Nina Schläfli
- Partei
- Sozialdemokratische Partei
- Fraktion
- Fraktion S
- Parlament
- Schweiz
- Wahlkreis
- Thurgau
- Kammer / Bereich
- NR
- Sitznummer
- 7
- Parlamentsseite
- Offizielles Profil
- Geschlecht
- Weiblich
- Geboren
- 1. Januar 1990
- Beruf
- Historikerin und Doktorandin Uni Bern
- Sprache
- Deutsch
- nina.schlaefli@parl.ch
- Telefon
- 076 474 31 79
- Adresse
- Schmittenstrasse 18
8280 Kreuzlingen - Website
- www.nina-schlaefli.ch
- Gemeinderat
- SP/JUSO/GEW-Fraktion
- Grosser Rat
- Sozialdemokratische Partei· SP und Gew.· Kreuzlingen
- Wikidata
- Q123165436
- Quell-Körperschaft
- CHE
- Quelle aktualisiert
- 26.06.2026
- Datensatz aktualisiert
- 06.07.2026
- Erstmals importiert
- 14.08.2025
- JaGrosser RatÄnderung des Polizeigesetzes (PolG) (Gesetz)Ergebnis: 112 Ja · 1 Nein · 1 Enth. · 16 Abwesend
- -Grosser RatÄnderung des Polizeigesetzes (PolG) (Gesetz)Ergebnis: 0 Ja · 6 Nein · 1 Enth. · 123 Abwesend
- JaGrosser RatErgebnis: 40 Ja · 72 Nein · 1 Enth. · 17 Abwesend
- JaGrosser RatErgebnis: 31 Ja · 77 Nein · 3 Enth. · 19 Abwesend
- NeinGrosser RatErgebnis: 17 Ja · 90 Nein · 4 Enth. · 19 Abwesend
- —SP Thurgau · Vorstand, PräsidentinPolitische Ämterseit 01.01.2025Grosser Rat
- —Kantonsschule Romanshorn · Beirat, MitgliedPolitische Ämterseit 01.01.2025Grosser Rat
- —Kulturkommission Kreuzlingen · Mitglied.Politische Ämterseit 01.01.2025Grosser Rat
- Bezahlt
- Bezahlt
- Lobbyist/inCurau Laura · Interessenvertreter/in30.09.2025 – 31.12.2199SchweizKoalition für Konzernverantwortung
- Lobbyist/inMeszmer Alexander · Interessenvertreter/in30.09.2025 – 31.12.2199SchweizSuisseculture
- RedetextSchweiz
Herr Bundespräsident, das SECO liess erst eine Umweltfolgenabschätzung erstellen, als die Verhandlungen über das Nachhaltigkeitskapitel kurz vor dem Abschluss standen. Eine Studie über die sozialen Auswirkungen wurde sogar erst nach Abschluss der Verhandlungen veröffentlicht. Inwiefern konnten die Erkenntnisse dieser beiden Studien trotzdem oder überhaupt noch in das Abkommen einfliessen?
- RedetextSchweiz
Die Meinungen über die Bestimmung in Artikel 10 Absatz 1bisa des vorliegenden Gesetzes über die politischen Rechte reichen derzeit von "überhaupt nicht nötig" bis zu "elementarer Kern dieser Vorlage". Letztgenannte Meinung wird damit begründet, dass die parlamentarische Initiative 24.423, "Für mehr Klarheit bei der Zuteilung der Abstimmungsvorlagen auf die Abstimmungstermine", die Grundlage dieses Artikels bilde; dieser haben beide Staatspolitischen Kommissionen (SPK) Folge gegeben.
Die grösstmögliche Minderheit der SPK-N ist nach wie vor der Ansicht, dass es zur Frage, wie der Bundesrat bei der Planung von Abstimmungen über abstimmungsreife Initiativen und Referenden vorgehen soll, einer klaren gesetzlichen Grundlage bedarf. Der grosse Spielraum, der derzeit besteht, soll so eingeschränkt werden, dass in Zukunft nicht mit strategischen Überlegungen und vorgeschobenen Begründungen umstrittene Initiativen und Referenden auf die Abstimmungstermine verteilt werden können.
Dass dieser Spielraum, wie er heute besteht, auch tatsächlich genutzt wird, hat der Bundesrat in der Vergangenheit zwar nicht oft, aber doch immer wieder bewiesen, zuletzt etwa bei der Ankündigung der Abstimmungsvorlagen für den Termin im September. Selbst wenn Sie der Ansicht sind, dass das im Rahmen des Zulässigen sei oder dass sich der Bundesrat an die Vorgaben halte und bei der Zuteilung der Abstimmungsvorlagen sicher nicht trickse, ist festzuhalten, dass wir Gesetze für die Zukunft und für zukünftige Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat machen. Sinnvollerweise klären wir diese Frage in dieser Vorlage und mit dieser Revision und nicht erst beim nächsten Fall, von dem sich dann andere Fraktionen und Parteien betroffen fühlen und dann doch Handlungsbedarf sehen.
