Denise Neuweiler · SVP
Grosser Rat (TG)18.02.2026
Vielen Dank für Ihre Voten, für die engagierte, kritische und auch differenzierte Diskussion. Gerne möchte ich die schöne Einleitung des Votums von Kantonsrätin Corinna Pasche-Strasser nochmals wiedergeben: „Was wünschen wir uns für unsere Kinder? Wir wünschen uns, dass sie dazugehören, dass sie ihre Talente entfalten können, dass sie eine faire Chance haben.“ Für dieses Gelingen müssen die Herausforderungen im Zusammenhang mit der steigenden Zahl von Kindern mit Sonderschulbedarf ernstgenommen werden. Besonders ins Gewicht fällt der deutlich überproportional wachsende Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Lern- und Verhaltensstörungen mit und ohne Sonderschulstatus, der den Regelunterricht stört. Dem Regierungsrat ist bewusst, dass die Integration in Regelklassen anspruchsvoll ist und dass der Grundsatz „Integration vor Separation“ in der Praxis an Grenzen stösst. Obwohl es nicht dem Grundgedanken der integrativen Sonderschule entspricht, steht es den Thurgauer Schulgemeinden frei, Klein- oder Einschulungsklassen für Schülerinnen und Schüler mit einem besonderen Förderbedarf zu führen. Ebenso können Integrationsklassen für fremdsprachige Kinder geführt werden. Gleichzeitig, und das ist mir auch wichtig, ist festzuhalten, dass der Kanton Thurgau im interkantonalen Vergleich die zweittiefste Integrationsquote aufweist. Entsprechend hoch ist die separative Beschulung. Das Amt für Volksschule begleitet die Schulen mit verschiedenen Massnahmen, die bereits in der Beantwortung der Interpellation dargelegt wurden. Ziel ist es, tragfähige Lösungen zu entwickeln, die sowohl für die Schulen als auch für die Gesellschaft langfristig umsetzbar sind. Bereits im Jahr 2022 setzte sich eine breit zusammengesetzte Arbeitsgruppe vertieft mit der Thematik der Sonderschulung und den steigenden Sonderschulquoten auseinander. Dabei wurden mittel- und langfristige Visionen erarbeitet sowie Fragen zu Zuständigkeiten, finanziellen Auswirkungen, rechtlichen Grundlagen und möglichen Umsetzungsschritten geklärt und in einem Bericht festgehalten. Im vergangenen Jahr wurde diese Arbeit mit zwei weiteren Arbeitsgruppen zu den Themen „Zukunft Sonderschulen“ und „Zukunft Förderkonzepte“ weitergeführt. Inzwischen liegen zwei Berichte vor. Diese enthalten Massnahmen zur Sicherstellung ausreichender separativer Sonderschulplätze sowie zur Vereinfachung der Rechtsgrundlagen und berücksichtigen die Aspekte Bedarf, Ressourcen und Angebot. Beide Berichte befinden sich derzeit in der Vernehmlassung. Bereits heute kann festgehalten werden, dass in beiden Bereichen klarer Handlungsbedarf festgestellt wurde. Daraus wird insbesondere eine notwendige Stärkung der Regelschulen abgeleitet. Wir haben dies auch oft in den Voten gehört. Wir nehmen das ernst. Auch die im Jahr 2024 durchgeführte Fokusevaluation zur integrativen Sonderschulung zeigt bestehenden Handlungsbedarf auf. Insgesamt zeichnet sie jedoch auch ein positives Bild der integrativen Sonderschulung im Kanton Thurgau. Weitere laufende Arbeiten im Förderbereich des Amtes für Volksschule betreffen unter anderem die Weiterentwicklung des Berufsbildes der Schulischen Heilpädagogik sowie die Zusammenarbeit zwischen Sonder- und Regelschulen im Rahmen des Konzepts „Kompetenzzentrum Integrative Sonderschulung“. Wie Kantonsrat Reto Ammann ebenfalls erwähnte, ist es zudem ein zentraler Aspekt, die Lehrpersonen zu stärken. Die Pädagogische Hochschule Thurgau prüft derzeit, wie dem Thema Sonderpädagogik in der Ausbildung noch stärker Rechnung getragen werden kann. Denkbar wäre beispielsweise ein optionales Vertiefungsangebot im Bereich Sonderpädagogik im Studiengang Sekundarstufe I. Hierfür sind jedoch noch weitere Abklärungen mit dem Schulfeld notwendig. Geschätzte Damen und Herren, der Regierungsrat ist sich der Belastungen im Bereich der Sonderschulung, insbesondere der Integrativen Sonderschulung, bewusst und nimmt diese ernst. Dabei dankt der Regierungsrat den Schulgemeinden für ihr grosses Engagement. Wir wissen, dass eine gelingende Integrative Sonderschulung nur mit dem täglichen Einsatz und der hohen Professionalität der Schulen, der Schulleitungen und insbesondere der Lehrpersonen möglich ist. Sie tragen die Verantwortung vor Ort und leisten unter teilweise anspruchsvollen Bedingungen einen zentralen Beitrag zum Funktionieren unseres Bildungssystems.