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DS

Daniela Schneeberger

Aktiv
FDP.Die LiberalenFraktion RL
SchweizBasel-Landschaft

Mandat
Partei
FDP.Die LiberalenQuelle: FDP-Liberale
Fraktion
Fraktion RL
Parlament
Schweiz
Wahlkreis
Basel-Landschaft
Kammer / Bereich
NR
Sitznummer
176
Parlamentsseite
Offizielles Profil
Persönliches
Geschlecht
Weiblich
Geboren
19. September 1967
Beruf
Treuhänder/in
Kontakt
Adresse
Langackerstrasse 25
4441 Thürnen
Referenzen & Quelle
Wikidata
Q1163549
Quell-Körperschaft
CHE
Quelle aktualisiert
18.09.2026
Datensatz aktualisiert
27.09.2026
Erstmals importiert
14.08.2025
Abstimmungsverhalten(17589)
  1. Ja
  2. Ja
  3. Ja
  4. Ja
  5. Nein
Interessenbindungen(19)
Zutrittsausweise(3)
  • Lobbyist/in
    Erny Patrick · Interessenvertreter/in
    04.03.2026 – 31.12.2199Schweiz
    Geschäftsführer Swiss Retail Federation
  • Lobbyist/in
    Jenni Dagmar · Interessenvertreter/in
    30.09.2025 – 02.03.2026Schweiz
    Direktorin Swiss Retail Federation
  • Lobbyist/in
    Schaller Carina · Interessenvertreter/in
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
    Swiss Medtech
Reden(216)
  1. Redetext
    Schweiz

    Ich lege wieder einmal meine Interessenbindung offen: Ich bin Präsidentin der Swiss Retail Federation, des Schweizerischen Detailhandelsverbands. Die beiden vorliegenden Motionen oder jetzt noch eine Motion - eine wurde zurückgezogen - verlangt, dass im Rahmen der Agrarpolitik 2030 plus rechtliche Grundlagen für staatliche Zielvereinbarungen mit der Privatwirtschaft und insbesondere mit dem Detailhandel geschaffen werden. Die Motionärin erhofft sich dadurch mehr Nachhaltigkeit und mehr Wertschöpfung in der Landwirtschaft.

    Auch der Detailhandel steht zu einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Schweizer Landwirtschaft. Die Unternehmen investieren seit Jahren in Tierwohlprogramme, nachhaltige Produktionsstandards, regionale Wertschöpfung und langfristige Partnerschaften mit Produzenten. Die Motion geht jedoch von der Annahme aus, dass zusätzliche staatliche Zielvereinbarungen notwendig seien. Dafür fehlt eine überzeugende Grundlage. Nachhaltigkeit wird bereits heute entlang der gesamten Wertschöpfungskette gefördert, und zwar durch zahlreiche freiwillige und marktorientierte Initiativen.

    Der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Annahme. Er argumentiert unter anderem mit der bereits überwiesenen Motion 22.4251, welche das eigenverantwortliche Engagement der Branche stärker einbeziehen wollte. Genau hier liegt aber der zentrale Widerspruch. Wer Eigenverantwortung stärken will, sollte nicht gleichzeitig neue staatliche Vorgaben und regulatorische Strukturen schaffen. Die Schweizer Landwirtschaft, die Verarbeiter und der Detailhandel arbeiten bereits heute eng zusammen. Viele erfolgreiche Nachhaltigkeitsprogramme sind freiwillig entstanden. Sie funktionieren gerade deshalb, weil sie marktnah entwickelt wurden und flexibel auf die Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten reagieren können. Der Staat kann Rahmenbedingungen setzen. Er sollte aber nicht beginnen, in Absatz-, Sortiments- oder Beschaffungsstrategien privater Unternehmen einzugreifen. Letztlich entscheiden die Konsumentinnen und Konsumenten mit ihrem Kaufverhalten, welche Produkte nachgefragt werden. Wenn der Staat einzelnen Marktteilnehmern verbindliche Zielvorgaben auferlegt, greift er in die unternehmerische Freiheit ein und verzerrt den Wettbewerb.

    Besonders problematisch ist zudem, dass völlig offenbleibt, wie solche Zielvereinbarungen konkret ausgestaltet werden sollen. Der Bundesrat hat die Anliegen der Motionen bereits in die Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2030 plus aufgenommen. Gleichzeitig bleibt unklar, welche Ziele festgelegt werden, wer sie definiert und wie deren Einhaltung kontrolliert werden soll.

