EF
lic. rer. soc.

Esther Friedli

Aktiv
Schweizerische VolksparteiFraktion V
SchweizSt. Gallen

Mandat
Partei
Schweizerische VolksparteiQuelle: SVP
Fraktion
Fraktion V
Parlament
Schweiz
Wahlkreis
St. Gallen
Kammer / Bereich
SR
Sitznummer
30
Parlamentsseite
Offizielles Profil
Persönliches
Geschlecht
Weiblich
Geboren
4. Juni 1977
Zivilstand
verheiratet
Beruf
Gastronom/in
Kontakt
Adresse
Hundsrücken
9642 Ebnat-Kappel
Referenzen & Quelle
Wikidata
Q73417223
Quell-Körperschaft
CHE
Quelle aktualisiert
02.07.2026
Datensatz aktualisiert
06.07.2026
Erstmals importiert
14.08.2025
Abstimmungsverhalten(6633)
  1. Ja
    Abstimmung ohne Titel
    Schweiz
  2. Nein
    Abstimmung ohne Titel
    Schweiz
  3. Enthaltung
    Abstimmung ohne Titel
    Schweiz
  4. Nein
    Abstimmung ohne Titel
    Schweiz
  5. Nein
    Abstimmung ohne Titel
    Schweiz
Interessenbindungen(7)
Zutrittsausweise(2)
  • Lobbyist/in
    Imhof Beat · Interessenvertreter/in
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
    Präsident GastroSuisse
  • Lobbyist/in
    Hohler Severin · Interessenvertreter/in
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
    Leiter Wirtschaftspolitik GastroSuisse
Reden(174)
  1. Redetext
    Schweiz

    Die Asylpolitik beschäftigt unseren Rat, aber auch die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land sehr. Das haben wir auch bei der Abstimmung vom letzten Sonntag bemerkt. Es kommen zu viele Menschen über die Asylschiene in unser Land, die gar nicht an Leib und Leben bedroht sind und daher eigentlich auch kein Asylgesuch stellen sollten. Sie kommen zu uns mit der Aussicht auf eine bessere Zukunft, erfüllen jedoch den Asyltatbestand nicht. Diese Personen belasten unser System, denn sind sie einmal im Land und im Asylsystem, ist eine Rückkehr schwierig. Die Verfahren dauern lange, können verzögert und mit vielen Rechtsmitteln verlängert werden. Das bringt viel Sand ins Getriebe und belastet vor allem auch die Kantone und die Gemeinden. Zudem gibt es einen Teil an Personen im Asylsystem, welcher mit den Behörden nicht kooperiert oder gar kriminell wird. Diese Personen missbrauchen unser Asylsystem. Das führt dazu, dass die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz sinken.

    Bis jetzt ist es dem Bundesrat und dem Staatssekretariat für Migration nicht gelungen, diese Grossbaustelle, wie ich es nenne, anzugehen. Vor allem ist es nicht gelungen, griffige Massnahmen gegen Missbräuche zu treffen. Wir hören immer wieder: Wir sind daran, wir haben eine Strategie, wir sind am Arbeiten. Das reicht jedoch nicht mehr. Das führt dazu, dass praktisch in jeder Session mehrere Vorstösse zum Asylbereich eingereicht werden. Ich habe gezählt: Wir haben über zwanzig überwiesene Vorstösse im Asylbereich, die der Bundesrat in Gesetzesvorlagen umsetzen sollte. Die Themen kreisen eigentlich immer um die Beschleunigung der Verfahren, Massnahmen für mehr Ausschaffungen und eine härtere Gangart gegenüber Kriminellen. Wie ich gesagt habe, haben wir bis jetzt weder vom EJPD noch vom Bundesrat gehört, wann diese Vorstösse konkret umgesetzt werden und wann wir eine Botschaft ans Parlament erwarten können.

