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UG

Ulrich Graf

Aktiv
Schweizerische VolksparteiSVP
Grosser RatMünchwilen

Mandat
Partei
Schweizerische VolksparteiQuelle: SVP
Fraktion
SVP
Wahlkreis
Münchwilen
Parlamentsseite
Offizielles Profil
Persönliches
Geschlecht
Männlich
Geboren
26. Mai 1967
Beruf
Landwirt/Kaufmann
Kontakt
Adresse
Burgstrasse 16
8522 Häuslenen
Referenzen & Quelle
Quell-Körperschaft
TG
Datensatz aktualisiert
21.08.2026
Erstmals importiert
14.08.2025
Interessenbindungen(2)
Zutrittsausweise

Keine Zutrittsausweise vergeben.

Reden(127)
  1. Kantonsrat
    Rede
    Grosser Rat
    Ich spreche für die SVP-Fraktion. Vielen Dank dem Regierungsrat für die umfassenden Antworten. Die SVP stellt sich dieser Diskussion und ja, es ist auch ein politisches Thema. Hier offenbaren sich gleich einige gesellschaftliche Themen, die wohl in diesem Rat sehr unterschiedlich gedeutet werden. Der Blick auf die absoluten Zahlen im Thurgau zeigt, dass die Einsätze und Deliktfälle seit 2015 gleichbleibend sind. Man könnte nun der Meinung sein: Alles gut, gehen wir zur Tagesordnung über. Aber, besorgniserregend ist die steigende Anzahl betroffener Kinder, die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Zudem zeigen Prognosen, dass die Zahl der Femizide ansteigen wird. Wir sind uns alle einig, jeder einzelne Fall häuslicher Gewalt ist einer zu viel. Der vorliegende Bericht zeigt, dass auch im Kanton Thurgau gewissenhaft in Prävention und Aufarbeitung gearbeitet wird. Die notwendigen Einrichtungen bestehen, auch wenn zum Beispiel das Frauenhaus in Winterthur genutzt wird. Der Bund empfiehlt übrigens regionale Zusammenarbeiten. So falsch liegt der Kanton Thurgau also nicht. Je mehr Zusammenarbeit, desto tiefer sind die freien Plätze, die für Notfälle bereitgehalten und mitfinanziert werden müssen. Mit geeigneter und angepasster Prävention erreichen wir bei den empfänglichen Personen durchaus Wirkung. Studien zeigen, dass gleichgestellte Beziehungen mit entsprechender Unabhängigkeit das Risiko eines Delikts deutlich verringern. Die SVP hält aber nichts von Symptombekämpfung, zusätzlichen Mitteln etc., ohne die Probleme an der Wurzel zu packen. Nennen wir es beim Wort, meine Damen und Herren, wir haben insbesondere bei häuslicher Gewalt zwei Haupttreiber, nämlich eine ungebremste Migration für Personen aus fremden Kulturen und bald keinen Platz mehr in der Schweiz, mit den entsprechend negativen Einflüssen. Wenn wir so weitermachen, haben wir in fünf bis sechs Jahren Verhältnisse wie in Deutschland, wo in regelrechten Ghettos geltendes Recht mit Füssen getreten wird. Verschiedenste Studien weisen darauf hin, dass die Gewalt dort eskaliert, wo Rollenbilder noch anders ausgelegt werden, das Bildungsniveau tief ist und Wohn- und Arbeitssituationen das Zusammenleben stark beeinträchtigen. Wir sollten weitere Fakten beleuchten, und die sprechen eine deutliche Sprache. Das Eidgenössische Büro für Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), Fachbereich Gewalt, hat im Januar 2025 die aktuellsten Zahlen im Bereich häusliche Gewalt im Migrationskontext veröffentlicht. Diese müssen uns zu denken geben: 47 % aller Opfer sind Ausländerinnen und Ausländer, rund viermal mehr, bei einem Ausländeranteil von 25 % in der Schweiz. Das EBG fasst zusammen: Migrationshintergrund erhöht das Risiko von häuslicher Gewalt. Ausländische Frauen und Männer sind stärker betroffen. In Bezug auf die Täterschaft sind ausländische Frauen sogar stärker vertreten als Schweizer Männer. Traurig ist die Tatsache, dass ausländische Kinder doppelt so oft betroffen sind wie Schweizer Kinder. Auch dies ist statistisch bewiesen. Was macht die Schweiz? Die Istanbul-Konvention bildet auf Bundesebene den Referenzrahmen