Roger Martin · Die Mitte
Grosser Rat (TG)18.12.2024
Vielleicht vorab: Ich bin ein grosser Befürworter der Gemeindeautonomie. Was vorher auch einmal erwähnt worden ist: Bewilligungen müssen unabhängig von dieser Veränderung von Gemeinden geprüft werden, unabhängig der Feiertage, und deshalb ist ein möglicher administrativer Mehraufwand sehr, sehr bescheiden. Ich komme zu Absatz 2: Da steht drin, dass die Gemeinde unabhängig davon, welche Feiertage es jetzt sind, Ausnahmen bewilligen kann. Das schätze ich, dass man hier der Gemeinde diese Aufgabe zutraut. In Absatz 3 steht dann aber wieder, sie kann verbieten, wenn eine Beeinträchtigung besteht, so dass die Veranstaltung den hohen Feiertag stört. Grundsätzlich ist das wie doppelt gemoppelt. Wir haben also als Gemeinde hier einen Ermessensspielraum bei der Einschätzung, ob die Veranstaltung den Feiertag stört und können dann nochmal ermessen, ob wir auch etwas machen wollen oder nicht. Und hier finde ich, ist das unnötig, und im Sinne einer Kohärenz innerhalb des Kantons bin ich der Meinung, dass, wenn die Gemeinde feststellt oder glaubt festzustellen, dass eine Beeinträchtigung stattfindet, dass sie dann die Veranstaltung verbieten soll und muss. Deshalb stelle ich einen Antrag, der mit einer knappen Mehrheit der Fraktion Die Mitte/EVP gutgeheissen worden ist, dass Absatz 3 geändert wird. Er würde neu wie folgt lauten: "Sie verbietet jede Veranstaltung, wenn die begründete Befürchtung besteht, dass die Veranstaltung den hohen Feiertag stört."