Christine Häsler
- Funktion
- Regierungsrätin
- Partei
- Die Grünen
- Parlament
- Grosser Rat (BE)
- Wahlkreis
- Oberland
- Parlamentsseite
- Offizielles Profil
- Geschlecht
- Weiblich
- Geboren
- 1963
- Beruf
- Bildungs- und Kulturdirektorin
- Sprache
- lang_d
- Adresse
- Undo-Endo 24
3006 Burglauenen
- Grosser Rat (BE)
- Die Grünen· Oberland
- Schweiz
- Die Grünen· Bern
- Wikidata
- Q20810835
- Quell-Körperschaft
- BE
- Datensatz aktualisiert
- 02.06.2026
- Erstmals importiert
- 14.08.2025
- Hat nicht teilgenommenSchweizBundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe. Änderung (Geschäft des Bundesrates)NationalratFrühjahrssession 2018 · 26.02.2018Ergebnis: 172 Ja · 0 Nein · 21 Enth. · 7 Abwesend
- JaSchweizErgebnis: 136 Ja · 51 Nein · 3 Enth. · 10 Abwesend
- NeinSchweizErgebnis: 138 Ja · 54 Nein · 1 Enth. · 7 Abwesend
- JaSchweizErgebnis: 109 Ja · 73 Nein · 9 Enth. · 9 Abwesend
- NeinSchweizErgebnis: 97 Ja · 91 Nein · 5 Enth. · 7 Abwesend
Keine Interessenbindungen erfasst.
Keine Zutrittsausweise vergeben.
- RedetextELG. Änderung (EL-Reform)Nr. 16.065Schweiz
In diesem Block wiegt die Frage der Mindestwohnsitzdauer in der Schweiz und der Mindestbeitragsdauer besonders schwer. Hier soll der Zugang zu den Ergänzungsleistungen erschwert werden, und zwar dadurch, dass man mindestens zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben muss, bevor man das Recht auf den Bezug von Ergänzungsleistungen bekommt. Diese zehnjährige Wartefrist gilt nicht etwa nur für Ausländerinnen und Ausländer, sondern auch für Schweizerinnen und Schweizer.
Wir alle haben Post von der Auslandschweizer-Organisation erhalten. Sie spricht von einer Diskriminierung und davon, dass wir damit Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zu Schweizern zweiter Klasse machen. Stellen Sie sich vor, was es für jemanden bedeutet, der nach Jahren im Ausland in die Schweiz zurückkehrt. Die Betroffenen haben in der Regel über lange Zeit Beiträge an die Sozialversicherungen geleistet. Nun sollen sie von den Ergänzungsleistungen ausgeschlossen werden oder zehn Jahre lang darauf warten müssen, wenn sie zurück in die Schweiz kommen. Wir lehnen den Antrag der Mehrheit und der Minderheit I (Aeschi Thomas) in dieser Frage ab und unterstützen die Minderheit II (Gysi).
Zu den Schwelleneffekten: Diese EL-Reform soll das System verbessern, etwa mit dem Vorschlag, Schwelleneffekte zu verringern. Dazu soll in Zukunft das Einkommen von Ehepartnerinnen und -partnern ohne Anspruch auf Ergänzungsleistungen auf der Einkommensseite zu hundert Prozent angerechnet werden statt wie heute nur zu zwei Dritteln. Uns muss bewusst sein, dass diese neue Regelung fast nur Partnerinnen und Partner von Personen mit einer IV-Rente betrifft, also Menschen, die oft ihre Partner pflegen, welche krank sind oder eine Behinderung haben. Wenn nun die Partnerin ohne Anspruch auf Ergänzungsleistungen noch einer bezahlten Arbeit nachgeht, sollte sie unseres Erachtens nicht noch bestraft, sondern eben gerade ermutigt werden, ihre Arbeit fortzusetzen, auch für ihre eigene Zukunft. Das ist enorm wichtig. So würde sie mit einer hundertprozentigen Anrechnung bestraft. Damit würden auch die Steuern höher ausfallen, und der Anreiz, noch einer Arbeit nachzugehen, ginge damit schlicht verloren. Wir folgen hier dem Ständerat und der Minderheit Barrile.
