinden 6 Mio. Franken. Eine öffentliche Vernehmlassung des Kita-Gesetzes ist anfangs 2027 geplant und die Verab schiedung der Verordnung durch den Bundesrat Ende 2027. Das heisst, der Kanton kann sich in der Vernehmlassung dazu äussern, sollte das Kita-Gesetz nicht im Sinn der Mo tion umgesetzt werden. Zudem steht es dem Kanton frei, zusätzliche Familienzulagen auszuzahlen. Zum jetzigen Zeitpunkt macht es jedoch keinen Sinn, ein kantonales Ge setzgebungsverfahren zum gleichen Thema durchzuführen. Doppelspurigkeiten und Ziel konflikte sind so vorprogrammiert. Der Regierungsrat hat in seinem Antrag signalisiert, dass bei der Regelung des kantonalen Vollzugs des Kita-Gesetzes auch eine allfällige kantonale Mitfinanzierung zu klären sein wird. Dabei kann natürlich auch geprüft werden, inwieweit diese auf die schulergänzende Kinderbetreuung ausgeweitet werden soll. Es wurde hier mehrmals erwähnt, dass das Motionsanliegen nicht erfüllt sei. Bald findet die erste Beratung des neuen Gesetzes über Kind, Jugend und Familie statt, es besteht die Möglichkeit, in dieser Beratung noch Anliegen einzubringen. Zum Schluss noch einen Satz zur Qualitätssicherung: Die Kita-Richtlinien befinden sich aktuell in der Überarbei tung, um die Qualität, Funktionalität und Professionalität sicherzustellen. Wir nehmen auch diesen Punkt ernst. Ich danke Ihnen für die Unterstützung des Antrags auf Erledi gung durch Abschreibung.