Teuerungsausgleich für die Einkommen und Entschädigungen der Ratsmitglieder
(23.404)- Redetext
- Abstimmung
- RedetextStefan Engler(Die Mitte)Schweiz
Natürlich ist es eine unangenehme Situation, wenn das Parlament über die eigenen Entschädigungen befinden muss. Es geht um die Anpassung der Teuerung seit 2012, insgesamt um 1,3 Millionen Franken, die bezüglich der Rechnung des Bundes zusätzlich ins Gewicht fallen. Ich kann verstehen, dass es Kolleginnen und Kollegen gibt, die sagen, dass sie das nicht nötig hätten und diese paar hundert Franken mehr nicht brauchten. Es gibt aber [PAGE 379] in der Bundesversammlung vielleicht auch Kolleginnen und Kollegen, die darauf angewiesen sind, dass auch die Teuerung auf ihren Entschädigungen ausgeglichen wird. Es wurde von der Vizepräsidentin gesagt: Seit 2012 wurde keine Teuerung mehr ausgerichtet. Jetzt sollen 2,5 Prozent ausgerichtet werden, was nicht der ganzen seither aufgelaufenen Teuerung entspricht. Jetzt nicht darauf einzutreten, hiesse, dass man es auch die nächsten vier Jahre nicht tun wird, weil dieses Geschäft nur immer vor dem Legislaturwechsel zu uns kommt.
Es wird gesagt, das Parlament müsse eine Vorbildfunktion haben, was ich auch nachvollziehen kann. In Anbetracht der Ausgaben, die wir auch in dieser Session wieder tätigen werden, ist der Umfang allerdings überschaubar. Wenn so getan wird, als sei die parlamentarische Arbeit quasi ein Officium nobile, müssten wir umsonst hier sein und dankbar sein, dass wir überhaupt hier sein dürfen. Es ist eine Arbeit, die wir leisten, die auch entschädigt sein soll. Es spricht gar niemand über die Höhe der Entschädigung, die wird so als korrekt angesehen. Es geht nur um den Ausgleich der Teuerung.
Weshalb ich das Wort ergriffen habe: Es ist sehr populistisch, zu sagen, das Parlament solle als Vorbild dienen. Der Bundesrat hat für sich die Teuerung auch in Anspruch genommen, dem Bundespersonal wird die Teuerung auch ausgerichtet. Es stimmt nicht, dass wir beschlossen hätten, einen Nachtragskredit dafür zu verweigern. Das Bundespersonal erhält 2,5 Prozent Teuerung ausgerichtet. Die Frage, die sich gestellt hat, war nur, ob das im Finanzhaushalt kompensiert werden muss oder nicht.
Ich bitte Sie, hier der Mehrheit des Büros zu folgen, diesen Schritt auch zu machen und dazu zu stehen, dass die Arbeit, die Sie und wir hier leisten, auch einen Wert hat, der es rechtfertigt, die Teuerung hier auszugleichen.
- RedetextWerner Salzmann(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Ich beantrage Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Weshalb?
Wir alle kennen die finanzielle Situation des Bundes und die Bemühungen des Bundesrates, die Vorgaben der Schuldenbremse in den kommenden Jahren einzuhalten. Der Bundesrat hat diverse Sparmassnahmen angekündigt. So will er der Armee ein Budget von 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts erst ab 2035 und nicht schon ab 2030 gewähren. Auch die Landwirtschaft soll nicht verschont bleiben, obschon noch immer ein Grossteil der Betriebe mit dem landwirtschaftlichen Einkommen die Existenz nicht sichern kann.
Die wirtschaftliche Entwicklung ist unsicher. In Deutschland spricht man bereits von Rezession. Der grosse Schuldenberg aus der Pandemie muss abgebaut werden. Die Asylkosten für den Bund betragen bereits rund 4 Milliarden Franken, und die Migrationszahlen sind weiterhin steigend, wie wir heute Morgen bei der Beratung des Voranschlags gehört haben. Und heute Morgen haben wir im Rahmen der Beratung des Voranschlags auch auf den zusätzlichen Teuerungsausgleich für das Bundespersonal verzichtet. Das Parlament hat zudem den Rentnern aufgrund der schwierigen finanziellen Situation den Teuerungsausgleich ebenfalls nicht gewährt. Leider hat sich der Bundesrat nicht an die gleichen Massstäbe gehalten und sich den Lohn und die Entschädigungen fürstlich erhöht und damit einen Teil des Parlamentes verführt, dasselbe für sich zu beanspruchen.
