Marcel Schenker · SVP
Grosser Rat (TG)11.03.2015
Das Ziel unserer Motion ist die Schaffung von Rechtsgleichheit bei der Feuerwehrpflicht. Personen, die in Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Dienstpflichten dem Feuerwehrdienst vergleichbare Dienste leisten, sollten von der Feuerwehrpflicht befreit sein. Entgegen der Antwort des Regierungsrates geht es den Motionären lediglich um solche Personen, nicht um weitere Berufsgattungen wie beispielsweise Piloten oder Zugführer. Die Motionäre beabsichtigen keine Änderung der grundsätzlichen Zuständigkeit der Gemeinden im Bereich des Feuerschutzes. Sie streben lediglich eine Entbindung von der Feuerwehrpflicht für unentbehrliche Tätigkeiten im Bereich des Feuerschutzes, analog der geltenden Befreiung von der Militärdienstpflicht an. In Nachachtung der Gemeindeautonomie ziehen wir unsere Motion zurück, gestützt auf § 46 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Grossen Rates des Kantons Thurgau (GOGR). Gleichzeitig appellieren wir an die Gemeinden, im Rahmen ihrer Zuständigkeit darum besorgt zu sein, vom Bürger nichts zu verlangen, das er gar nicht erfüllen kann, auch wenn er noch wollte. Es sollte den rund 30 Gemeinden gefolgt werden, in welchen Polizistinnen und Polizisten von der Feuerwehrpflicht befreit sind.