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Roger Martin · Die Mitte

deMitglied GR
Grosser Rat (TG)10.09.2025
Es sei mir zuerst erlaubt, zu meinen Vorrednern zwei Bemerkungen zu machen. Zu Reto Ammann, der da vorschlägt, man müsse den VTG miteinbeziehen. Bei aller Wertschätzung: Der VTG ist ein enorm wichtiges Gremium für die Gemeinden. Aber gerade in dieser Frage ist der VTG wahrscheinlich nicht die richtige Wahl, denn es haben 68 Gemeinden tendenziell etwas zu verlieren und 12 vielleicht etwas zu gewinnen. Dann zum Votum von David Zimmermann zu den Zentrumsvorteilen: Ja, die gibt es natürlich auch. Aber ganz ehrlich: Die Zentrumsvorteile führen auch zu mehr Lärm, mehr Verkehr, Poser und so weiter, und auf diese Vorteile könnte ich auch gerne verzichten. Der Steuerwettbewerb unter den Gemeinden ist ein wichtiger Faktor, der die Gemeinden zwingt, haushälterisch mit den Finanzen umzugehen. Es stellt sich aber die Frage, wie viel Unterschied im Steuerfuss vernünftig ist. Ist es im Sinne des Parlaments und des Kantons Thurgau, dass zwei benachbarte Gemeinden, die notabene zusammengewachsen sind, einen Unterschied von 30 bis 40 Steuerprozenten aufweisen, jene Einwohner der steuergünstigeren Gemeinde aber sehr stark die Infrastruktur der teureren Gemeinde nutzen? Wie würden Sie sich privat verhalten, wenn Sie alleine für den Unterhalt der Privatstrasse aufkommen müssten, obwohl alle Nachbarn diese mitbenutzen? Sind Steuerfüsse wirklich nur das Ergebnis guter Arbeit der Gemeindeexekutive oder profitieren gewisse Gemeinden einfach aufgrund von verschiedenen Ausgangslagen? In der Präambel der Bundesverfassung steht geschrieben, dass sich die Stärke des Volkes am Wohl des Schwachen misst. Dies gilt sicherlich auch für die Gemeinden. Das heisst, es muss ein Interesse da sein, möglichst einen Ausgleich zu erzielen. Regierung und Parlament sollten also einhellig der Meinung sein, dass starke Gemeinden zu einem starken Kanton führen. Dabei muss es im ureigenen Interesse sein, dass der Kanton über gute, starke kantonale Zentren mit guter Infrastruktur verfügt. Nur scheinen Exekutive und Legislative nicht der Meinung zu sein, diese Infrastruktur finanziell abzugelten. Die Zentren bleiben hier auf sich selber gestellt, obwohl diese nachweislich 45 % mehr Kosten als Gemeinden ohne Zentrumsfunktion aufweisen. 48 % der Thurgauer Wohnbevölkerung leben in einem kantonalen oder regionalen Zentrum. Aufgrund des Planungs- und Baugesetzes ist die Tendenz steigend. Vor allem auch ältere Personen ziehen zunehmend in Zentren, was im Bereich Gesundheitskosten und Infrastruktur die Sache verschärft. Gemäss einer Analyse der Arbeitsgruppe haben die kantonalen Zentren gegenüber den restlichen Gemeinden im Bereich Sport, Freizeit und Kultur das Vierfache an Kosten, bei der sozialen Sicherheit das Doppelte und bei der allgemeinen Sicherheit das Eineinhalbfache. Auch der eigene Wirkungsbericht des Kantons stellt fest, dass die Zentrumslasten ungenügend ausgeglichen sind. Die Zentrumslasten, die mit der höheren Dichte an Wohnbevölkerung, Arbeitsplätzen, Bildungsinstitutionen, Ver- und Entsorgungsanlagen sowie Verkehrsinfrastruktur zusammenhängen, finden keinen direkten Eingang in den kantonalen Finanzausgleich. Dasselbe gilt für die Zusatzbelastung durch Sport- und Kulturinfrastruktur. Es sei mir ein kleines Beispiel hier an meiner Gemeinde Romanshorn erlaubt: Die IPV-Ausgaben betragen dort mittlerweile schon 10 % der Gesamtausgaben des Gemeindehaushalts. Gemeinden ohne Zentrumsfunktion konnten den Steuerfuss in den vergangenen 20 Jahren um durchschnittlich 20 Steuerprozente senken, kantonale Zentren um 13 Prozentpunkte und regionale um 11 Prozentpunkte. Betrachten wir die Entwicklung der Steuerkraft seit 2005: Während die kantonalen und regionalen Zentren die Steuerkraft um 23.2 % beziehungsweise 30.3 % verbessern konnten, gelang den Landgemeinden eine Steigerung um 52 %. Das bedeutet gegenüber früher, dass eine Umkehr in der Finanzsituation von Land und Stadt stattgefunden hat. Die logische Konsequenz wäre jetzt, dass man, wie man das vor 20 Jahren gemacht hat, den Finanzausgleich entsprechend wieder anpasst. Eher beschämend für mich ist die Tatsache, dass der Kanton sich an seine eigene gesetzliche Mindestvorgabe von 2 % nicht hält. Wenn der Regierungsrat nun die finanzielle Situation als Argument einbringt, nichts ändern zu wollen, nimmt er seine Verantwortung nicht wahr. Wir erlassen dem Steuerzahler auch nicht seine Steuern, nur weil er knapp bei Kasse ist, aber genau das nimmt der Regierungsrat aktuell für sich in Anspruch. Was nicht bei allen Zentren in den Büchern steht – und das ist auch noch wichtig zu wissen –, sind die aufgeschobenen Instandstellungsprojekte in Millionenhöhe. Aufgrund der knappen Mittel besteht seit Jahren oder Jahrzehnten ein Investitionsstau in Millionenhöhe bei den Städten. Instandstellungsprojekte können kurzzeitig aufgeschoben werden, langfristig ist dies aber sehr gefährlich. Möchte der Thurgau seine Zentren austrocknen lassen und so den ganzen Kanton schwächen? Mit seiner Vertröstung auf den nächsten Wirkungsbericht blockiert der Regierungsrat dringend nötige Anpassungen und entzieht sich seiner Verantwortung. Ich fordere deshalb, dass sich der Regierungsrat an die Gesetze hält und dringend nötige Anpassungen an die Hand nimmt. Denn die Untätigkeit der Regierung schwächt den Standort Thurgau nachhaltig. Der Grosse Rat steht aber auch in der Verantwortung, den Regierungsrat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben zu verpflichten, wenn dieser seine Aufgaben vernachlässigt oder verweigert. Danke.
Institution
Grosser Rat

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