Bundesgericht. Gesamterneuerung 2021-2026
(20.204)- Redetext
- RedetextTiana Angelina Moser(Grünliberale Partei)Schweiz
Wir haben heute Morgen grosse Worte gehört. Ich muss Ihnen sagen: Ich denke, das ist zu Recht so. Wir leben in der Schweiz in einem demokratischen Rechtsstaat. Das ist alles andere als selbstverständlich. Es ist eine Errungenschaft, die uns Krisenresistenz, Stabilität und insbesondere Freiheit für alle bringt. Die politische Schweiz hat sich das erarbeitet. Die Unabhängigkeit der Justiz, die richterliche Unabhängigkeit, ist einer der zentralsten, tragenden Pfeiler unseres Rechtsstaates. Jede Person in unserem Land kann, wenn ihr Unrecht geschieht, an die Gerichte gelangen und mit einem parteiunabhängigen Urteil rechnen. Jede und jeder von uns kann davon ausgehen, dass sie oder ihn ein Urteil nach den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit erwartet; ein faires Urteil, kein Gefälligkeitsurteil, kein Parteienurteil. Das ist ein zentraler Freiheitswert in einem Rechtsstaat.
Der Angriff der SVP-Fraktion auf die richterliche Unabhängigkeit stellt genau das infrage. Die SVP rüttelt damit an den Grundfesten unseres Rechtsstaates. Der Angriff der SVP auf die Unabhängigkeit der richterlichen Entscheidfindung ist nicht tolerierbar. Wir Grünliberalen verurteilen ihn aufs Schärfste. Mit dem Fall Donzallaz, oder besser gesagt mit dem Fall SVP, haben diffuse Hinweise auf Druckversuche gegenüber Richterinnen und Richtern eine neue Qualität erhalten; eine Qualität, die eine Reaktion verlangt - es braucht eine Reaktion, und es braucht Reformen. Unser System ist nicht perfekt. [PAGE 1976]
Den Parteienproporz stellen wir nicht infrage. Es ist richtig, dass die verschiedenen Werthaltungen der Bevölkerung an den Gerichten vertreten sind. Es ist auch richtig, dass die Volksvertretung, das Parlament, die Richter auswählt. Die Kritik an der zu kurzen Amtsdauer ist aber legitim. Ebenso muss der Stellenwert der persönlichen Unabhängigkeit bei der Richterauswahl überprüft werden.
Der Ordnungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion auf Aussetzung der Wahlen ist jedoch ein nicht zu Ende gedachter Antrag mit gravierenden Folgen. Damit stellt sie das gesamte Bundesgericht mit einem Rundumschlag unter Generalverdacht. Sie stellt mit ihrem Antrag die Unabhängigkeit aller Bundesrichterinnen und Bundesrichter integral infrage. Damit es klar ist: Das führt nicht zu einer Stärkung des Bundesgerichtes, es führt zu einer Schwächung. Die SP-Fraktion will mit einer Scheinaktion die Unabhängigkeit überprüfen, dies, obwohl das Bundesgericht in seiner Mitteilung vom vergangenen 9. September die Unabhängigkeit aller Bundesrichterinnen und Bundesrichter bereits schriftlich bestätigt hat.
Die grünliberale Fraktion lehnt deshalb eine Aussetzung der Wahlen entschieden ab. Wir werden gemäss dem Antrag der Gerichtskommission alle vorgeschlagenen Richter wiederwählen.
- RedetextBeat Walti(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Die FDP-Liberale Fraktion hat bereits am 8. September beschlossen, den Antrag der Gerichtskommission zu unterstützen und sämtliche wiederkandidierenden Mitglieder des Bundesgerichtes für eine weitere Amtsdauer wiederzuwählen. Ausschlaggebend für diesen Entscheid war und ist auch heute die Überzeugung, dass die Bundesrichterinnen und Bundesrichter die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen mitbringen, um ihre wichtige Rolle als dritte Gewalt im Staat kompetent und glaubwürdig wahrnehmen[NB]zu[NB]können, dies eben auch mit der geforderten Unabhängigkeit. An dieser Überzeugung hat sich bis heute nichts geändert.
Es gibt keinerlei Anhaltspunkte, welche die Zweifel an der Unabhängigkeit der Bundesrichterinnen und Bundesrichter in ihrem Wirken begründen würden, geschweige denn einen entsprechenden Generalverdacht. Gerade die unsägliche Geschichte um Herrn Bundesrichter Donzallaz und die SVP mit all ihren wunderlichen Irrungen und Wirrungen belegt nämlich das Gegenteil dessen, was uns Herr Ständerat Jositsch mit seiner Begründung des Ordnungsantrages glauben machen wollte. Herr Donzallaz hatte das Rückgrat, sich gegen Kritik aus seiner Partei an seiner richterlichen Tätigkeit zur Wehr zu setzen. Er hat damit gezeigt, dass er[NB]unabhängig[NB]von[NB]parteilicher Einflussnahme Recht sprechen kann.
Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SP, spielen mit Ihrem Verschiebungsantrag ein leicht durchschaubares und unrühmliches Doppelspiel. Einerseits empören Sie sich vordergründig über die Politisierung des Bundesgerichtes und der Richterwahlen durch die SVP, andererseits kochen Sie nun aber mit Ihrem Verschiebungsantrag genau auch Ihr eigenes politisches Süppchen. Mit Ihrer Forderung nach einem kurzfristigen - und nutzlosen, weil rein formalen - Unabhängigkeitsbekenntnis aller Bundesrichterinnen und Bundesrichter bis zur Wintersession suggerieren Sie pauschal Zweifel an der Unabhängigkeit der heute zur Wahl vorgeschlagenen und bereits amtierenden Mitglieder des Bundesgerichtes. Das untergräbt deren Glaubwürdigkeit und ist verantwortungslos. Herrn Ständerat Jositschs Auslegeordnung zur Gewaltenteilung ist natürlich in der Sache zutreffend, die daraus gezogenen Schlüsse sind aber falsch.
Die FDP-Liberale Fraktion schliesst sich in der Sache den Überlegungen der Gerichtskommission an und kommt zum gleichen Schluss: Wir werden eine Verschiebung der Wahl ablehnen.
Zum Antrag der SVP-Fraktion auf Nichtwiederwahl eines Bundesrichters will ich auch noch Stellung nehmen. Eine hohe fachliche und persönliche Eignung ist für eine Wahl ans Bundesgericht natürlich das erste und wichtigste Kriterium. Darüber hinaus ist aber der freiwillige Parteienproporz im Grundsatz eine vernünftige Sache - es wurde ausgeführt -, weil er nämlich eine repräsentative Vertretung von[NB]Werthaltungen und Weltanschauungen im obersten Gericht des Landes gewährleistet. Denn selbst die trockene und abstrakte Juristerei ist in ihrer konkreten Anwendung auf Lebenssachverhalte niemals wertungsfrei. Nur eine gute Diversity, wie man es neudeutsch nennen könnte, sichert längerfristig die Ausgewogenheit der Rechtsprechung und damit auch ihre Akzeptanz in der Bevölkerung.
Was die SVP offenbar nicht verstanden hat oder nicht verstehen will: Mit der Wahl nach freiwilligem Parteienproporz ist der parteiliche Bezug vorbei. Es ist absolut inakzeptabel, dass Sie versuchen, einen von Ihnen nominierten Richter mit Bezug auf materielle Entscheide ans politische Gängelband zu nehmen. Der politische Frust, den Sie, Herr Aeschi, heute hier abgelassen haben, hat mit der heute traktandierten Wiederwahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter einfach nichts zu tun! Es gibt keine ganzen oder halben SVP-Bundesrichter, es gibt nur Bundesrichter.
Ich bitte Sie entsprechend, dem Ordnungsantrag der SVP-Fraktion nicht zu folgen und alle zur Wahl vorgeschlagenen Bundesrichterinnen und Bundesrichter ausnahmslos wiederzuwählen. Nur so können wir diesem Trauerspiel ein Ende bereiten und den Respekt vor der Unabhängigkeit der dritten Gewalt einigermassen wahren.
- RedetextMathias Zopfi(Die Grünen)Schweiz
Die grüne Fraktion hat die Argumente der SP-Fraktion für deren Ordnungsantrag zur Kenntnis genommen. Die Fraktion wird den Ordnungsantrag jedoch grossmehrheitlich ablehnen. Wir wollen die Gesamterneuerungswahl des Bundesgerichtes heute durchführen.
Es kann nicht angehen, dass einzelne Richter aufgrund konkreter Entscheidungen oder offensichtlicher Unkenntnis der Gewaltentrennung, wie sie Kollege Aeschi soeben offenbart hat, abgestraft werden. Was die SVP hier vom Zaun gerissen hat, ist mit der Unabhängigkeit unseres höchsten Gerichtes unvereinbar, und es ist ein gefährliches Präjudiz. Alleine schon die mediale Begleitkampagne ist geeignet, eine ungebührliche Beeinflussung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter zu bewirken. Schliesslich wird kaum eine oder einer riskieren wollen, so persönlich angegriffen zu werden. Unsere Richterinnen und Richter sind aber alleine dem Recht verpflichtet. Deshalb könnte eine Nichtwiederwahl nur aufgrund des Verlustes der Eignung für das Amt, etwa durch ein Strafverfahren oder gesundheitliche Gründe, erfolgen. Wir sehen keinen Hinweis, dass eine solche Voraussetzung bei einem der heute Wiederzuwählenden gegeben ist. Demzufolge wird die grüne Fraktion sämtliche Bundesrichterinnen und Bundesrichter wiederwählen.