    Noch bedenklicher ist ein weiterer Punkt. Der Bundesrat hält sich ausdrücklich die Möglichkeit offen, solche Zielvereinbarungen bei Bedarf für allgemeinverbindlich zu erklären. Damit werden aus angeblich freiwilligen Branchenlösungen potenziell verpflichtende Vorgaben. Das widerspricht dem Grundgedanken privatwirtschaftlicher Vereinbarungen, die auf Freiwilligkeit und Eigeninitiative beruhen.

    Aus Sicht des Detailhandels ist zudem kritisch, dass die Motionen vor allem den Detailhandel ins Visier nehmen. Der Detailhandel ist jedoch nur ein Teil einer Wertschöpfungskette, zu der auch Landwirtschaft, Verarbeitung, Logistik und Konsum gehören. Wer einzelne Akteure stärker reguliert als andere, schafft Wettbewerbsnachteile und zusätzliche Kosten. Am Ende werden diese Kosten in aller Regel an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben.

    Nachhaltigkeit entsteht nicht durch zusätzliche Bürokratie. Sie entsteht durch Innovation, Investitionen und die Zusammenarbeit aller Beteiligten. Die Zusammenarbeit findet bereits heute statt. Die Motion schafft keinen nachweisbaren Mehrwert, wohl aber neue regulatorische Unsicherheiten, zusätzlichen Aufwand und höhere Kosten. Zudem besteht die Gefahr eines Präzedenzfalls. Heute geht es um Zielvereinbarungen im Lebensmittelbereich. Morgen könnten ähnliche Forderungen für zahlreiche weitere Branchen folgen.

    Lassen Sie uns deshalb auf bewährte marktwirtschaftliche und freiwillige Lösungen setzen, statt neue Eingriffsmöglichkeiten des Staates zu schaffen. Ich bitte Sie daher, die Motion abzulehnen.

  2. Redetext
    Schweiz

    Diese Motionen verlangen keine Paketkontrollen an der Grenze und schaffen keine Handelshemmnisse. Sie verlangen Marktüberwachung im Onlinehandel, die Sperrung gefährlicher Angebote und eine verantwortliche Person in der Schweiz. Verantwortlich ist der Anbieter, nicht die Konsumentin oder der Konsument. Wir verlangen den gleichen Schutz - ob im Laden, beim Schweizer Onlinehändler oder auf einer internationalen Plattform; und wir verlangen gleich lange Spiesse für unsere Unternehmen.

    Diese Motionen verbinden Konsumentenschutz und faire Wettbewerbsbedingungen. Ich bitte Sie deshalb im Namen der Verfasserinnen und Verfasser, diese fünf Motionen anzunehmen. Schützen wir unsere Konsumentinnen und Konsumenten, sorgen wir für fairen Wettbewerb, schliessen wir diese Gesetzeslücke.

  3. Redetext
    Schweiz

    Ich möchte zuerst meine Interessenbindungen darlegen. Ich bin Präsidentin der Swiss Retail Federation, des schweizerischen Detailhandelsverbandes. Ich spreche als Verfasserin und im Namen aller Verfasserinnen der fünf gleichlautenden Motionen. Sie wurden vorher erwähnt. Mit den vorliegenden Motionen wollen wir eine konkrete Gesetzeslücke schliessen, eine Lücke, die sowohl unsere Konsumentinnen und Konsumenten als auch den Schweizer Handel benachteiligt. Plattformen wie Temu, Shein oder Ali-Express liefern täglich eine sechsstellige Zahl von Kleinsendungen direkt in die Schweiz. Das Problem ist jedoch: Für einen Teil dieser Produkte gelten unsere Schutzbestimmungen faktisch nicht, sobald sie direkt von einem Staat ausserhalb der EU oder des EWR an eine Privatperson in der Schweiz verschickt werden. Die private Einfuhr von Gebrauchsgegenständen ist nach Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe b vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Dadurch fehlen den Behörden wichtige Eingriffsmöglichkeiten. Die Folgen sehen wir immer wieder. Anfang September haben Konsumentenschutzorganisationen und ein kantonales Laboratorium 15 Kosmetikprodukte von Temu, Shein und Ali-Express geprüft, darunter Kinderschminke. Alle 15 verfehlten die Anforderungen des Schweizer Rechts - verbotene Stoffe, massiv überschrittene Grenzwerte, falsche Deklarationen. Beim Spielzeug dasselbe Bild. 2023 waren bei Testkäufen 15 von 18 Artikeln nicht konform. Ein Kinderring enthielt gut 41 Prozent Cadmium, rund das 4000-Fache des zulässigen Wertes.

