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Toni Kappeler · GRÜNE

deMitglied GR
Grosser Rat (TG)14.09.2022
Ich frage mich, ob man den Paragrafen dahingehend ändern könnte, damit ein Bankett vorhanden bleibt. Nachdem der Antrag Bétrisey abgelehnt wurde, stelle ich spontan den Antrag, in § 43 Abs. 1 im ersten Satz "Fahrbahnrand" anstatt "Strassen- oder Weggrenze" einzufügen. Der erste Satz in § 43 Abs. 1 lautet neu wie folgt: "Lichtdurchlässige, Durchsicht gewährende Einfriedungen bis 1,5 m Höhe dürfen bis 30 cm an den Fahrbahnrand gestellt werden." Damit wäre der Fahrbahnrand die entsprechende Grösse, an die der Zaun hinkommt.
Institution
Grosser Rat

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0