Zu den Krankenkassenprämien: EL-Bezügerinnen und EL-Bezüger haben häufig einen schlechteren Gesundheitszustand als die Durchschnittsbevölkerung, sei es, weil sie als IV-Rentnerinnen und -Rentner gesundheitliche Probleme haben, sei es auch aufgrund ihres Alters. Sie sollten nicht gezwungen werden, jedes Jahr nach einer noch günstigeren Krankenkasse suchen zu müssen. Das führt zu einem immensen Aufwand. Es trifft besonders verletzliche Menschen, denen es schwerfallen dürfte, genau diesen Parcours jedes Jahr zu absolvieren. Wir unterstützen hier die Minderheit I (Carobbio Guscetti).
Schliesslich lehnen wir es ab, dass der Bund seinen Beitrag an die Prämienverbilligungen senkt. Die Krankenkassenprämien sind, wir wissen das alle gut, für sehr viele Menschen in diesem Land ein grosses Problem und eine grosse Last. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb sich der Bund hier noch mehr aus seiner Verantwortung zurückziehen sollte.
- RedetextELG. Änderung (EL-Reform)Nr. 16.065Schweiz
In diesem Block äussern wir uns zu ganz unterschiedlichen Anliegen. Es geht aber eigentlich immer um Vermögensfragen.
Ich möchte nochmals daran erinnern, dass die Ergänzungsleistungen als Ergänzungen zu den beiden Versicherungen der ersten Säule eingeführt wurden und nicht als Bedarfsleistungen. Mit einigen der hier zur Debatte stehenden Vorschlägen wird aber das Versicherungsprinzip durchbrochen, so etwa bei der Eintrittsschwelle für den EL-Bezug, aber auch beim sogenannten Vermögensverzicht. Personen, die ihre [PAGE 457] Ausgaben mit ihrer IV- oder AHV-Rente nicht bestreiten können, sollen nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen können, nicht so frei wie Personen, die das Glück haben, eben nicht auf EL angewiesen zu sein. Tun sie das dennoch, werden sie bestraft, und zwar doppelt, für ihre Lebensführung und auf Jahre zurück. Wer beispielsweise sein Pensionskassengeld in Kapitalform bezieht und es auch nur teilweise verbraucht, dem sollen die Ergänzungsleistungen künftig um 10 Prozent pro Jahr gekürzt werden, egal, wofür er oder sie das Geld verwendet hat.
Es kann jedem von uns passieren, dass wir etwas Kostspieliges anschaffen, eine grosse Reise machen oder eine grössere Anschaffung wagen, und plötzlich trifft uns eine Krankheit oder ein Unfall ganz unerwartet. So etwas plant man nicht, das passiert einem. In diesem Fall dafür bestraft zu werden, dass man vielleicht zwei Jahre zuvor eine grosse Ausgabe getätigt hat, ist sehr hart und unverhältnismässig. Wir unterstützen deshalb die Minderheitsanträge Schenker Silvia, Heim und Gysi.
Besonders erwähnen möchte ich auch, dass wir es in diesem Block in der Kommission geschafft haben, für ältere Personen, die ihre Arbeit verlieren, eine Lösung zu finden, sodass sie in Zukunft bei der Pensionskasse bleiben können. Das ist ein wichtiger Schritt für ältere Arbeitnehmende, für ältere Versicherte, die, wie wir alle wissen, bei einem Arbeitsplatzverlust sehr rasch sehr grossen Schwierigkeiten ausgesetzt sind. Ich danke der Kommission, dass es möglich war, über alle Parteien und Fraktionsgrenzen hinweg eine Lösung zu finden. Ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mithelfen, dass wir diesen Antrag der Mehrheit der Kommission eben auch annehmen und den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas ablehnen. Tun Sie das auch, helfen Sie mit. Ich bitte Sie sehr darum. Mit dem Antrag der Minderheit Aeschi Thomas treffen wir nämlich ältere Arbeitnehmende ab 58 Jahren, die durch Stellenverlust wirklich in existenzielle Nöte und in eine ganz schwierige Lage geraten können.
Wir unterstützen in Block 2 bei Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c die Minderheit I (Ingold) und die Minderheit II (Barrile), bei Artikel 11a Absätze 3 und 4 die Minderheit Heim und bei Artikel 9 Absätze 1ter und 1quater die Minderheit Gysi.