und Aktivitäten zur Prävention und Bekämpfung, etwa der Zwangsheirat. Zudem gibt es neu eine Taskforce des Bundes, aus der neue Instrumente für die Gerichte und die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden geschaffen worden sind. Die Mittel reichen, bis die Zahlen aufgrund der genannten Übermigration wohl explodieren. Die Linke wird sagen, es brauche viel mehr Mittel vom Staat für bessere Integration. Aber was machen wir mit der zunehmenden Integrationsresistenz? Wir sprechen hier von fremden Kulturen, in denen gewisse Familienformen ganz anders gedacht sind. Diese werden gemäss Statistik auch von den Frauen getragen. 4.2 % aller jungen muslimischen Frauen finden Gewalt durch den Mann und Familienoberhaupt legitim. Wollen wir den Problemen auf den Grund gehen, braucht es übergeordnete Massnahmen, die hier gar nicht mehr extra genannt werden müssen. Die SVP hat bekanntlich Vorschläge und Lösungen dazu: Weniger ist mehr. Steuerbare, verträgliche Migration und Schutz von wirklichen Flüchtlingen sollten endlich Vorrang haben. Mit Bezug auf die Interpellation könnte man versucht sein, hier anstelle von „Femizid“ von „Migrazid“ zu sprechen. Vielen Dank.
  2. Kantonsrat
    Rede
    Grosser Rat
    Ich spreche für die SVP-Fraktion. Vielen Dank dem Regierungsrat für die umfassende Antwort. Immer wieder sind die Botschaften, deren Inhalte und Aussagen in den Abstimmungsunterlagen ein Thema. Das greift diese Parlamentarische Initiative auf. Die SVP-Fraktion sieht die Unterschiede der Einflussnahme bei einem Behördenreferendum, und es gibt sie schon, diese unterschiedlich prägnanten oder eben zu wenig genauen Formulierungen der zuständigen Staatskanzlei. Als Beispiel kann man die beiden Behördenreferenden des Jahres 2025 heranziehen, subjektiv betrachtet. Grundsätzlich formuliert bei Behördenreferenden die Staatskanzlei die Botschaften ohne Zutun der Referendumsbefürworter. Es ist aber auch in einem solchen Fall möglich, ein Komitee zu gründen, das sich aktiv für die Formulierungen in einer Botschaft einsetzt – wie bei Initiativen und fakultativen Referenden. Hier bringen sich die Befürworter selbst in die Abstimmungsbotschaft ein. Aktuell ist die Teilrevision des StWG in Vorbereitung. Hier könnte dann in absehbarer Zeit eine Justierung im Sinne der Initianten erfolgen. Der Regierungsrat gelobt, darauf zu achten, dass bei Behördenreferenden die Argumente aus dem Rat in Zukunft gebührend berücksichtigt werden. Nehmen wir ihn beim Wort. Eine Zweidrittelmehrheit der SVP-Fraktion ist der Meinung, dass mit dem geltenden Recht dem Anliegen der PI in der Praxis genügend Rechnung getragen wird. Eine Ergänzung des § 27 würde auch die bestehenden Stadtparlamente oder Gemeinderäte im Kanton betreffen. Auch hier ist eine Ergänzung unnötig, weil in diesem kleineren Rahmen die entsprechenden Argumente jetzt schon gebührend einfliessen. Die entsprechenden Verfasser der Botschaften sind ja auch näher am Geschehen. Eine Ergänzung des StWG durch einen zusätzlichen Abs. 4 lehnt die SVP-Fraktion ab. Die zukünftigen Botschaften bedürfen jedoch einer besonderen Beobachtung. Davon gehen wir aus. Besten Dank.
  3. Kantonsrat
    Rede
    Grosser Rat
    Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion und vertrete die Fraktionsmeinung – als Mitunterzeichner dieser Parlamentarischen Initiative muss sich da nun durch. Ich danke dem Regierungsrat für seine Ausführungen. Bei dieser Initiative handelt es sich um einen Antrag zu einer Verfassungsänderung und wäre daher tiefgreifend. Die entsprechenden Gesetze bestehen, hier würde sich nichts ändern. Da sind wir uns alle einig. Insbesondere das Baugewerbe und die Industriebetriebe wären aber froh, wenn nicht nur Gesetze zum Wiederverwerten bestehen würden, sondern