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Sven Heunert · SP

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Grosser Rat (BE)25.11.2025
Sven Heunert, Thierachern (SP), Fraktionssprecher. Als Gemeindepräsident habe ich, so wie unsere Fraktion, völliges Verständnis für dieses Anliegen der Motionäre und Motionärinnen. Aber das Depotprinzip bei Einsprachen im Baubewilligungsverfahren beschneidet ein Grundrecht, und dem Kanton, wie es der Regierungsrat in seiner Antwort auch begründet, sind aufgrund des Bundesrechts und der Rechtsprechung die Hände gebunden. Ausserdem bestehen schon heute im Beschwerdeverfahren verschiedenste Möglichkeiten, um schikanösen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen zu begegnen, z.B. mit der Auferlegung der Kosten gemäss dem Baubewilligungsdekret oder Nichteintreten bei querulatorischen oder rechtsmissbräuchlichen Eingaben.

Als SP-Fraktion sind wir gegen jegliche Zweiklassengesellschaft, welche ein Depotprinzip befeuern würde, weil sich nur noch diejenigen Einsprachen leisten könnten, die auch das Geld dafür aufwerfen können. Wir wollen an dem Grundrecht der Einsprachen festhalten. Wir sind uns aber auch bewusst, dass genau auch die Gemeinden unter solchen unbegründeten Einsprachen leiden, wenn es z.B. im Hinblick auf die gewünschte innere Verdichtung darum geht, den nötigen Infrastrukturausbau wie Schulen bewilligen zu lassen. Solche Einsprachen kommen aber oft auch von Eigentümerschaften, die sich ein solches Depot ohnehin leisten könnten. Wir erhoffen uns letztendlich auch eine Lösung aufgrund der Bestrebungen auf Bundesebene zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage in Art. 33 des Raumplanungsgesetzes (RPG) für ein Kostenrisiko bei Einsprachen.

Auch als Postulat lehnt die SP-JUSO-Fraktion den Vorstoss grossmehrheitlich ab.

Noch kurz ein kleiner Hinweis zu Ziffer 1, den Gemeinden eine Möglichkeit zu geben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann doch nicht sein, dass am Schluss in jeder Gemeinde ein unterschiedliches Vorgehen umgesetzt wird.

Wortprotokoll
tagblatt.gr.be.ch
Institution
Grosser Rat

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0