Wir teilen also mit der SP-Fraktion die Einschätzung, dass die aktuelle Situation eine besondere ist. Aber sie ist auch eine Prüfung für die Gewaltentrennung. Wenn wir so reagieren, wie es der Ordnungsantrag fordert, dann [PAGE 1975] reagieren wir eindeutig falsch. Die Verschiebung der Wahl würde das[NB]Problem[NB]nicht[NB]kleiner, sondern grösser machen. Drei Gründe dafür:
1.[NB]Wir würden suggerieren, dass das höchste Gericht unseres Landes nicht unabhängig von der Politik entscheiden kann. Wir würden mit dieser einmaligen Verschiebung Zweifel an der Unabhängigkeit des Bundesgerichtes säen. Das ist nicht gerechtfertigt. Wie bereits gesagt, sehen wir keine grundsätzlichen Hinweise für Beeinflussung.
2.[NB]Rein praktisch ist es gar nicht möglich, eine vollständige Untersuchung der Unabhängigkeit bis zur Wintersession durchzuführen. Was wäre die Konsequenz? Nach welchen Massstäben müsste die Gerichtskommission entscheiden, ob ein Richter oder eine Richterin unabhängig ist? Aufgrund von ihren Aussagen? Was wäre, wenn ein Richter seine Unabhängigkeit beteuert, die Gerichtskommission aber zu einem anderen Fazit kommt? Wie kommt man überhaupt zu so einem Fazit? Diese Fragen sind rhetorisch. Es ist klar, dass es nicht möglich ist, die Unabhängigkeit eines einzelnen Richters oder einer Richterin in einer Befragung durch eine politische Behörde zu ermitteln. Die Verschiebung und die damit verbundenen Ermittlungen wären reine Show, wiederum geeignet, die Richterinnen und Richter noch mehr zu beeinflussen und ein Stück weit - mindestens, was die Richter einer Partei angeht - unter Generalverdacht zu stellen. Das kann nicht angehen, und es ist falsch. Es handelt sich immerhin um Magistratspersonen unseres höchsten Gerichtes. Wir beurteilen diese nicht aufgrund einer Anhörung im Zwanzigminutentakt.
3.[NB]Wir sind damit einverstanden, dass die Unabhängigkeit der Rechtsprechung thematisiert werden muss, aber nicht im Einzelfall und nicht im Kontext dieser Wiederwahl. Zu prüfen ist die Frage, ob systematische Probleme vorliegen, welche die Unabhängigkeit gefährden, und wie sich diese auswirken. Hierzu sind die Geschäftsprüfungskommissionen kompetent und geeignet. Eine solche Überprüfung darf auch nicht vor der Rolle des Parlamentes Halt machen. Wir fordern also, dass die Geschäftsprüfungskommissionen sich[NB]dieser[NB]Frage[NB]annehmen, mit der notwendigen Zeit und Sachlichkeit.
Unser Fazit kann nur sein, die Wahl heute durchzuführen und den Rechtsuchenden in unserem Land heute zu sagen, dass das höchste Gericht in der Lage ist, seine Aufgabe[NB]wahrzunehmen. Jede politische Beeinflussung ist abzulehnen, und zwar klar und deutlich. Wir danken für die Unterstützung.
- RedetextAndrea Gmür-Schönenberger(Die Mitte)Schweiz
Das Prinzip der Gewaltenteilung hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Exekutive, Legislative und Judikative kontrollieren einander gegenseitig, um übermässige Macht zu verhindern und dem Machtmissbrauch einen Riegel vorzuschieben. Mit ihrer medienwirksamen Weigerung, ihren eigenen Bundesrichter Yves Donzallaz für die heute anstehende Wiederwahl zu empfehlen, missachtet die SVP dieses zentrale Prinzip der Gewaltenteilung aufs Schwerste. Mit dem politischen Druck, den die SVP mit diesem Vorgehen indirekt auch auf alle ihre weiteren Bundesrichterinnen und Bundesrichter ausübt, lässt sie den Respekt für die Institutionen unseres Landes arg vermissen. Bundesrichter Donzallaz hat sich nichts zuschulden kommen lassen. Im Gegenteil: Dass sich ein Bundesrichter gegen eine derartige parteipolitische Einflussnahme wehrt, ist gerade eben ein Ausdruck für die funktionierende Unabhängigkeit unserer Justiz. Dass Herr Donzallaz darum von seiner Partei öffentlich abgestraft wird, ist nicht akzeptabel. Bundesrichterinnen und Bundesrichter sind keine Handlanger ihrer jeweiligen Partei. Sie[NB]sind[NB]allein[NB]dem[NB]geltenden[NB]Recht und seiner objektiven Auslegung verpflichtet, unabhängig von Exekutive oder Legislative.