diese Materialien auch wieder eingesetzt werden könnten. So kann seit Jahren gebrochener Asphalt nicht wie früher als kleine Menge dem Strassenkies beigemischt werden, wir karren lieber frisch abgebautes Kies aus dem nahen Ausland in die Schweiz dafür. Mittelfristig steht die Revision des Abfallgesetzes in unserem Kanton bevor. Diese Diskussion wird im Jahr 2027 stattfinden. Dann werden wir uns wieder auf Gesetzesstufe befinden. Die SVP-Fraktion ist wie die Regierung klar der Meinung, dass es keine Verfassungsänderung braucht, zumal die Wirtschaft – und damit die Unternehmen – ihre Verantwortung wahrnimmt. Dies nicht zuletzt im eigenen Interesse, weil ansonsten Wettbewerbsnachteile bestehen oder entstehen. Der Bericht erläutert, dass der Kanton Zürich bezüglich Verfassungsänderung eine Vorreiterrolle eingenommen und dass dessen Kantonsrat einer solchen im Jahr 2022 einstimmig zugestimmt hat. Trotzdem möchte die SVP-Fraktion nicht mit dem grossen Kanton mitziehen und Tür und Tor für noch mehr Regulierungen öffnen. Das revidierte Umweltschutzgesetz (USG) mit Stand Januar 2025 verfolgt dieselbe Stossrichtung. Die SVPFraktion lehnt diese Initiative daher klar ab.
  4. Kantonsrat
    Rede
    Grosser Rat
    Ich muss Kantonsrat Kenny Greber ein bisschen widersprechen, mindestens zahlenmässig. Die Fälle steigen nicht eklatant seit 2017, wir reden hier in etwa von gleich vielen Fällen. Aber, wo er recht hat, hat er recht: Die Einweisungen von betroffenen Frauen in das Frauenhaus haben den Faktor 3 seit 2017. Der Antrag betrifft richtigerweise die Nachbetreuung oder die Nachfolgelösung. Ich behaupte, in der Prävention machen wir genügend, dazu gibt es auch die entsprechenden Institutionen, vor allem aber auch nicht im Kanton – das Frauenhaus zum Beispiel ist in Winterthur. Kurz gesagt, wir erkennen im Anliegen durchaus gewisse Substanz. Ich erfahre aber, dass in unserem kleinen Kanton Nachfolgelösungen meistens individuell gehandhabt werden. Darum möchten wir als SVP nicht das Giesskannenprinzip anwenden und lehnen diesen Antrag ab.
  5. Kantonsrat
    Rede
    Grosser Rat
    Ich spreche zum Konto 2210, Amt für Daten und Statistik, Seite 53. Mein Antrag ist, die Streichung der geplanten Aufstockung um 80 % des Personals nur um 50 % zu senken, damit würde eine Aufstockung von 30 % verbleiben. Es handelt sich um das Konto 3800 Personalaufwand. Die Begründung: Es werden zwei Stellen, 80 % zur Schaffung eines Kompetenzzentrums zur besseren Nutzung der Daten, vor allem für die Gesundheitsstatistik, und 50 % für die Aufsichtsstelle Datenschutz und Öffentlichkeitsprinzips des Kantons Thurgau, beantragt, wobei diese Kosten durch eine Zusammenarbeit mit den weiteren Ostschweizer Kantonen getragen werden. Dazu kommt noch die Erweiterung im Rechtsdienst um 50 % aufgrund des E-Votings. Mit Blick auf den Rahmenkredit 2026 bis 2029 für die Digitale Verwaltung Thurgau, dessen Bewilligung wohl unumstritten ist, wird das neue Amt für Daten und Statistik, das erst seit dem 1. Januar 2025 existiert, mit zusätzlichen Anforderungen, aber auch Wünschbarem – man sagt dem Nice-to-have – konfrontiert. IT ist aus meiner Erfahrung immer ein Fass ohne Boden, und niemand traut sich so richtig, daran zu rütteln, sogar in der Privatwirtschaft, ganz zu schweigen von Bundesprojekten. Ich rüttle nun einmal daran und empfehle, 50 % der geplanten Aufstockungen um 80 % zu streichen und mit den verbleibenden 30 % in die kommenden Aufgaben zu steigen, mit Augenmass und bewusstem Verzicht auf das Wünschbare. Ich danke Ihnen.
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Bilder(2)

  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 2
    04.10.2025 – 31.12.2199

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0