    Um all diese Massnahmen zu bündeln, hat die Finanzkommission des Ständerates im Rahmen der Erarbeitung des Voranschlages 2025 eine Motion für ein sogenanntes Beschleunigungspaket für das Asylwesen eingereicht. Es ist eigentlich dazu gekommen, weil die Kosten im Asylbereich laufend steigen. Der Bundeshaushalt wird damit immer mehr belastet. Man hat damals festgestellt, dass sich die Anzahl der Gesuche zwar immer wieder verändert oder auch zurückgeht, aber aufgrund der langen Verfahren sich der Pendenzenberg nicht wirklich abbaut. Das SEM sagt immer wieder, der Pendenzenberg sinke. Aber per 30. April dieses Jahres waren immer noch 7881 Asylgesuche sowie 3642 Gesuche um den Schutzstatus S erstinstanzlich pendent. Insgesamt warten nach wie vor über 20 000 Personen auf einen Entscheid. Im Jahr 2025 betrug die durchschnittliche erstinstanzliche Verfahrensdauer 571 Tage. Der Zielwert liegt bei 90 Tagen. Das zeigt: Es besteht dringender Handlungsbedarf. Das hat man mit der Motion 24.4271 gesehen und daher ein Paket mit gezielten regulatorischen und technischen Massnahmen angestossen, welche zur Beschleunigung und damit zum Pendenzenabbau beitragen sollen.

    Ich erlaube mir einfach nochmals zu erwähnen, welche ganz konkreten Massnahmen in dieser Motion erwähnt wurden. Beispiele sind: Vorverfahren: Länder mit einer Bleibequote unter 5 Prozent werden als Safe Countries eingestuft. Oder Angehörige von EU/EFTA-Staaten und Angehörige von Staaten, denen die EU den offiziellen Status "Beitrittskandidat" vergeben hat, können kein Begehren auf vorläufige Aufnahme infolge Unzumutbarkeit geltend machen. Der Status S bleibt vorbehalten. Oder Mehrfachgesuchen um Asyl soll die aufschiebende Wirkung entzogen werden. Oder bei Personen, die ihre Mitwirkungspflicht grob verletzen, soll das Asylgesuch in einem raschen Verfahren abgeschrieben werden; oder stärkere Verbindlichkeit und Durchsetzung der geltenden Behandlungsfristen des Asylgesetzes mit entsprechenden Instrumenten; oder generelle Verkürzung der Fristen; oder Einschränkung des Umfangs der Begründungspflicht im Beschwerdeverfahren.

    Kollege Zopfi hat beim vorangehenden Geschäft gesagt, schnelles Recht sei gutes Recht. Das sollten wir uns hier zum Vorbild nehmen. Und Sie sehen, die Motion schlägt einen ganzen Strauss von Massnahmen vor. Auch der Bundesrat hat ja damals die Annahme dieser Motion beantragt. Unser Rat hat sie einstimmig angenommen, und auch im Nationalrat fand sie eine ganz grosse Mehrheit.

    Anstatt die Motion jetzt jedoch zügig umzusetzen und eine klare Vorlage auszuarbeiten, hat das EJPD eine eigene Strategie, die sogenannte Asylstrategie 27, gestartet. Zusammen mit den Kantonen und Gemeinden sollen an runden Tischen und in Arbeitsgruppen Strategien entwickelt werden. Das ist gut und recht. Aber so positiv, wie es die Berichterstatterin gesagt hat, kam es bei mir in der Kommission nicht an. Ich und meine Minderheit haben immer noch das Gefühl, dass man sich hier zu oft und zu fest, rund um Strategien, im Kreise dreht. Es fehlt die konkrete Umsetzung und dass man jetzt rasch Massnahmen ergreift. Meine Minderheit ist daher wirklich überzeugt, dass es nun eine zügige Umsetzung der Motion 24.4271 braucht, anstatt eine weitere lange Strategiediskussion.

    Mit der Strategie kann man noch weitere, über die vorliegende Motion hinausgehende Themen angehen. Aber die Beschleunigung der Verfahren, und ich glaube, darüber besteht eine breite Einigkeit, muss jetzt rasch angegangen werden. Die Motion beinhaltet ja auch sehr viele klare Vorgaben. Ich bin sicher, mein Standeskollege und der Initiant der Motion, Kollege Würth, wird dazu auch noch selber Ausführungen machen.

    Wichtig scheint mir zum Abschluss: Dass die Verfahren beschleunigt und verkürzt werden, entspricht, glaube ich, der Erwartung der Bürgerinnen und Bürger. Eine Beschleunigung würde die Akzeptanz für das Asylsystem massiv erhöhen und die Verwaltungen beim Bund, bei den Kantonen und Gemeinden und vor allem auch unsere Gerichte endlich entlasten. Damit werden eben auch Kosten gespart, deshalb kam diese Motion ursprünglich auch von der Finanzkommission. Vor allem würden wir mit einer Beschleunigung wieder auf den eigentlichen Kernbereich des Asylsystems fokussieren. Das System soll denen, die an Leib und Leben bedroht sind, helfen. Es soll nicht mit Wirtschaftsflüchtlingen und Kriminellen belastet werden.

    Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, die vorliegende Motion anzunehmen und meine Minderheit zu unterstützen.

  2. Redetext
    Schweiz

    Wir sind ja hier wiederum beim Nachtrag I zum Voranschlag 2026. Sie erlauben mir den Hinweis: Es war ziemlich genau vor einem Jahr, als wir beim Nachtrag I auch schon eine Diskussion zu Horizon geführt haben; wie Sie wissen, war die Schweiz vorübergehend nicht dabei. Im Jahr 2020 hatten wir hier einen Verpflichtungskredit für die Teilnahme am Horizon-Paket von 5,42 Milliarden Franken beschlossen. In den Jahren 2021 bis 2024 wurden 2,65 Milliarden Franken für die Übergangsmassnahmen in der Schweiz ausgegeben. Seit dem Jahr 2025 ist die Schweiz wieder bei Horizon dabei, und ziemlich genau vor einem Jahr haben wir im Nachtrag I eben 1666 Millionen Franken gesprochen. Gemäss der Rechnung 2025 sind dann 637,4 Millionen Franken gebraucht worden; es gibt also in der Rechnung 2025 für den Pflichtbeitrag einen Kreditrest.

    Wenn man den Pflichtbeitrag und die Übergangsmassnahmen jetzt zusammenrechnet, haben wir im Jahr 2025 für den Forschungsplatz Schweiz und das Horizon-Paket über 1 Milliarde Franken respektive 1118 Millionen Franken ausgegeben.

    Im Voranschlag 2026 sind 629 Millionen Franken für den Pflichtbeitrag und 300 Millionen Franken für Übergangsmassnahmen budgetiert - erneut über 1 Milliarde Franken. Nun kommt noch ein Nachtrag von 67,3 Millionen Franken. Gemäss unseren Informationen, das hat die Kommissionssprecherin gesagt, wusste der Bundesrat bereits im November 2025, dass die EU die Beiträge, die sie von den Ländern verlangt, für Horizon 2026 erhöht.

    Es ist sehr störend, dass der Bundesrat unsere Kommission und auch unseren Rat nicht über diese Vorgänge informiert hat. Faktisch geht es jetzt eigentlich um diese 39,4 Millionen Franken, die fehlen und um die der Pflichtbeitrag erhöht wurde. Wenn man das den Kreditresten gegenüberstellt, sieht man, dass man das eigentlich dort verrechnen könnte.

    Ein weiterer Punkt, der mich sehr stört - und das hat die Kommissionssprecherin auch angesprochen -, ist das Thema Währungsreserven. Hier ist ein Betrag von 18,2 Millionen Franken eingebucht, den wir eigentlich "nur" - in Anführungszeichen - verloren haben respektive mehr ausgeben müssen, weil quasi am falschen Tag die Umrechnung gemacht wurde. Denn im Budget wurde der Eurokurs mit 0,9 Franken gewählt, und dann hat man bei 0,93 Punkten abgeschlossen.

    Wir hatten zu dieser Währungsabsicherung eine intensive Diskussion in der Kommission. Eigentlich macht doch eine Währungsabsicherung nur Sinn, wenn die Währungen tendenziell steigen würden. Doch gerade beim Dollar und vor allem beim Euro haben wir seit Jahren eine sinkende Tendenz. Ich störe mich sehr daran, dass wir Mehrkosten von fast 20 Millionen Franken für eine falsche Währungsabsicherung vorsehen.

    Dann zum Schluss noch: Wir haben uns in der Kommission auch die Frage gestellt, ob denn eigentlich alle Kredite gebraucht werden. Gemäss der Verwaltung werden im Durchschnitt 4 Prozent des Budgets respektive der Projektkosten im Bereich von Horizon nicht benötigt. Wenn man das auf den Parlamentsbeschluss aus dem Dezember 2020 anwendet, rechnet man mit 800 Millionen Franken, die übrig bleiben würden. Vor diesem Hintergrund beantrage ich Ihnen, dass wir diesen Betrag von 67,3 Millionen respektive jetzt noch 58,3 Millionen Franken, der sich aus der Erhöhung des Pflichtbeitrags und der Währungsabsicherung ergibt, nicht gewähren, und dass dieser Betrag, wenn schon, irgendwo bei dieser einen Milliarde Franken, die das Gesamtbudget für das Jahr 2026 betrifft, eingespart werden muss.