Per il gruppo del centro una cosa è chiara: il rispetto delle nostre istituzioni, il rispetto del principio della separazione dei poteri e l'indipendenza della magistratura non sono negoziabili. Ciò include il rispetto della concordanza, il rispetto del principio di collegialità in seno al Consiglio federale. Ma questo oggi non è all'ordine del giorno del dibattito.
Die Mitte-Fraktion verurteilt die versuchte Einmischung in die Rechtsprechung via Aufruf zur Nichtwahl von Herrn Donzallaz ganz entschieden. Ebenso dezidiert lehnen wir den Antrag der SP-Fraktion ab, die Gesamterneuerungswahlen auf die Wintersession zu verschieben. Es gibt keinen Grund, die Wahlen nicht zum jetzigen Zeitpunkt vorzunehmen. Es besteht ebenso kein Grund, an der Unabhängigkeit der weiteren SVP-Richterinnen und -Richter zu zweifeln. Sämtliche Richterinnen und Richter werden von der Gerichtskommission klar zur Wiederwahl empfohlen. Der Präsident der[NB]Gerichtskommission hat das ganze Verfahren klar ausgeführt.
Es braucht jetzt Ruhe im und am Bundesgericht. Auch wir haben eine Verantwortung: Tragen wir Sorge zu unserem Rechtsstaat, und erschüttern wir das öffentliche Vertrauen nicht zusätzlich mit solchen Anträgen!
La position du groupe du centre est claire. La composition du Tribunal fédéral se base sur la force des partis, selon le principe de représentation proportionnelle volontaire des partis. Les juges fédéraux doivent refléter les rapports de force au Parlement. Sans le respect du principe de la séparation des pouvoirs, notre système ne peut pas fonctionner.
Si, aujourd'hui, nous n'envoyons pas un signal clair en faveur du principe de la séparation des pouvoirs, nous risquons de faire perdre, à nos concitoyennes et à nos[NB]concitoyens, la confiance en l'indépendance de notre système judiciaire.
Die Mitte-Fraktion stellt sich entschieden gegen jede Art der Instrumentalisierung der Richterwahlen. Parteipolitische Geplänkel der Polparteien haben hier nichts verloren. Die Unabhängigkeit der Justiz und der Respekt für unsere Institutionen müssen zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein und bleiben. Dafür setzen wir uns auch heute ein, indem wir den zur Wiederwahl stehenden Bundesrichterinnen und[NB]Bundesrichtern[NB]aus[NB]Überzeugung unsere Stimme geben, hier und jetzt.
Ich bitte Sie namens der Mitte-Fraktion, die Anträge von SVP- und SP-Fraktion abzulehnen.
- RedetextThomas Aeschi(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Namens der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, 36 ordentliche Richter sowie alle 12 nebenamtlichen Richter am Bundesgericht wiederzuwählen. Gleichzeitig beantrage ich Ihnen im Namen der SVP-Fraktion, SVP-Mitglied und Bundesrichter Yves Donzallaz nicht wiederzuwählen. Die Gründe sind folgende:
Jede der drei Staatsgewalten hat ihren eigenen Zuständigkeitsbereich. Unsere Bundesverfassung schreibt vor, dass in diesem Land Volk, Stände und wir National- und Ständeräte die Gesetzgeber sind. Wenn das Bundesgericht beginnt, Entscheidungen zu treffen, für die bisher die Legislative zuständig war, so verletzt das Bundesgericht die Gewaltenteilung. So geschehen im Jahr 2003, als es Einbürgerungsentscheide gerichtlich zu überprüfen begann. So geschehen im Jahr 2012, als es das Parlament anwies, wie es die Ausschaffungs-Initiative umzusetzen habe. Und so geschehen im November 2015 - wenige Wochen nach den eidgenössischen Wahlen -, als das Bundesgericht präventiv urteilte, dass es ein allfälliges durch das Parlament verabschiedetes Umsetzungsgesetz zur Masseneinwanderungs-Initiative, das gegen das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU verstossen würde, nicht anwenden werde. Nicht die SVP politisiert die Justiz; die Justiz hat begonnen, zu politisieren. [PAGE 1974]
Da darf es einen nicht verwundern, dass die politische Zusammensetzung des Bundesgerichtes zum Thema wird. Wenn jede der drei Staatsgewalten ihre Aufgaben innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs erfüllen würde, müssten wir diese Diskussion heute nicht führen.
Auch am Bundesgericht wird diese Diskussion geführt, wie der "Tages-Anzeiger" vom 28. Februar 2020 festhält: "Unaufgeregt, aber inhaltlich überdeutlich wirft CVP-Bundesrichter Stadelmann seinen Richterkollegen vor, sich selber zum Gesetzgeber aufzuschwingen. [...] Im Endeffekt, so kritisiert Stadelmann, würden so nicht mehr das Parlament[NB]und[NB]das[NB]Volk[NB]entscheiden, welche Regeln in der Schweiz gelten, sondern eine Mehrheit von lediglich drei Bundesrichtern."