- RedetextELG. Änderung (EL-Reform)Nr. 16.065Schweiz
Was braucht der Mensch zum Leben? Er braucht im Minimum selbstverständlich Essen und Kleider, aber auch soziale Teilhabe, Gesundheitspflege und ein Dach über dem Kopf. Die Mehrheit in diesem Land mietet so ein Dach über dem Kopf und besitzt kein eigenes, so auch die IV- und AHV-Rentenbezügerinnen und -bezüger, und diese sind damit konfrontiert, dass die Mietzinsmaxima seit Langem viel zu tief sind. Die Anpassung der Mietzinsmaxima ist längst überfällig. Heute ist es so, dass sich die Betroffenen das Geld sehr oft effektiv vom Mund absparen müssen, damit sie die Mieten bezahlen können. Darum tun wir gut daran, hier nun wirklich zu handeln. Wir sind da auf dem richtigen Weg, und weil seit der Botschaft des Bundesrates bereits wieder viel Zeit verstrichen ist, ist es auch notwendig, dass die Mietzinsmaxima in diesem Bereich wirklich angepasst werden. Die Minderheit I (Schenker Silvia) nimmt diese Forderung explizit auf.
Wir befürchten, dass mit dem Antrag der Minderheit II (Pezzatti) zu den Mietzinsmaxima die EL-Bezügerinnen und -Bezüger wieder zu wenig Geld zur Verfügung haben und eben genau in dieser Falle gefangen bleiben, dass sie sich das Geld für die Miete vom Mund, von den sozialen Kosten, von den Kosten für die Teilhabe an der Gesellschaft absparen müssen.
Der Schritt zum betreuten Wohnen, diese Möglichkeit, die wir hier eigentlich nun zum ersten Mal so aufnehmen, ist ein ganz wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir wollen als Gesellschaft, dass möglichst viele Menschen möglichst lange zu Hause selbstständig leben können, dass sie ihr Leben selber gestalten können. Wir können uns das durchaus auch aus volkswirtschaftlicher Sicht wünschen, denn es ist für die öffentliche Hand interessant, wenn Menschen selbstständig leben und für sich selber sorgen können; dafür ist das betreute Wohnen eine sehr wichtige Hilfe.
Ich komme zum Lebensbedarf von Kindern. Beim Lebensbedarf der Kinder bitte ich Sie sehr, die Minderheit Feri Yvonne zu unterstützen. Wie bei den anderen Vorschlägen würden auch hier vor allem wiederum IV-Rentenbezügerinnen und IV-Rentenbezüger getroffen. Es gibt eine ganze Anzahl Kinder in diesem Land, die als Kinder solcher Eltern aufwachsen, und für sie ist es ganz wesentlich, mit welchen Möglichkeiten sie aufwachsen können. Eine Anpassung des Lebensbedarfs von Kindern und damit eine Senkung des verfügbaren Betrages im Portemonnaie hat eine grosse Bedeutung für Menschen mit Behinderung und für ihre Familien. Kinder können nun einmal nichts dafür, wessen Kinder sie sind, ob ihre Eltern behindert oder nicht behindert sind, ob sie noch jung sind oder älter sind; Kinder sind Kinder, und sie haben ein Anrecht darauf, ein würdiges Leben zu führen.
Wir von der grünen Fraktion unterstützen deshalb die Minderheit Feri Yvonne. Wir freuen uns, wenn Sie das auch tun.
Wir unterstützen aber auch die Minderheit I (Schenker Silvia) und die Minderheit Ruiz Rebecca, wo es um die Mietzinsmaxima geht. Wir unterstützen das betreute Wohnen und den Zuschlag für rollstuhlgängige Wohnungen.
- RedetextELG. Änderung (EL-Reform)Nr. 16.065Schweiz
Nach wie vor gibt es zu wenige hindernisfreie Wohnungen in der Schweiz. Dies ist nicht nur für Menschen ein Problem, die wegen einer Behinderung auf den Rollstuhl angewiesen sind, sondern auch für jene Menschen, die im Alter möglichst lange selbstständig in ihren eigenen vier Wänden bleiben möchten, und natürlich auch für deren Angehörige. Das heisst, dass diese Wohnungen besonders gesucht sind und dass es für Menschen mit knappen Finanzen sehr schwierig ist, eine solche geeignete Wohnung zu finden. Diese Problematik zeigt sich ganz besonders bei EL-Bezügerinnen und -Bezügern. Wir haben viele Gründe, aktiv zu werden.
