Gina Rüetschi · GRÜNE
Grosser Rat (TG)24.03.2021
Von Trans spricht man, wenn das innere Wissen einer Person, welches Geschlecht sie hat, nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Trans ist keine Krankheit und Transsexualität gab es schon immer. Sie kann somit auch als eine Laune der Natur angesehen werden. Es ist die einzige wirklich befriedigende Erklärung für das Verhalten einiger historischer Persönlichkeiten im 16. bis 19. Jahrhundert, die zwar physisch weiblich geboren wurden, jedoch Jahre oder Jahrzehnte lang unentdeckt als Mann lebten und in ausgesprochen harten, als maskulin geltenden Berufen reüssierten. Sie wurden oft erst bei ihrem Tod als biologische Frau enttarnt. Bei der erleichterten Geschlechts- und Namensänderung geht es auch um Personen mit einer Geschlechtsvariante. Es ist eine belastende Situation für die rund 40 Kinder pro Jahr, welche mit einem medizinisch nicht eindeutig zuordnungsbaren Geschlecht zur Welt kommen, aber dennoch innert drei Tagen von den Eltern als weiblich oder männlich auf dem Zivilstandsamt angemeldet werden müssen. Stellt sich später heraus, dass sich die Geschlechtsidentität des bei der Geburt zugewiesenen Geschlechts unterscheidet, können Geschlecht und Vorname derzeit einzig in einem administrativen und gerichtlichen Verfahren angepasst werden. Doch die entsprechende Rechtspraxis ist uneinheitlich und die Verfahren kosten viel Zeit und Geld. Die erleichterte Änderung des amtlichen Geschlechts und des Namens ist darum für alle diese Betroffenen von grosser Alltagsrelevanz. Denn erst damit können sie Dokumente erhalten, die ihr Geschlecht korrekt wiederspiegeln und sie nicht konstant dazu zwingen, sich zu ihrer Transidentität zu bekennen. Ein solches "Zwangsouting" ist nicht nur eine enorme psychische Belastung, sondern es erhöht auch die Gefahr von Gewalt und Diskriminierung, etwa bei der Stellensuche. Durch die Möglichkeit, in der Folge Ausweise, Generalabonnemente, Bankkarten, Zeugnisse oder Verträge anzupassen, nehmen die belastenden Alltagssituationen ab. Zu guter Letzt wird mit dieser gesetzlichen Vereinfachung das Selbstbestimmungsrecht gestärkt. Selbstbestimmung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass jede urteilsfähige Person selbst am besten in der Lage ist, die eigene Geschlechtsidentität zu kennen, ohne von der Beurteilung von Gerichten oder Behörden abhängig zu sein. Die Diskriminierung von Transmenschen ist eine gesellschaftliche Realität. Ausgrenzungserfahrungen führen zu höherer Arbeitslosigkeit, grösserer Betroffenheit von Armut, schlechterer psychischer Gesundheit und höherer Suizidalität. Die Grünen sind einstimmig gegen das Ergreifen des kantonalen Referendums.