Ich schliesse gleich noch die Fraktionsmeinung an: Die SP-Fraktion unterstützt die Minderheit Schläfli und folgt bei der zweiten Differenz der Mehrheit.
- RedetextSchweiz
Unter dem Deckmantel der sogenannten Technologieneutralität bzw. der Technologieoffenheit und auf einer unzureichenden materiellen Basis wird gerade versucht, das AKW-Neubauverbot zu kippen, z. B. mit einem indirekten Gegenvorschlag. Es fehlen etliche Zahlen, Fakten und Abklärungen, allen voran die tatsächlichen Kosten, die damit verbunden wären. Das ist einfach nicht seriös, und allein aus formalen Gründen spricht schon einiges gegen diese Variante.
Darüber hinaus bin ich auch aus drei inhaltlichen Gründen gegen die Blackout-Initiative und einen allfälligen Gegenvorschlag.
Erstens sind viele Kernfragen rund um die Kernenergie nach wie vor nicht gelöst. Hier ein paar Beispiele: Wie und wo lagern wir den Atommüll? Wer garantiert für unsere Sicherheit? Wie beschaffen wir Uran, ohne dabei einen autokratischen Staat zu finanzieren? Wer bezahlt ein neues, mehrere Milliarden Franken teures AKW?
Zweitens stellt die Initiative die Energiewende als Ganzes und damit wiederum die Erfüllung der Klimaziele infrage. In mehreren Abstimmungen haben wir den Atomausstieg besiegelt und den Ausbau der Erneuerbaren bestätigt. Es liegt noch ein weiter Weg vor uns; aber wenn wir jetzt falsche Anreize setzen, dann ist das folgenreich und auch irreführend. Wichtige finanzielle Ressourcen werden dem Ausbau der Erneuerbaren entzogen, und bis ein neues AKW ans Netz gehen könnte, ist es eigentlich schon zu spät für die Erfüllung der Klimaziele. Darüber hinaus ist die Stromgewinnung aus Uran weder nachhaltig noch klimaneutral.
Drittens ist das Signal an die Wissenschaft auch bei einem Nein eigentlich klar. Gibt es innovative technologische Neuerungen, die alle offenen Fragen in Bezug auf die Kernenergie zufriedenstellend zu beantworten vermögen, können wir die neue Ausgangslage problemlos zu diesem Zeitpunkt klären. Wenn wir jetzt das AKW-Neubauverbot kippen, dann hebt das nicht einfach nur ein Technologieverbot auf, sondern führt unsere Energiepolitik in eine unsichere, nicht nachhaltige und unglaublich teure Zukunft. Das ist nicht technologieoffen, sondern einfach nur reaktionär.
- RedetextSchweiz
Es verbleiben noch ein paar wenige Differenzen, die aber gewichtig sind.
Erstens geht es in Artikel 10 Absatz 1bisa um die Festlegung der Termine für verschiedene abstimmungsreife Abstimmungsvorlagen. Die SP-Fraktion ist hier wie die Kommissionsmehrheit der Ansicht, dass es einer klaren gesetzlichen Grundlage bedarf. Den besten Beweis dafür hat der Bundesrat erst letzte Woche geliefert, als er wieder einmal zwei Vorlagen, namentlich die Neutralitäts-Initiative und das Referendum zum Kriegsmaterialgesetz auf zwei unterschiedliche Abstimmungstermine gelegt hat; dies wahrscheinlich wegen schwieriger Erfolgsaussichten, wenn sie zusammen zur Abstimmung gebracht worden wären und möglicherweise auch auf Insistieren des Präsidenten von Economiesuisse. Solche Tricksereien sollen in Zukunft nicht mehr möglich sein. Deswegen brauchen wir eine klare gesetzliche Grundlage. Ich bitte Sie an dieser Stelle, den Einzelantrag der SVP-Fraktion abzulehnen.
Zweitens bevorzugen wir weiterhin die ursprüngliche Version des Gesetzes und sind für Streichen von Artikel 10 Absatz 1ter, weil die Absage oder die Verschiebung einer Abstimmung aus dem Umstand, dass der Bundesrat eine Abstimmung ansetzt, abgeleitet werden kann. Das ist nach wie vor nicht abschliessend befriedigend, aber aufgrund von ausführlichen Diskussionen wurde klar, dass es unwahrscheinlich ist, dass für jeden Fall der Fälle eine zufriedenstellende Regelung gefunden werden kann, ohne die jetzige Situation zu verschlimmbessern - jedenfalls bisher. Der Ständerat hat noch einmal die Gelegenheit, eine bessere Idee zu unterbreiten.