  3. Redetext
    Schweiz

    Ich bin ja Mitglied der Staatspolitischen Kommission, und jetzt nach dem Votum von Kollege Jositsch erlaube ich mir, kurz etwas zu sagen. Er hat ja eigentlich in den Raum geworfen, dass unsere Kommission einen Fehler gemacht habe. Das möchte ich entschieden von uns weisen. Und es ist mir ein Anliegen, dass wir das hier noch klären.

    Unsere Kommission hat ja bei diesem Geschäft die Referendumsfrage zugewiesen erhalten, das wurde schon mehrfach gesagt. Und zu dieser Frage haben wir Anhörungen durchgeführt. Im Rahmen dieser Anhörungen kamen eigentlich drei Varianten heraus, aus denen wir wählen können. Eine erste Variante, auch gemäss Entwurf des Bundesrates, sieht das fakultative Referendum vor; eine zweite Variante sieht ein Referendum sui generis vor; und Professor Schmid von der Universität St. Gallen führte als dritte Variante ins Feld, dass er der Meinung ist, dass es eine Bestimmung in den Übergangsbestimmungen unserer Bundesverfassung brauche.

    Unsere Kommission - und das ist ganz richtig und wichtig - sagte eigentlich, dass dem Ständerat im Rahmen der Beratungen im September 2026 erst einmal alle drei Varianten vorliegen sollen, unabhängig davon, wofür wir uns dann entscheiden. Wir hielten dann mit der Verwaltung und mit verschiedenen Juristen Rücksprache, und sie sagten, dass die Variante, die Professor Schmid vorgeschlagen hat, eben nur über eine Kommissionsinitiative umzusetzen sei. Deshalb haben wir diesen Weg beschritten, und das entspricht genau dem Thema, das unserer Kommission zugewiesen wurde, nämlich der Referendumsfrage; deshalb ist es eben richtig, dass wir auch diese Piste verfolgt haben.

    Ich nehme aus dieser Diskussion jetzt eigentlich erstens mit: Zwei Juristen, drei Meinungen; und es gibt da eine sehr juristische Diskussion. Als Zweites stelle ich fest, dass es wahrscheinlich eine Herausforderung in einem Zweikammersystem ist, wenn man zu einem Geschäft in beiden Räten unterschiedliche Verfahrensweisen wählt - und vor dieser Herausforderung stehen wir jetzt.

    Ich meine, dass es richtig und wichtig ist, dass dann, wenn wir im September 2026 über alles beraten, auch en connaissance de cause die Frage des Referendums geklärt wird. Ich empfehle Ihnen deshalb, dem Ordnungsantrag Fässler Daniel zuzustimmen. Kollege Fässler sagte es richtig, dann werden uns auch alle Informationen vorliegen. Eine wichtige Information, nämlich die Auslegung des Rechtsdiensts der Parlamentsdienste, lag uns in der Kommission noch nicht vor.

    Ich bitte Sie vor diesem Hintergrund, den Ordnungsantrag Fässler Daniel anzunehmen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Die vorliegende Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates verlangt, dass der Bundesrat die notwendigen gesetzlichen Anpassungen vorlegt, damit digitale Führer- und Fahrzeugausweise als gleichwertige elektronische Nachweise anerkannt werden. Gleichzeitig soll die Pflicht aufgehoben werden, die entsprechenden Dokumente zwingend in physischer Form mitzuführen.

    Der Nationalrat hat die Motion am 19. März dieses Jahres oppositionslos angenommen. Die Kommission hat das Anliegen geprüft und beantragt Ihnen einstimmig, die Motion anzunehmen. Auch der Bundesrat beantragt die Annahme.

    Die Digitalisierung hat längst in unserem Alltag Einzug gehalten. Bankgeschäfte, Steuererklärungen und Behördengänge werden heute zunehmend digital abgewickelt. Vor diesem Hintergrund erscheint es folgerichtig, dass auch Führer- und Fahrzeugausweise künftig elektronisch verfügbar sind und bei Kontrollen digital vorgewiesen werden können. Es ist aber wichtig, dass es eine Kann-Bestimmung ist und dass Freiwilligkeit gegeben ist. Wer ein physisches Dokument will, soll dieses auch in Zukunft erhalten können.