Die Schweizerische Volkspartei steht für eine freie, unabhängige, selbstbestimmte, neutrale und föderalistische Schweiz ein. Die SVP ist der Meinung, dass das Recht, das auf Schweizer Boden gilt, durch den Schweizer Souverän, d. h. durch das Parlament, das Volk und die Stände, gesetzt wird. Und die SVP setzt sich vehement dafür ein, dass EU-Recht nicht über Schweizer Recht gestellt wird.
Die Gesamterneuerungswahlen der Bundesrichter finden alle sechs Jahre statt. Jede Partei bzw. jeder Parlamentarier hat dabei das Recht, einen Richter, den er einst unterstützte, nicht mehr wiederzuwählen. So erreichte Yves Donzallaz bereits bei den letzten Gesamterneuerungswahlen vom 24.[NB]September 2014 mit nur 159 Stimmen das schlechteste Resultat aller Bundesrichter. Und am 5. Dezember 1990 erhielt Bundesrichter Schubarth nur 95 Stimmen und wurde damit nicht mehr wiedergewählt - unter anderem, weil ihn nicht alle SP-Vertreter, also die Vertreter der eigenen Partei, wiederwählten.
Im Schweizer System werden die Richter von einer politischen Partei portiert. Jeder Bürger, der sich zu einem Parteibeitritt entscheidet, konsultiert vor einem Beitritt das jeweilige Parteiprogramm, und er tritt einer Partei nur bei, wenn er die zentralen Werthaltungen dieser Partei teilt. Als die SVP-Fraktion Herrn Donzallaz als Bundesrichter nominierte, durfte sie davon ausgehen, dass er die zentralen Werthaltungen der SVP teilt. Anlässlich eines Hearings mit Herrn Donzallaz vor der SVP-Fraktion vom 8. September 2020 zeigte sich, dass sich die Werthaltungen von Herrn Donzallaz in fundamentalen Punkten von jenen der SVP unterscheiden. Herr Donzallaz bestreitet dies übrigens gar nicht. Er sagt selber, er fühle sich keiner Partei zugehörig.
Sämtliche drei Gewalten - die gesetzgebende Bundesversammlung, der ausführende Bundesrat und das gesetzanwendende Bundesgericht - werden nach Parteistärke zusammengesetzt. Die vorschlagenden Parteien tragen die Verantwortung für die vorgeschlagenen Amtsträger.
Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen, SVP-Mitglied und Bundesrichter Yves Donzallaz nicht wiederzuwählen. Die SVP kann und will die Verantwortung für Yves Donzallaz nicht mehr tragen. Wenn Sie, die anderen Fraktionen, Yves Donzallaz wiederwählen, sind Sie verantwortlich für sein künftiges richterliches Wirken: Dann ist er Ihr Richter, dann ist es Ihre Verantwortung.
- RedetextAndrea Caroni(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Ich möchte Ihnen vorab kurz berichten, wie die Gerichtskommission diese Wiederwahl vorbereitet hat, und Ihnen dann die Argumente gegen diesen Ordnungsantrag unterbreiten.
Zum Ersten: Die sechsjährige Amtsdauer unserer Bundesrichterinnen und Bundesrichter läuft, wie Sie wissen, Ende Jahr ab. Von den 38 Amtierenden haben 37 gesagt, sie würden gerne wieder kandidieren. Gemäss Parlamentsgesetz und Auftrag der Gerichtskommission habe ich dann die [PAGE 1973] Geschäftsprüfungskommission angefragt, ob sie die fachliche oder persönliche Eignung von Wiederkandidierenden aufgrund gewisser Feststellungen ernsthaft infrage stellt; das ist das Kriterium nach Artikel 40a Absatz 6 des Parlamentsgesetzes. Mit Schreiben vom 24. Juni dieses Jahres hat die Geschäftsprüfungskommission geantwortet, sie habe keine solchen Feststellungen zu vermelden.
Die Gerichtskommission hat sich dann an zwei Sitzungen im Sommer mit dem Thema befasst. Ich erinnere dabei daran, dass gemäss Handlungsgrundsätzen der Gerichtskommission eine Nichtwiederwahlempfehlung gleich wie eine Amtsenthebungsempfehlung voraussetzt, dass die betreffende Person vorsätzlich oder grobfahrlässig schwere Amtspflichtverletzungen begangen hat; hierfür hatten wir keinerlei Hinweise. In der Folge und in der Konsequenz empfahl die Gerichtskommission den Fraktionen, sämtliche 37 Wiederkandidierenden zur Wiederwahl zu empfehlen. Alle Fraktionen meldeten uns sodann zurück, dass sie alle Wiederkandidierenden unterstützen würden, mit der einzigen schon erwähnten Ausnahme seitens der SVP-Fraktion bezüglich Herrn Donzallaz; das war die Mitteilung vom vergangenen 8. September.