Drittens unterstützen wir im Sinne eines Kompromisses in Artikel 84a Absatz 1 den vorliegenden Antrag der Mehrheit in Bezug auf die Einschränkung der Pilotprojekte E-Collecting.
Ich bitte Sie, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen.
- RedetextSchweiz
Ein Blick in die Schweizer Geschichte zeigt, dass sich die Neutralität in den vergangenen fast zwei Jahrhunderten immer wieder gewandelt hat. Eine lange Zeit war sie innenpolitische Notwendigkeit und trug massgeblich zur nationalen Integration bei. Dann war sie für die Unabhängigkeit gegenüber den Nachbarländern und zur Selbstbehauptung gegenüber den Grossmächten wichtig. Im 19.[NB]Jahrhundert hatte die Neutralität während der europäischen Kriege eine Gleichgewichtsfunktion und entwickelte sich im gleichen Zeitraum zu einem nützlichen Instrument für die guten Dienste.
Im Zweiten Weltkrieg sahen wir, dass nicht einmal das Neutralitätsrecht die Neutralität in jedem Fall aufrechterhalten kann. Im Kalten Krieg wandelte sich die Schweiz zu einer sogenannten westlichen Neutralen. Nach 1989 erfolgte eine Redimensionierung des Neutralitätsbegriffes und eine Loslösung des Gedankens von der Unabhängigkeit um jeden Preis.
Sie sehen anhand dieses kurzen historischen Abrisses, dass sich das Konzept, die Politik und die Notwendigkeit der Neutralität ständig gewandelt haben, meistens genau so, wie es eben gerade angemessen war.
Wenn Sie es nicht so mit der Geschichte haben, dann habe ich für Sie auch noch ein Beispiel aus dem Jahr 2023: Finnland ist aufgrund der neuen Bedrohungslage praktisch von heute auf morgen aus der Neutralität in die Nato gewechselt - nicht, dass ich das auch für die Schweiz möchte. Was ich aber für die Schweiz möchte, ist, die grösstmögliche Flexibilität in Bezug auf die Neutralität zu erhalten, erst recht, wenn sich die Weltlage von Tag zu Tag, von Stunde zu Stunde verändert. Was es dafür braucht, sind eine verantwortungsvolle Exekutive und Legislative sowie eine zukunftsgewandte Aussenpolitik und eine ebensolche sicherheitspolitische Strategie - sicher aber nicht, dass wir die Neutralität aus reinem Selbstzweck in der Verfassung festhalten, auch weil die Vorstellungen über die Neutralität im 21.[NB]Jahrhundert so weit auseinandergehen. Diese Diskussion zeugt davon.
Neutralität, wie ich sie verstehe, bedeutet nicht Indifferenz, bedeutet nicht Gleichgültigkeit gegenüber allen an einem Krieg oder an einem Konflikt beteiligten Parteien. Ich möchte auch weiterhin einen Aggressor eines Krieges, zum Beispiel Russland, klar benennen und sanktionieren und mich solidarisch mit der angegriffenen Partei, zum Beispiel der Ukraine, zeigen können. Neutralität bedeutet nicht, immer nur abzuwarten und zu beobachten. Es schadet zwar selten, vor einer Antwort oder Handlung kurz innezuhalten. Folgen dann[NB]aber[NB]lange[NB]keine Handlung, keine Verurteilung, kein klarer Positionsbezug, ist das auch eine Bezugnahme - aber selten für die Parteien, die es eigentlich nötig hätten und im Recht sind.
Neutralität, wie ich sie verstehe, bedeutet auch nicht, dass wir opportunistisch mit allen Beteiligten geschäften und gewissenlos Geld verdienen können. Neutralität bedeutet nicht, dass wir einfach nichts tun und sicher niemanden griffig sanktionieren. Das begünstigt häufig die Falschen. Neutralität so auszulegen, wie es in der Initiative gefordert wird, ist rückgratlose Politik und heisst, dass wir praktisch gar nie - egal, was auf dieser Welt passiert - Stellung beziehen.
Aus diesen Gründen sage ich Nein zur Neutralitäts-Initiative.
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- Motion
- Ständig
- Ständig
- StändigSchweiz
- Präsident/inseit 01.12.2025
- Vizepräsident/in15.12.2023 – 30.11.2025
- StändigSchweiz
- Mitglied02.12.2024 – 30.06.2026
- Ständig
Bilder(7)
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025
- Version 304.10.2025 – 31.12.2199
- Version 404.10.2025
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0