Altersvorsorge 2020. Reform
(14.088)- Redetext
- Abstimmung
- Redetext
- RedetextAlain Berset(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Les émotions, les passions, on le sent bien, sont absolument à la hauteur de l'enjeu. On sent même parfois une pointe parfois de vexation ou de colère. C'est parfaitement normal et profondément humain. Nous ne sommes pas des machines! Nous contribuons toutes et tous, avec notre profonde connaissance du pays, au débat, avec ses enjeux. Mais à la fin des débats, - et nous y sommes, c'est maintenant -, je crois vraiment que l'on peut dire que tout, absolument tout, a été mis sur la table; tout a été décortiqué, disséqué, analysé. Il ne subsiste pas de zones d'ombre.
Les institutions, nos institutions, le Parlement bicaméral, notre Parlement bicaméral, ont, en suivant les règles qui les dirigent, élaboré une réforme. Elle est aujourd'hui entre vos mains. Je ne vais plus commenter les différences qui ont pu apparaître entre les modèles; ils ont tous été décortiqués. La seule chose qui reste aujourd'hui, c'est une réforme qui peut être adoptée ou rejetée. Si elle est adoptée, les dispositions entreront en vigueur; si elle est rejetée, la situation restera comme elle est aujourd'hui.
Que signifie adopter la réforme? Cela signifie - et sur ce point je ne partage pas, tout comme le Conseil fédéral, l'appréciation émise par plusieurs orateurs - remplir largement les objectifs fixés par le Conseil fédéral.
Wir haben vier Ziele:
1. Das Leistungsniveau der Altersvorsorge muss erhalten bleiben. Das ist der Fall mit dieser Vorlage. Es wäre auch mit anderen Vorlagen der Fall gewesen, aber jetzt geht es nur um diese Vorlage. Dieses Ziel ist erfüllt.
2. Das finanzielle Gleichgewicht der AHV und der beruflichen Vorsorge muss gesichert werden. Das ist auch erreicht. Man sieht sehr genau, dass mit dieser Vorlage im Falle eines Jas das Ziel des Bundesrates, den Stand des AHV-Fonds mehr oder weniger auf 100 Prozent zu halten, gesichert ist. Mit der bundesrätlichen Vorlage hätten wir 2030 einen AHV-Fonds-Stand von 94 Prozent erreicht, mit der Vorlage, die auf dem Tisch liegt, sind es 97 Prozent, 3 Prozent mehr. Da ist es wirklich möglich zu sagen: Dieses Ziel ist auch erreicht.
3. Die Altersvorsorge muss an die gesellschaftliche Entwicklung angepasst werden. Das wird in der Tat nur teilweise gemacht. Die Erhöhung des Rentenalters der Frauen ist ein Teil dieser Anpassungen an die Entwicklung der Gesellschaft. Aber der Bundesrat wollte mehr, mit Anpassungen bei den Witwen- und bei den Waisenrenten. Beide Räte wollten das nicht, und zwar schon vor der Einigungskonferenz.
4. Die Überschussverteilung, die Transparenz sowie die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge müssen verbessert werden. Auch dieses Ziel ist nur teilweise erreicht, weil insbesondere die Idee des Bundesrates, die Legal Quote um ganz wenig zu erhöhen, abgelehnt worden ist.
Aber in den grossen Linien werden die Ziele respektiert.
Was passiert im Falle eines Neins? In einer normalen Situation würde ein Nein bedeuten, dass nichts passiert. Es würde sich nichts verändern. Aber diese Situation ist hier nicht gegeben. Das ist hier nicht der Fall, weil sich die AHV auch im Falle eines Neins weiterentwickelt. Wir haben schon in der Botschaft gezeigt, was im Falle eines Neins passiert - dazu nur drei Punkte:
1. Im Falle eines Neins wird das kumulierte Defizit der AHV 2030 mehr als 40 Milliarden Franken betragen. Gegenüber der heutigen Situation der AHV bedeutet ein Nein bis ins Jahr 2030 eine Verschuldung von 40 Milliarden Franken.