Tags darauf, am 9. September, diskutierte die Gerichtskommission das Thema ein letztes Mal. Dabei wurde auch die Möglichkeit ins Spiel gebracht, diese Wahl zu verschieben und eine Art Gewissensprüfung durch die Gerichtskommission zu organisieren. Die Gerichtskommission wollte dies aber nicht und beschloss stattdessen, der Geschäftsprüfungskommission anzuregen, dass sie im Rahmen ihrer üblichen Oberaufsicht über die Gerichte der Unabhängigkeit der Justiz besondere Aufmerksamkeit schenken möge. Anschliessend nahmen wir die Empfehlungen der Parteien zur Kenntnis, wonach sie eben alle Kandidierenden unterstützen würden, mit erwähnter Ausnahme. Wir schlugen daher alle Wiederkandidierenden definitiv zur Wiederwahl vor. Dies zum ersten Punkt; diese Wahlempfehlung gilt nach wie vor.
Zum zweiten Punkt, zum Ordnungsantrag: Hier möchte ich Ihnen kurz die Argumente wiedergeben, die uns in der Kommission in der Diskussion geleitet haben, als wir zum Schluss kamen, auf eine solche Verschiebung sei zu verzichten.
Einerseits ist die Unabhängigkeit der Justiz ein sehr hohes Gut. Das hat auch die Gerichtskommission als Selbstverständlichkeit festgehalten. Die Unabhängigkeit der Justiz wird in der Tat beeinträchtigt, wenn eine Richterperson wegen konkreter Urteile abgestraft werden soll, und sie wird zumindest empfindlich berührt, wenn eine Richterperson wegen parteipolitischer Inkompatibilität abgewählt werden soll. Allerdings baut der Parteienproporz darauf auf, dass Richterpersonen einer bestimmten Werthaltung zugerechnet werden können. Wenn aber eine Partei eine Richterperson als die ihrige vorschlägt, dann muss sich die Vereinigte Bundesversammlung - Sie alle als Gremium - darauf verlassen dürfen, dass diese Zurechnung auch Bestand hat. Wenn eine Partei später zum Schluss kommt, dass sie dies nicht mehr so sieht, dass eine Person im Richteramt zu wenig parteitreu sei, dann ist die Konsequenz, dass sie das wahrscheinlich innerparteilich klären muss, sei es durch Austritt oder Ausschluss; was auch immer die Partei innerparteilich dafür vorsieht. Aber das ist dann kein Grund für die Vereinigte Bundesversammlung, ihr Urteil zu ändern.
Auf der anderen Seite wird aber die Unabhängigkeit der Justiz auch tangiert, wenn man sämtliche wiederkandidierenden Bundesrichterinnen und Bundesrichter - wir sprechen hier von 37 von 38 - pauschal dem Verdacht aussetzt, sie seien Parteisoldaten und würden systematisch, quasi gesetzesbrechend, ihrem Parteibuch gegenüber dem Gesetzbuch den Vorrang geben. In diesem Generalverdacht sehe ich die Gefahr dieses Ordnungsantrages. Die Gerichtskommission teilt diesen Verdacht nicht, die Geschäftsprüfungskommission offenbar auch nicht. Dabei nützt es auch nichts, wenn im schriftlichen Antrag steht, dass man diese Prüfung nur bezüglich gewisser Bundesrichterinnen und Bundesrichter durchführen solle. Es steht nicht, welche es sind. Man hatte auch nicht die Klarheit zu sagen, man meine einfach genau diesen SVP-Richter oder jene SVP-Richterin. Jetzt kam auch zum Ausdruck, es könnten ja Richter von anderen Parteien gleichermassen betroffen sein. Als Resultat würde der Auftrag an die Gerichtskommission heissen: Alle 37 wären dieser Gewissensprüfung zu unterziehen. Sonst könnte man immer sagen: "Sie haben die Richter 17 und 34 nicht gefragt - zurück an den Absender!"
Abgesehen vom Vertrauensschaden durch diesen Generalverdacht sehen wir auch den möglichen Nutzen nicht. Denn welcher Bundesrichter, welche Bundesrichterin würde in einer solchen inquisitorischen Befragung vor der Gerichtskommission, vor der er oder sie der Reihe nach antreten müsste, sagen: "Jetzt gebe ich es zu, ich bin ein fremdgesteuerter Parteisoldat."
