Teuerungsausgleich für die Einkommen und Entschädigungen der Ratsmitglieder
(23.404)- Begründung
Gemäss Art. 14 Abs. 2 des Bundesgesetzes über Bezüge und Infrastruktur der Mitglieder der eidgenössischen Räte und über die Beiträge an die Fraktionen wird zu Beginn jeder Legislaturperiode des Nationalrates mit einer Verordnung der Bundesversammlung auf den Einkommen, Entschädigungen und Beitragen gemäss diesem Gesetz ein angemessener Teuerungsausgleich ausgerichtet.
An ihrer Sitzung vom 10. Februar hat die Verwaltungsdelegation einstimmig entschieden, das Büro des Ständerates zu ersuchen, eine entsprechende Kommissionsinitiative zu ergreifen, da die Teuerung seit den letzten Anpassungen der Entschädigungen in den Jahren 2010, respektive 2012 über 3 Prozent betrug. Das Büro des Ständerates hat dementsprechend an seiner Sitzung vom 27. Februar mit fünf zu einer Stimme entschieden, eine Kommissionsinitiative zu ergreifen.
- Eingereichter Text
Gestützt auf Art. 14 Abs. 2 des Parlamentsressourcengesetzes soll der Bundesversammlung ein Verordnungsentwurf unterbreitet werden, damit die Einkommen, Entschädigungen und Beiträge angemessen der Teuerung angepasst werden können.
- Titel des GeschäftesTeuerungsausgleich für die Einkommen und Entschädigungen der Ratsmitglieder
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