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Severine Hänni · SVP

deKantonsrat
Grosser Rat (TG)18.03.2026
Aus Sicht der SVP ist wichtig: Majorzwahlen sind Personenwahlen, die Rückhalt, Klarheit und Vertrauen brauchen. Deshalb ist es richtig, dass im ersten Wahlgang das absolute Mehr gilt. Es stellt sicher, dass eine gewählte Person von einer Mehrheit getragen wird und nicht zufällig mit einem kleinen Vorsprung aus einem zersplitterten Feld heraus gewählt wird. Diese Einschätzung teilen die Motionärinnen nach der Beantwortung durch den Regierungsrat und sehen ebenfalls keinen Bedarf nach Veränderung. Der zweite Teil der Motion spricht ein reales Anliegen an. Es geht um klare Informationen im Wahlprozess und um die Frage, wie die Stimmbeteiligung und Orientierung insbesondere im zweiten Wahlgang verbessert werden könnten. So wird es auch begründet: mehr Transparenz, höhere Beteiligung und bessere Information – unabhängig vom Zugang zu Medien. Diese Abklärung ist sinnvoll, denn Wahlen brauchen Vertrauen. Aus Sicht der SVP-Fraktion ist aber ebenso klar, wo die Grenzen liegen. Mehr Information darf nicht automatisch mehr Staat heissen. Bei Majorzwahlen gilt ein Grundsatz, den wir nicht aufweichen sollten: Es ist immer Jede und Jeder wählbar. Deshalb ist der zweite Wahlgang heute bewusst offen ausgestaltet. Es wird ein leerer Wahlzettel ohne Namensliste verschickt. So können auch Personen gewählt werden, die im ersten Wahlgang nicht zur Wahl standen. Eine Liste hingegen erzeugt zwangsläufig ein Signal. Das widerspricht der offenen Logik des zweiten Wahlgangs. Wir brauchen vom Staat Leitplanken, keine Wegweiser. Leitplanken sind: neutraler Ablauf, klare Fristen, saubere Kontrollen. Ein Wegweiser im Couvert in Form einer amtlichen Liste verschiebt die Verantwortung schleichend vom Bürger zur Verwaltung. Wir hingegen sehen es als Aufgabe der Stimmberechtigten, den Entscheid zu treffen. Dazu gehört auch, sich zu informieren. Der zweite Wahlgang soll zeitnah stattfinden. Gleichzeitig muss das Wahlmaterial spätestens zehn Tage vorher zugestellt werden. Eine Namensliste würde in dieser sehr kurzen Zeit bedeuten: Wahlvorschläge einreichen, prüfen, bereinigen, drucken, transportieren, verpacken, versenden – alles unter Zeitdruck. Das ist ein unnötiger Mehraufwand für Gemeinden und Verwaltung. Und wenn es dann knapp wird, drohen genau die Dinge, die wir nicht wollen: Hektik, Fehler oder Verschiebungen. Ja, das Anliegen nach Information ist verständlich, aber die Antwort darauf ist: nicht mehr Staat im Wahlcouvert. Wahlfreiheit heisst offen wählen, darum lehnt die SVP-Fraktion die Teilerheblicherklärung grossmehrheitlich ab.
Institution
Grosser Rat

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0