Die allgemeinen Mietzinsmaxima - wir haben es gerade vorhin gehört - wurden 2001 letztmals angepasst. Die Anpassung des Zuschlags für rollstuhlgängige Wohnungen liegt noch länger zurück, nämlich 1998, vor zwanzig Jahren. Seither haben sich die Preise extrem gewandelt, auch die Preise für das Wohnen. Ein grosser Teil der Wohnungen in der Schweiz stammt zudem aus der Zeit zwischen 1950 und 1980. Sie sind häufig nicht stufen- und schwellenlos erreichbar und begehbar. Es ist nicht selten schwierig, sie baulich entsprechend anzupassen. Somit kann eigentlich erst bei Wohnungen, die etwa ab dem Beginn des 21. Jahrhunderts erstellt wurden, davon ausgegangen werden, dass sie wenigstens zu einem Teil für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen geeignet sind. Weil sie aber noch relativ neu sind, kosten sie viel Geld und sind für viele Wohnungssuchende somit nicht erschwinglich.
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind zum Beispiel, haben also eine weitaus kleinere Auswahl an Wohnmöglichkeiten als wir. Die Kosten für die Erhöhung des Rollstuhlzuschlags sind bescheiden, da bei Weitem nicht alle EL-Bezügerinnen und EL-Bezüger auf eine rollstuhlgängige Wohnung angewiesen sind. Es geht um verhältnismässig wenige Personen, aber bei diesen Menschen geht es um sehr viel, nämlich um ihre Selbstständigkeit - ein kleiner Aufwand also mit grosser Wirkung, könnte man sagen.
Die Erhöhung des Zuschlags für rollstuhlgängige Wohnungen führt bei bescheidenen Kosten zu einem deutlich höheren Angebot an entsprechendem Wohnraum. Dies ist auch für die Selbstständigkeit und die Selbstbestimmung von Menschen mit einer Behinderung von grosser Bedeutung. Das ermöglicht es ihnen, selber zu entscheiden und zu wohnen; es ermöglicht ihnen die Integration in die Gesellschaft. Das dürfen wir ruhig auch volkswirtschaftlich anschauen und sagen, das ermöglicht es eben auch, Plätze in Heimen einzusparen, die dann nicht benötigt werden, weil die Menschen selbstständig wohnen können.
Ich danke Ihnen für die Berücksichtigung dieser Minorität und für Ihre Aufmerksamkeit.
- RedetextELG. Änderung (EL-Reform)Nr. 16.065Schweiz
Die Reform bringt Optimierungen und zum Teil tatsächlich auch Verbesserungen mit sich. Aber wie so viele Reformprozesse in unserem Land bringt sie auch Verschlechterungen mit sich. Am Anfang des Prozesses versicherten fast alle Parteien und Interessenverbände, sie wollten das Leistungsniveau für Personen mit Ergänzungsleistungen erhalten. Der Bundesrat hat in seiner Vernehmlassungsvorlage ursprünglich von rund 171 Millionen Franken Einsparungen gesprochen. Der Ständerat war in der Folge bei 260 Millionen Franken. Die SGK-NR schlägt Ihnen nun Einsparungen in der Höhe von mehr als 500 Millionen Franken vor.
Diese Zahl müssen wir uns vor Augen halten. Diese Verschärfungen vonseiten der SGK-NR müssen wir heute noch einmal entschärfen, das ist für uns klar. Uns muss bewusst sein, dass wir hier von Menschen sprechen, die mit ihrer IV- oder AHV-Rente den Lebensbedarf eben nicht bezahlen können und darum auf EL angewiesen sind. Das waren zum Beispiel 2016 über 200 000 AHV-Rentenbezügerinnen und -bezüger oder 113 700 Personen mit IV-Rente. Bei der IV ist es so, dass 46 Prozent der IV-Bezügerinnen und -Bezüger eine Ergänzungsleistung benötigen. Daran, denke ich, sollten wir uns halten, und daran müssen wir bei unseren Diskussionen und Entscheidungen denken.