  4. Redetext
    Schweiz

    Die FDP/die Liberalen stehen für ein einfaches, transparentes und verlässliches Steuersystem ein. In der Frage des Sondersatzes für Beherbungsleistungen ist unsere Fraktion nicht vollständig einig. Eine knappe Mehrheit der Fraktion lehnt die Verlängerung des Sondersatzes ab und möchte nicht auf die Vorlage eintreten.

    Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen wurde 1996 als zeitlich befristete Unterstützungsmassnahme eingeführt. Seither wurde er wiederholt verlängert und soll nun bis 2035 weitergeführt werden. Es stellt sich die Frage, ob diese dauerhafte Ausnahme im Mehrwertsteuersystem noch gerechtfertigt ist.

    Die Rahmenbedingungen haben sich seit den Neunziger Jahren deutlich verbessert: Die Hotellerie hat sich von früheren Krisen erholt, die Zahl der Logiernächte liegt heute auf einem hohen beziehungsweise rekordnahen Niveau, wie wir erst letzthin lesen konnten. Die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion ist daher der Ansicht, dass sich ein Sonderregime heute weniger klar begründen lässt als bei seiner Einführung.

    Eine Auswertung der Eidgenössischen Steuerverwaltung zeigt, dass die Entlastungswirkung nicht überall gleich ankommt. Überproportional profitieren grosse Hotelbetriebe und internationale Ketten. Kleine Hotels machen zwar etwa 75 Prozent der Betriebe aus, sie erhalten aber nur etwa 10 Prozent der Entlastung. Die dreissig grössten Hotels profitieren hingegen stark. Insgesamt fliesst etwa die Hälfte der Entlastung an wenige umsatzstarke Betriebe. Auch regional zeigen sich Unterschiede. Städtische und stark frequentierte Regionen profitieren stärker, periphere oder strukturschwächere Gebiete weniger.

    Damit stellt sich die Frage nach der Zielgenauigkeit dieser Massnahme. Der reduzierte Satz führt zu Mindereinnahmen von rund 300 Millionen Franken pro Jahr. Gleichzeitig ist die effektive Wirkung auf die Preise für Gäste eher moderat, die Wirkung auf die Nachfrage ist nicht klar nachweisbar. Hier sehen wir ein Spannungsfeld zwischen Kosten und Nutzen.

    Die internationale Wettbewerbsfähigkeit wird von den Befürwortern des Sondersatzes oftmals als Argument herbeigezogen und betont. Unserer Meinung nach bleibt jedoch das Schweizer Mehrwertsteuersystem auch ohne Sonderregelung international vergleichsweise moderat. Unabhängig von der heutigen Entscheidung bleibt für die FDP zentral: Wir wollen ein einfaches Mehrwertsteuersystem mit möglichst wenigen Ausnahmen. In diesem Zusammenhang befürworten wir in der langfristigen Perspektive auch weiterhin die Idee eines Einheitssatzes - für mehr Transparenz und Gleichbehandlung, weniger Abgrenzungs- und Vollzugsaufwand, klarere und stabilere Rahmenbedingungen. Ein Abbau von Sonderregelungen kann ein Schritt in diese Richtung sein.

    Die FDP anerkennt die Bedeutung des Tourismus und auch, dass es Argumente für die Weiterführung des Sondersatzes gibt. Gleichzeitig kommt die Mehrheit der Fraktion zum Schluss: Die ursprüngliche Begründung hat an Gewicht verloren, die Verteilungswirkungen sind uneinheitlich, der Nutzen steht in keinem klaren Verhältnis zu den Kosten. Daher unterstützt die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion den Minderheitsantrag Grossen Jürg auf Nichteintreten, die Fraktion lehnt die Verlängerung mehrheitlich ab.

