Kurt Baumann · SVP
Grosser Rat (TG)21.06.2023
Das Bezahlen der Krankenkassenprämien ist eine gesetzliche Pflicht für jede Einwohnerin und jeden Einwohner in der Schweiz. Die Pflicht bedarf einer entsprechenden Überwachung seitens der Versicherer und der Behörden. Das Verweigern der Prämienzahlung, aus welchen Gründen auch immer, ist kein Kavaliersdelikt. Säumige Prämienzahlungen haben in jedem Fall für eine versicherte Person unangenehme Folgen. Sei dies, weil die medizinischen Leistungen eingeschränkt werden oder weil die Betreibung eingeleitet wird. Im Kanton Thurgau betreiben die allermeisten Gemeinden ein aktives und erfolgreiches Case Management. Das Kapitel 4.2 in der Botschaft des Regierungsrates belegt eindrücklich die Wirkung und den Erfolg dieser Arbeit. Grundlage der Arbeit bildet die Liste säumiger Prämienzahler. Die Aufgabe hat sich in den Gemeinden eingespielt. Nebst der Reduktion der Anzahl säumiger Prämienzahlerinnen und Prämienzahler werden mit der Arbeit viele betroffene Versicherte bei ihrer Pflicht zur Bezahlung der Prämie unterstützt. Die SVP-Fraktion begrüsst ausdrücklich, dass für das Führen der Liste im Kanton Thurgau eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll. Dies zur Ablösung der bisherigen Bestimmungen auf Verordnungsstufe. Ebenfalls begrüssen wir die gesetzliche Verankerung der Ausbildungspflicht für den Pflegebereich. Wir unterstützten die Beschlüsse der Kommission, wonach die Ausbildungspflicht für den ambulanten und stationären Pflegebereich sowie der Pflege im Spitalbereich gleichermassen gelten soll. Obwohl dazu keine Vernehmlassung durchgeführt wurde, unterstützen wir die Ergänzungen im Gesetz. Damit kann im Kanton Thurgau eine erste konkrete gesetzliche Massnahme auf Basis der vom Volk genehmigten Pflegeinitiative umgesetzt werden. Die neue Bestimmung für den finanziellen Ausgleich von ungleich anfallenden Kosten in der ambulanten Pflege für Kinder und Jugendliche war ebenfalls nicht in der Vernehmlassung. Die Option ermöglicht es den Gemeinden, für diesen Bereich eine solidarische Finanzierungslösung umzusetzen. Dabei ist es wichtig, dass die Entscheidung, dies zu tun oder zu lassen, grundsätzlich bei den Gemeinden bleibt. Wir begrüssen die neue Bestimmung. Die SVP-Fraktion ist einstimmig für Eintreten und unterstützt die Fassung der vorberatenden Kommission.