Die Gründe für den Anstieg der EL-Ausgaben, der vorhin aufgezeigt wurde, sind sehr vielfältig. Bei der letzten IV-Revision hat das Parlament und damit wir alle bewusst Kostenverschiebungen von der IV zur EL in Kauf genommen, zum Beispiel mit der Streichung der Ehepaar-Zusatzrente für IV-Rentenbezügerinnen und -bezüger, aber auch mit der Streichung des Frühbehindertenzuschlags auf IV-Renten. Infolge strengerer Zusprachepraxis der IV haben zudem heute mehr Personen eine Teilrente und gleichzeitig eben nicht die zusätzliche Chance auf bezahlte Arbeit. Sie haben tiefere Renten, und mit wenigen Ausnahmen können sie auch ihre zweite Säule nicht weiter ausbauen. Umso stärker sind diese Menschen dann auf die EL angewiesen. Zudem haben die Kantone teilweise mit Sparpaketen weiteren Druck aufgebaut und die Ausgaben gekürzt.
Am Anfang war es ja der Wille, den Reformprozess wirklich als eine Verbesserung anzuschauen. Daran müssen wir [PAGE 432] heute noch ganz intensiv arbeiten. Im Moment geht es sehr stark auch um Abbau. Die Reform nimmt aber auch ganz wichtige Anliegen und Verbesserungen auf, nämlich das betreute Wohnen und die längst überfällige Anpassung der sogenannten Mietzinsmaxima.
Das EL-System kann, wie viele Systeme, in einzelnen Punkten durchaus noch optimiert werden. Das sehen auch wir Grünen so. Aber man muss das Wort "Optimierung" immer sorgfältig wählen, denn es kann auch verschleiern, dass es hinter der Optimierung nicht nur positive Effekte gibt, sondern auch negative und dass diese wiederum die Betroffenen stark involvieren.
Einen solchen Effekt haben wir bei den sogenannten Schwelleneffekten. Personen, die noch arbeiten können, sollen, statt Ergänzungsleistungen zu beziehen, einer Arbeit nachgehen und am Schluss erst noch mehr im Portemonnaie haben. Das tönt sehr gut und ist natürlich im Grundsatz auch völlig richtig. Aber ganz so wirkungsvoll, wie die Massnahme auf den ersten Blick erscheint, ist sie leider nicht. Ich werde mich bei Block 3 dazu näher äussern.
Wir sollten uns daran erinnern, weshalb es die Ergänzungsleistungen überhaupt braucht: Nach wie vor sind wir weit davon entfernt, den Auftrag der Bundesverfassung, dass Renten den Lebensbedarf sichern müssen, zu erfüllen. Die Maximalrenten können das, das wissen wir alle haargenau, heute nicht garantieren. Niemand kann in unserem Land mit 2350 Franken im Monat ein würdiges Leben führen. Wir haben also weiterhin am Verfassungsauftrag zu arbeiten und uns daran zu orientieren und ihn nicht durch einen einseitigen EL-Abbau weiter zu unterlaufen.
Die SGK-NR hat sich in zahlreichen Sitzungen intensiv mit der Vorlage befasst. Ich bin froh, wenn wir heute darauf eintreten können. Die grüne Fraktion ist für Eintreten. Ich danke Kollege de Courten, dass er seinen Rückweisungsantrag zurückgezogen hat. Damit können wir in die Aufgabe einsteigen und unsere Arbeit in Angriff nehmen. Der Standesinitiative Nidwalden 15.323 werden wir, das kann ich auch vorausschicken, keine Folge geben.
- Postulat
- MotionMitunterzeichner(-in)
- PostulatUrheber(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- PostulatMitunterzeichner(-in)
- council_executive
- SpezialKommission für soziale Sicherheit und Gesundheit-NR Pflegende Angehörige(SGK-N Pflegende Angehörige)Schweiz
- Mitglied30.05.2016 – 28.05.2018
- SpezialKommission für soziale Sicherheit und Gesundheit-NR Monismus(SGK-N Subko-N Monismus)Schweiz
- Mitglied30.05.2016 – 28.05.2018
- StändigSchweiz
- Mitglied10.12.2015 – 28.05.2018
- StändigSchweiz
- Mitglied30.11.2015 – 09.12.2015
- Mitglied08.06.2015 – 29.11.2015
Bilder(2)
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0