    Sollte der Rat dennoch auf die Vorlage eintreten, lehnen wir den Minderheitsantrag Zybach ab. Die vorgeschlagene Beschränkung auf Betriebe mit einem Jahresumsatz unter 10 Millionen Franken mag auf den ersten Blick als zielgerichteter Kompromiss erscheinen, sie bringt jedoch erhebliche Probleme mit sich. Es gibt eine Wettbewerbsverzerrung. Eine Differenzierung nach Umsatz führt zu Ungleichbehandlungen innerhalb derselben Branche. Kleinere und grössere Betriebe würden steuerlich unterschiedlich behandelt, was den Wettbewerb verzerrt. Hinzu kommt der hohe administrative Aufwand. Die Umsetzung würde zahlreiche Fragen aufwerfen, etwa, welcher Umsatz massgebend ist oder wie Konstellationen mit Mehrwertsteuergruppen zu behandeln sind. Es käme zu Rechtsunsicherheit und Komplexität. Für die Unternehmen würden aufgrund jährlich schwankender Umsätze wechselnde Regelungen gelten. Das schafft Unsicherheit und erhöht die Bürokratie. Zudem ist der Ansatz ein Systembruch. Er widerspricht der Logik eines einfachen, stabilen Mehrwertsteuersystems.

    Deshalb wird die FDP-Liberale Fraktion auf diese Vorlage nicht eintreten. Falls Eintreten beschlossen wird, lehnen wir den Minderheitsantrag Zybach ab. In der Gesamtabstimmung werden wir diese Vorlage ablehnen.

  5. Redetext
    Schweiz

    Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt selbstverständlich die Annahme dieses Postulates. Dies, weil wir bei der OECD-Mindeststeuer vor allem eines brauchen: nüchterne, faktenbasierte Klarheit.

    Die Schweiz hat die Mindeststeuer eingeführt in der Erwartung, dass möglichst viele Länder nachziehen. Heute müssen wir feststellen, dass sich diese Erwartung bislang nur teilweise erfüllt hat. Wichtige Volkswirtschaften gehen andere Wege. Gleichzeitig verschärfen geopolitische Spannungen die Unsicherheit im internationalen Steuerumfeld. Gerade deshalb ist es zentral, dass wir uns ehrlich fragen, wo wir tatsächlich stehen.

    Das Postulat verlangt nichts anderes als eine saubere Analyse. Welche volkswirtschaftlichen und fiskalischen Effekte sind effektiv eingetreten? Wie gut funktioniert die Umsetzung im Vergleich zum Ausland? Wo stehen wir im internationalen Wettbewerb wirklich? Diese Fragen sind aus liberaler Sicht zentral. Denn für uns ist klar: Die Rahmenbedingungen für Unternehmen müssen verlässlich, wettbewerbsfähig und effizient sein. Es gibt Hinweise, dass die OECD-Mindeststeuer mit zusätzlicher Bürokratie verbunden ist, die unser Land wettbewerbsmässig gegenüber anderen Ländern benachteiligt. Gleichzeitig ist offen, ob die Mindeststeuer den erhofften Nutzen überhaupt bringt. Die kommenden Monate werden das zeigen. Wenn sich herausstellt, dass andere Länder weniger strikt vorgehen oder gar nicht mitziehen, darf die Schweiz nicht einfach tatenlos bleiben. Unser Land lebt von seiner Attraktivität als Standort, und diese Attraktivität dürfen wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.

    Die FDP sagt klar: internationale Kooperation ja, aber nicht um jeden Preis, und nicht zulasten unseres Standorts. Es muss von allen fair gespielt werden. Das Postulat verlangt auch eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob sich durch internationale Entwicklungen neue Handlungsspielräume ergeben. Auch das ist richtig und wichtig. Wir müssen vorbereitet sein, denn es geht um viel: um Arbeitsplätze, um Investitionen und letztlich um unseren Wohlstand.

    Die Annahme dieses Postulates stellt keine Vorentscheidung gegen die Mindeststeuer dar, aber sie bedeutet, dass wir bereit sind, kritisch hinzuschauen und gegebenenfalls nachzusteuern. Genau das entspricht dem liberalen Verständnis von Politik: verantwortungsvoll entscheiden auf Basis von Fakten, nicht von Annahmen. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Annahme. Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie, dasselbe zu tun. Unterstützen Sie die Annahme des Postulates.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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