Das würde ja niemand sagen. Und sogar wenn das jemand sagen würde, stellte sich die Frage, ob man die Person jetzt nicht mehr wählen dürfe. Denn sie hätte ja selber keinen Fehler gemacht, der Druck kommt vonseiten der Partei. Weil in all diesen Fällen kein vernünftiges Resultat aus einer solchen Inquisition herauskommen kann, wäre diese Übung ja maximal eine Alibiübung. Wie man sogar einen Nachweis soll erbringen können - die SP-Fraktion schreibt, die Gerichtskommission müsse "nachweisen", dass es keinen Druck gebe -, ist mir auch als Juristen schleierhaft. Denn für einen Nachweis würde eine Befragung nicht ausreichen. Dazu müsste man ja die Kontakte zur Partei untersuchen, vielleicht mit Telefonabhörungen oder Auswertungen von Mails und Ähnlichem. Die Gerichtskommission hat diese Instrumente nicht.
Zum Schluss noch zwei praktische Punkte, die uns zur Ablehnung bewegen:
1.[NB]Die Gerichtskommission ist, wie soeben angedeutet, für solche Dinge gar nicht zuständig. Wir prüfen Individuen auf ihre individuelle Eignung, aber nicht, ob das System mit der Gewaltenteilung knirscht oder nicht. Das wäre, wennschon, der Job der Geschäftsprüfungskommission. Wie gesagt, sie sieht für diese Wahl kein Problem und ist bereit, darauf weiterhin ihr Augenmerk zu richten.
2.[NB]Ich hoffe, ich dramatisiere nicht allzu sehr, aber wir haben in diesem Saal jüngst schlechte Erfahrungen gemacht: Wenn wir die Bundesrichterinnen und Bundesrichter erst im Dezember wiederwählen wollen und dann aus irgendeinem Grund hier nicht zusammenkommen können - wir konnten schon im März nicht zusammenkommen und mussten die Wahlen vom März auf den Juni verschieben -, dann haben wir am 1. Januar 2021 nur noch genau einen Bundesrichter, nämlich Herrn Hurni, sofern wir ihn heute wählen. Das wäre dann doch etwas wenig.
Ich komme zum Schluss: Die Gerichtskommission empfiehlt Ihnen, die Gesamterneuerungswahl heute durchzuführen und sämtliche Wiederkandidierenden wiederzuwählen. Es sind weder die Voraussetzungen für eine Verschiebung noch jene für eine Nichtwiederwahl einzelner Personen gegeben. Verzichten Sie bitte darauf, ein allfälliges Feuer löschen zu wollen, indem Sie das ganze Haus überfluten, und lehnen Sie diesen Ordnungsantrag ab.
- RedetextDaniel Jositsch(Parteilos)Schweiz
Herzlichen Dank für diese Frage. Wie ich Ihnen gesagt habe, ist die Einflussnahme der Legislative, also des Parlamentes, und von Parteien auf Richterinnen und Richter unzulässig. Sollte das in der Vergangenheit passiert sein, egal in welcher Fraktion, war das nicht richtig.
Jetzt gebe ich Ihnen recht: Auch wir haben uns schon über Entscheidungen aufgeregt, die unsere Richterinnen und Richter gefällt haben. Das bedeutet aber nicht, dass wir sie nicht wählen. Wie ich Ihnen gesagt habe: Wir wählen Richterinnen und Richter nach Parteienproporz, weil wir überzeugt sind, dass damit die verschiedenen Werthaltungen auch im Gericht vertreten sind. Aber die individuelle, konkrete Entscheidung muss anhand des Rechts durchgesetzt und von den Richtern gefällt werden, und das gilt für alle Fraktionen. Sollte das in der Vergangenheit auch bei anderen Fraktionen nicht der Fall gewesen sein, so ist dem entschieden entgegenzutreten.
Aber heute müssen wir die Unabhängigkeit aller Richterinnen und Richter gewährleisten, und leider betrifft das heute die SVP-Richterinnen und -Richter. Aber der Ordnungsantrag ist selbstverständlich ein Auftrag an die Gerichtskommission, zu gewährleisten, dass die Unabhängigkeit grundsätzlich eingehalten und durchgesetzt wird.
- RedetextPirmin Schwander(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Herr Ständerat Jositsch, wissen Sie oder ist Ihnen bewusst, dass die SP-Leitung in naher Vergangenheit auch schon SP-Bundesrichterinnen oder -Bundesrichter zitiert hat, um sich einen der SP missliebigen Bundesgerichtsentscheid erläutern zu lassen? Oder gehört das zu der von Ihnen erwähnten Balance?
- RedetextDaniel Jositsch(Parteilos)Schweiz
Wir haben heute die Aufgabe, die Richterinnen und Richter des Bundesgerichtes, des höchsten Gerichtes unseres Landes, für die nächsten sechs Jahre zu wählen. Die Bundesverfassung sieht in institutioneller Hinsicht vor, dass die vom Parlament gewählten Richterinnen und Richter ihrer Tätigkeit unabhängig nachgehen. Artikel 191c der Bundesverfassung sieht wörtlich vor: "Die richterlichen Behörden sind in ihrer rechtsprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem Recht verpflichtet." Diese Unabhängigkeit ist eine rechtsstaatliche Notwendigkeit, da nur so die Aufgabenteilung zwischen den drei Gewalten - Legislative, Exekutive und Judikative - gewährleistet ist.