Wir haben jetzt die Mittel nicht, um unsere Entschädigungen zu erhöhen. Ich appelliere an Ihren gesunden Menschenverstand und bitte Sie, nicht auf die Vorlage einzutreten.
- RedetextEva Herzog(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Zur Entstehungsgeschichte: Das Parlamentsressourcengesetz vom 18. März 1988 schreibt in Artikel 14 Absatz 2 vor, dass die Einkommen, Entschädigungen und Beiträge für die Ratsmitglieder zu Beginn jeder Legislaturperiode des Nationalrates angemessen an die Teuerung angepasst werden. Die Einkommen, Entschädigungen und Beiträge wurden seit 2012, zum Teil auch schon länger nicht mehr an die Teuerung angepasst. Sie finden dies im Bericht, der Ihnen vorliegt. Im Hinblick auf den kommenden Legislaturwechsel beantragte die Verwaltungsdelegation dem Büro des Ständerates, eine Kommissionsinitiative zu ergreifen und der Bundesversammlung die notwendigen Änderungen zu unterbreiten.
Am 27. Februar dieses Jahres hat das Büro des Ständerates mit 5 zu 1 Stimmen folgenden Text einer parlamentarischen Initiative beschlossen: "Gestützt auf Artikel 14 Absatz 2 des Parlamentsressourcengesetzes soll der Bundesversammlung ein Verordnungsentwurf unterbreitet werden, damit die Einkommen, Entschädigungen und Beiträge angemessen der Teuerung angepasst werden können." Am[NB]2.[NB]März dieses Jahres hat das Büro des Nationalrates mit 10 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen die für die Ausarbeitung einer Vorlage erforderliche Zustimmung erteilt. Am[NB]5.[NB]Mai schliesslich hat sich die Mehrheit des Büros des Ständerates für die Verabschiedung der vorliegenden Vorlage ausgesprochen. Die Minderheit stellt den Antrag, auf den Teuerungsausgleich zu verzichten, da das Parlament in der aktuellen finanzpolitischen Lage seine Vorbildfunktion wahrnehmen müsse und keine zusätzlichen Ausgaben für sich selbst generieren solle.
Die Mehrheit spricht sich für den Teuerungsausgleich aus, weil das Parlamentsressourcengesetz diesen zu Beginn jeder Legislaturperiode des Nationalrates vorschreibt. Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Pflicht, die sicherstellen soll, dass die Ratsmitglieder nicht aufgrund der Teuerung eine Kürzung der Entschädigung für die im Rahmen des Mandats geleistete Arbeit in Kauf nehmen müssen. Aufgrund der aktuellen Situation des Bundeshaushalts darauf zu verzichten, würde ein falsches Signal senden. Die Arbeit der Ratsmitglieder im Rahmen ihres Mandats darf nicht als weniger entschädigungswürdig angesehen werden als andere entlöhnte Tätigkeiten oder die Altersrenten. Das ist die Ansicht der Mehrheit des Büros. Um diese Gleichbehandlung zum Ausdruck zu bringen, schlägt die Mehrheit deshalb vor, für die Ratsmitglieder nicht die volle seit 2012 aufgelaufene Teuerung von 3,2 Prozent auszugleichen. Vielmehr soll derselbe Teuerungsausgleich erfolgen wie für die Bundesangestellten und die AHV- und IV-Bezügerinnen und -Bezüger im Jahr 2023, also 2,5 Prozent.
In der Vorlage finden Sie den Entwurf der Verordnung der Bundesversammlung über den Teuerungsausgleich für die Einkommen und Entschädigungen der Ratsmitglieder. Es ist vorgesehen, dass sämtliche Einkommen, Entschädigungen und Beiträge angemessen angepasst werden. Sie finden auch die Beträge im Einzelnen.
Was sind die finanziellen Auswirkungen? Die Vorlage würde zu jährlichen Mehrausgaben von 1,3 Millionen Franken führen.
Was man zu einem Punkt auch noch sagen kann: Es wurde auch diskutiert, nur einen Teil der Entschädigungen anzupassen, also zum Beispiel nur die Fraktionsbeiträge oder nur die Einkommen. Bei den Fraktionsbeiträgen handelt es sich aber auch vor allem um Ausgaben für Löhne. Sie sehen das im Bericht: Wenn Sie die Erhöhung der Gehälter des Bundespersonals anschauen oder auch jene der AHV-Renten, sehen Sie, wie stark es ja auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen treffen würde, wenn jetzt kein Teuerungsausgleich gewährt würde.
Im Namen der Mehrheit des Büros bitte ich Sie, zuzustimmen und den Teuerungsausgleich auszurichten.
- Redetext
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