Andreas Niklaus · SVP
Grosser Rat (TG)26.10.2011
Ich spreche, wie bereits in der 1. Lesung, im Namen einer gewichtigen Minderheit der SVP-Fraktion und wiederum auch als praktizierender Raumplaner. Ich betrachte die vorgesehene Einführung der Mehrwertabschöpfung nach wie vor als sinnvoll und richtig. Seit der 1. Lesung hat sich grundsätzlich nichts geändert, auch nicht auf Stufe Bund. Sowohl der ständerätliche Vorschlag als auch der Vorschlag der UREKKommission, über den im Nationalrat debattiert wurde, waren aus verschiedenen Gründen untauglich und wurden zu Recht zurückgewiesen. Damit ist die Debatte auf Bundesebene für einen Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative jedoch keineswegs abgeschlossen. Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz hat im August einen Vorschlag ausgearbeitet, der auch vom Regierungsrat des Kantons Thurgau unterstützt wird. Er hat dies in einem Schreiben an uns Parlamentarier entsprechend bezeugt. Der Vorschlag wird nun der ständerätlichen Kommission unterbreitet und geniesst offensichtlich breite Unterstützung. Jedenfalls haben sich auch unsere Nationalräte Hansjörg Walter und Werner Messmer dafür ausgesprochen. Der Vorschlag der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz verlangt eine Mehrwertabschöpfung von mindestens 20 %. Die Kantone müssten innert fünf Jahren nach Inkrafttreten eine entsprechende Mehrwertabschöpfung einführen, ansonsten die Ausscheidung neuer Bauzonen unzulässig würde. Damit ist eine Bundesvorgabe definitiv nicht vom Tisch, und wir haben keine neue Ausgangslage gegenüber der 1. Lesung. Auf die materiellen Gründe für die Einführung einer Mehrwertabschöpfung möchte ich nicht mehr im Detail zurückkommen; darüber wurde in der 1. Lesung genügend gesagt. Einzig zwei Punkte sind aus raumplanerischer Sicht noch anzubringen: Die Einnahmen haben mit § 69 eine klare Zweckbindung. Die Mehrwertabschöpfung ist ein Mittel zur räumlichen Entwicklung der Gemeinden, indem damit die Möglichkeit entsteht, mit den Einnahmen gehortete oder sich am falschen Ort befindliche Bauzonen zu korrigieren. Das wird in Zukunft vermehrt der Fall sein und auch ein Problem darstellen, das auf die Gemeinden zukommt. Wir haben in der 1. Lesung unter Namensaufruf abgestimmt, wer für und wer gegen eine Mehrwertabschöpfung ist. Ich hoffe deshalb und aufgrund des Fehlens neuer Fakten, dass alle bei ihrer Meinung bleiben und den Streichungsantrag Albrecht mehrheitlich abweisen.