Während in der Legislative im Rahmen des politischen Prozesses um die generell-abstrakten Gesetzesnormen gerungen wird, werden sie von den Gerichten im individuell-konkreten Fall nach rechtlichen Überlegungen und Grundsätzen angewendet. Die Balance zwischen den Gewalten führt dazu, dass auch diejenige Gewalt, die das Recht erlässt, sowie ihre Mitglieder und damit auch die Parteien dem Recht unterworfen sind. Es ist in einem Rechtsstaat also nicht so, dass die Gerichte den Parteien unterworfen sind. Vielmehr sind auch die Parteien dem Recht unterworfen. Wo diese Balance zwischen den Gewalten nicht mehr funktioniert, funktioniert der Rechtsstaat nicht mehr.
Meine Jus-Studierenden an der Universität Zürich fragen mich regelmässig, ob Richterinnen und Richter unabhängig sein können, wenn sie vom Parlament gewählt werden. Meine Antwort ist bzw. war bisher, dass mit der Wahl der Parteienproporz und damit eine repräsentative Vertretung der Werthaltungen in unserem Land in den Gerichten gewährleistet sei, dass sich aber in der Entscheidung im konkreten Fall die Parteiherkunft in der Regel nicht erkennen lasse.
Denn die Richtschnur bei der Entscheidung eines Richters oder einer Richterin ist nicht ein politisches Ziel, sondern die korrekte Anwendung des Rechts. Im Vorfeld zur heutigen Wahl hat sich gezeigt, dass die SVP-Fraktion diese Balance und damit die Unabhängigkeit der Bundesrichter und Bundesrichterinnen infrage stellt, indem sie beschlossen hat, Bundesrichter Donzallaz nicht mehr als Vertreter der SVP zur Wahl zu empfehlen, da er die von der SVP gewünschte politische Linie bei der Ausübung der gerichtlichen Tätigkeit am Bundesgericht nicht mehr einhalte. Die SVP möchte damit den politischen Kampf aus dem Parlament hinaus ins Bundesgericht tragen.
Diese Abwahlempfehlung gegenüber einem SVP-Richter, der nicht gefügig ist, wirft die Frage auf, ob sich die anderen SVP-Richterinnen und -Richter diesem Parteidiktat unterwerfen. Diese Frage ist schon deshalb berechtigt, da durch die Empfehlung zur Nichtwahl von Bundesrichter Donzallaz jedes Mitglied des Bundesgerichtes aus den Reihen der SVP weiss, was der Tarif bei zukünftigen Entscheiden ist: Wer Entscheidungen fällt, die der SVP nicht passen, wird nicht mehr aufgestellt. Ohne den Bundesrichterinnen und Bundesrichtern der SVP etwas zu unterstellen: Die Frage, ob sie in der jetzigen Situation noch unabhängig handeln können, ist mehr als berechtigt. Sie drängt sich uns als Wahlorgan, das die Unabhängigkeit der Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewährleisten muss, geradezu auf.
Wie sollten wir verantworten können, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes in Zukunft befürchten müssen, von Richterinnen oder Richtern beurteilt zu werden, die sich mehr ihrem Parteiprogramm als dem Recht verpflichtet fühlen? Diese Frage haben zwar auch die Medien den SVP-Richterinnen und -Richtern gestellt. Grundsätzlich ist es aber nicht die Aufgabe der Medien, sondern der Gerichtskommission, die Prüfung der von den Fraktionen vorgeschlagenen Kandidierenden vorzunehmen.
Im vorliegenden Fall war dies nicht möglich, da die Einflussnahme der SVP auf Bundesrichter Donzallaz und auf die übrigen Richterinnen und Richter der SVP in der gesamten Dimension erst nachträglich bekannt und zum Thema wurde. Wir sind in der Situation, dass wir heute die Unabhängigkeit der vorgeschlagenen Richterinnen und Richter der SVP nicht gewährleisten können.
In dieser Situation ist eine Wahl heute nicht vertretbar. Wir beantragen Ihnen daher, dass die Wahl auf die Wintersession verschoben und die Gerichtskommission beauftragt wird, die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten auf ihre Unabhängigkeit hin zu überprüfen. Wenn neben der Unabhängigkeit von Bundesrichter Donzallaz, der diese mit seinem Verhalten manifestiert hat, auch diejenige der anderen Kandidierenden der SVP gewährleistet werden kann, steht einer Wahl in der Wintersession nichts entgegen.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, den Ordnungsantrag zu unterstützen.
- Redetext
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