TK
Landwirt/Unternehmer

Thomas Knutti

Aktiv
Schweizerische VolksparteiSVP
Grosser RatOberland

Mandat
Partei
Schweizerische VolksparteiQuelle: SVP
Fraktion
SVP
Parlament
Grosser Rat
Wahlkreis
Oberland
Parlamentsseite
Offizielles Profil
Persönliches
Geschlecht
Männlich
Geboren
1973
Beruf
Landwirt / Unternehmer
Kontakt
Adresse
Mattenstalden 60
3764 Weissenburg
Ebenfalls aktiv in
Schweiz
Schweizerische Volkspartei· Fraktion V· BernAktiv
Referenzen & Quelle
Wikidata
Q123331877
Quell-Körperschaft
BE
Quelle aktualisiert
06.07.2026
Datensatz aktualisiert
06.07.2026
Erstmals importiert
14.08.2025
Abstimmungsverhalten(70675)
  1. Nicht abgestimmt
    Abstimmung ohne Titel
    Grosser Rat
  2. Ja
    Abstimmung ohne Titel
    Grosser Rat
  3. Ja
    Abstimmung ohne Titel
    Grosser Rat
  4. Ja
    Abstimmung ohne Titel
    Grosser Rat
  5. Ja
    Abstimmung ohne Titel
    Grosser Rat
Interessenbindungen

Keine Interessenbindungen erfasst.

Zutrittsausweise(2)
  • Gast
    Fiechter Nils Miles
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
  • Gast
    Aegerter Marlise
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
Reden(3363)
  1. Redetext
    Schweiz

    Kollegin Suter, ich hoffe, Sie haben Verständnis dafür, dass ich an beiden Vorstössen keine grosse Freude habe. Zu Ihrer Information: Wir bezahlen heute für einen LKW 100 000 Franken LSVA pro Jahr. Jetzt wollen Sie einen separaten Steuersatz auf Kantonstrassen. Das würde die KMU in den ländlichen Regionen zusätzlich schwächen. Wollen Sie das wirklich?

  2. Redetext
    Schweiz

    Frau Kollegin, geben Sie mir recht, dass Lärmradargeräte zu einer weiteren absoluten Diskriminierung von Autofahrerinnen und Autofahrern führen würden?

  3. Redetext
    Schweiz

    Kollege Pult, Sie haben vor allem vom Schutz der Menschenrechte und vom Schutz des Regenwaldes gesprochen. Wie wichtig ist Ihnen bei diesem Abkommen der Schutz der Landwirtschaft?

  4. Redetext
    Schweiz

    Kollegin Ryser, Sie haben nun ein Hohelied auf die Sonne und auf Solaranlagen gesungen. Ist es nicht ein Widerspruch der grünen Politik, wenn Sie die Verschandelung unserer Landschaft mit alpinen Solaranlagen zulassen wollen? Wäre es nicht zielführender, in AKW zu investieren?

  5. Redetext
    Schweiz

    Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 24. April 2026 die von Ständerätin Esther Friedli am 18. September 2025 eingereichte und vom Ständerat am 10. Dezember 2025 mit 27 zu 12 Stimmen angenommene Motion vorberaten.

    Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament die erforderlichen Gesetzesänderungen zu unterbreiten und weitere notwendige Massnahmen zu ergreifen, um Ehegatten, die mit einer sogenannten Stellvertreterehe in Abwesenheit zumindest eines Ehepartners verheiratet worden sind, vom Familiennachzug auszuschliessen. Die Kommission beantragt mit 14 zu 11 Stimmen, die Motion anzunehmen.

    In der Schweiz ist die Ehe ein höchstpersönliches Recht. Grundsätzlich wird eine im Ausland gültig geschlossene Ehe in der Schweiz anerkannt. Der Familiennachzug ist nur bei Zwangsehen und bei von der Schweiz aus geschlossenen Minderjährigenehen ausgeschlossen. In patriarchalischen Kulturen und islamischen Ländern sind sogenannte Handschuhehen weit verbreitet. Dabei ist zumindest eine der verlobten Personen bei der Eheschliessung nicht anwesend. Mit der verlangten Einschränkung des Familiennachzugs beabsichtigt die Kommission, das Recht jedes Menschen auf freie Entscheidung über die eigene Lebensgestaltung zu stärken. Eine Ehe soll aus freiem Willen und in Anwesenheit von beiden Partnern geschlossen werden können. Diese Voraussetzung ist im Fall einer Stellvertreterehe nicht gegeben.

    Die Unterbindung des Familiennachzugs versteht sich nicht zuletzt auch als Massnahme gegen häusliche Gewalt, von der insbesondere Frauen nach einem Familiennachzug aufgrund ihres Abhängigkeitsverhältnisses weitaus häufiger betroffen sind. So zeigt eine Studie des Bundesamtes für Statistik, dass jede siebte Ehe mit ausländischen Ehepartnern unter Umständen geschlossen wird, die auf potenziellen Zwang oder fehlende persönliche Anwesenheit schliessen lassen können. Die Schweiz darf nicht tolerieren, dass Stellvertreterehen instrumentalisiert werden, um die gesetzlichen Anforderungen an den Familiennachzug zu umgehen. Auch wenn das internationale Privatrecht bei der Anerkennung von Stellvertreterehen eine eher grosszügige Regelung kennt, kann die Schweiz im Ausländerrecht ihre eigenen Regeln festlegen und dem Familiennachzug Grenzen setzen.

    Die Minderheit der Kommission beantragt, die Motion abzulehnen, weil eine spezifische Gesetzgebung aufgrund der geringeren Zahl erhärteter Verdachtsfälle von Stellvertreterehen unverhältnismässig sei und zudem den verfassungsmässigen Schutz der Privatsphäre sowie das Recht auf Ehe und Familie infrage stelle. Mit einer solchen Gesetzgebung würde die Schweiz auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstossen, in der das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens als Grundrecht festgeschrieben ist.

Beiträge(402)
Mitgliedschaften(19)

Bilder(1)

  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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