    Die Vertreter der Verwaltung haben die Kommission über den Aktionsplan zur Strategie Digitale Schweiz informiert. Darin ist die Einführung digitaler Ausweise im Strassenverkehr bereits vorgesehen. Ein Pilotprojekt zur E-ID war der elektronische Lernfahrausweis (eLFA). Das Projekt läuft seit 2023. Dieses Angebot nutzen heute bereits zwei von drei Lernfahrenden. Aufgrund dieser Vorarbeiten hat die Verwaltung auch bereits ein Projekt für den elektronischen Führerausweis lanciert. Die Einführung des elektronischen Führerausweises ist für Herbst 2026 geplant.

    Die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung und Einführung des Anliegens der Motion bestehen auf Stufe Gesetz grundsätzlich schon heute. Der Bundesrat hat auch schon eine Verordnungsänderung gemacht. Es braucht aber noch Ergänzungen auf Weisungsstufe. Vor diesem Hintergrund ist die Kommission der Ansicht, dass es die vorliegende Motion noch braucht.

    Zum Abschluss möchte ich im Namen der Kommission festhalten, dass die digitalen Ausweise dieselben Informationen enthalten sollen wie die heutigen physischen Dokumente. Es geht also nicht um neue Inhalte oder um zusätzliche Datenerhebungen, sondern um eine zeitgemässe Form des Nachweises.

    Im Namen der Kommission bitte ich Sie deshalb, die Motion 25.4402 anzunehmen.

  5. Redetext
    Schweiz

    Ich darf Ihnen wiederum im Namen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerates über die Motion 24.3441 berichten. Nationalrat de Courten reichte die Motion am 17. April 2024 ein. Der Nationalrat nahm sie am 27. September 2024 ohne Gegenstimme an. Auch der Bundesrat beantragt die Annahme.

    Die vorliegende Motion fordert den Bundesrat auf, zu prüfen, wie die zunehmende administrative Belastung von Ärztinnen und Ärzten, medizinischem Fachpersonal und Pflegenden wirksam reduziert werden kann. Ziel ist es, bürokratische Regulierungen, Dokumentations- und Reportingpflichten, Statistik- und Archivierungsaufgaben wieder auf ein vernünftiges und verhältnismässiges Mass zurückzuführen, ohne dabei die Behandlungsqualität oder die Patientensicherheit zu gefährden.

    Die Ausgangslage ist klar. Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegefachpersonen verbringen heute einen beträchtlichen Teil ihrer Arbeitszeit mit administrativen Aufgaben. Gemäss verschiedenen Untersuchungen und Berichten entfällt teilweise bis zu einem Drittel der Arbeitszeit auf Dokumentations- und Erfassungspflichten. Diese Zeit fehlt bei der Betreuung und Behandlung der Patientinnen und Patienten.

    Selbstverständlich braucht ein modernes Gesundheitssystem eine gewisse Administration. Qualitätssicherung, Transparenz und die korrekte Abwicklung der Krankenversicherung setzen einen gewissen administrativen Aufwand voraus. Die Kommission teilt deshalb die Einschätzung des Bundesrates, dass nicht jede Dokumentationspflicht per se unnötig ist. Gleichzeitig stellt sie aber die berechtigte Frage, ob der Nutzen aller erhobenen Daten tatsächlich in einem angemessenen Verhältnis zum verursachten Aufwand steht. Sie sieht daher bei diesem Thema Handlungsbedarf.

    Die Kommission hat im Rahmen der Beratung positiv zur Kenntnis genommen, dass eine Studie zum administrativen Aufwand bei Hausärztinnen und Hausärzten ab Mai 2026 anläuft und der diesbezügliche Schlussbericht bereits Anfang 2027 vorliegen soll. Parallel werden auch bereits Projekte zur Reduktion des administrativen Aufwands zwischen den Leistungserbringern und Versicherern gestartet. Die Kommission erwartet jedoch, dass auf die Analyse rasch konkrete Massnahmen folgen. Die Probleme sind seit Jahren bekannt, und die betroffenen Gesundheitsfachpersonen erwarten zu Recht spürbare Entlastungen. Vor diesem Hintergrund beurteilt Ihre Kommission diese Motion als zielführend und beantragt Ihnen einstimmig, der Motion zuzustimmen.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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