2. Wenn nichts passiert, bei einem Nein zur Vorlage, wären im AHV-Fonds 2030 nur 12 Prozent der Mittel, die es für die Sicherung und das Auszahlen der Renten braucht - 12 Prozent gegenüber etwa 100 Prozent heute. Mit 12 Prozent - ich muss das hier direkt sagen - gibt es nicht genug Liquidität, um die Renten zu bezahlen. Das ist die Situation 2030, wenn nichts passiert.
3. Wie viele Mittel braucht es 2030, um den AHV-Fonds wieder auf 100 Prozent zu bringen? 53 Milliarden Franken! Wer wird das bezahlen? Und wo sind wir 2030 mit dem Umlageergebnis, wenn nichts passiert? Bei minus 7 Milliarden Franken jedes Jahr! Das heisst, diese Schulden von 40 Milliarden Franken gegenüber heute, von welchen ich vorhin gesprochen habe, würden jedes Jahr noch um weitere 7 Milliarden Franken zunehmen: 40 Milliarden Franken 2030; 47 Milliarden Franken 2031; 54 Milliarden Franken 2032 usw.! Das ist, was passiert, wenn nichts passiert! Ich gestehe, das ist vielleicht eine Ausnahme. Wenn man Nein sagt, passiert es genau so - und das ist die Schwierigkeit mit diesem Dossier.
J'aimerais vous dire maintenant que le Conseil fédéral suit vos travaux avec un grand intérêt. Il a encore parlé de la situation lors de sa dernière séance qui a eu lieu il y a six jours, et je dois vous faire part des réflexions suivantes:
Le Conseil fédéral m'a invité à vous rappeler l'importance cruciale de ce projet pour notre pays, pour la Suisse, pour le peuple, pour l'économie et pour la stabilité de nos institutions. C'est la raison pour laquelle nous vous invitons à accepter le projet et, ainsi, à donner à la population, dans notre démocratie directe, la possibilité de débattre et de décider.
Vous le savez, le résultat final ne correspond pas exactement à ce que souhaitait le Conseil fédéral, il ne correspond pas exactement à ce que chacune et chacun dans cette salle souhaitait. Mais c'est le sens même de la démocratie, c'est le sens même d'un Parlement bicaméral, et c'est le sens même de nos institutions que de permettre l'élaboration d'un compromis. Nous estimons que si le projet qui est sur la table ne correspond pas exactement à ce que nous voulions, il respecte les grandes lignes et les décisions qui, aujourd'hui, à l'égard du pays et des enjeux, sont nécessaires.
Il y a, pour la première fois depuis longtemps, une unité de vue sur les grandes lignes de la réforme - cela n'est jamais arrivé -, et sur son coût total. Alors, ne laissez pas les différences qui subsistent masquer l'accord qui existe sur l'essentiel. Si l'on considère l'ensemble du projet, nous sommes bien obligés de constater que ce qui vous rassemble sur cette question est aujourd'hui infiniment plus grand que ce qui vous sépare.
C'est la raison pour laquelle, au nom du Conseil fédéral, je vous invite à accepter la proposition de la Conférence de conciliation et, demain, à accepter le projet en vote final pour que la population suisse ait la possibilité d'en débattre, d'en discuter et de rendre sa décision.
- RedetextIgnazio Cassis(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Alles hat seine Zeit. Nun ist die Zeit gekommen, eine Bilanz zu ziehen: Handlungsbedarf ist gegeben. Wir leben immer länger. Die Babyboomer-Generation geht in Rente. Und die Renditen auf den Kapitalmärkten, sie sind der sogenannte "dritte Beitragszahler", schrumpfen.
Was wollte der Bundesrat eigentlich mit dieser Reform? Er wollte die finanzielle Sicherung der AHV und der beruflichen Vorsorge, die Wahrung des Rentenniveaus und eine Anpassung der Altersvorsorge an die gesellschaftliche Entwicklung. Alle Parteien haben sich zu diesen Zielen bekannt. Und wo stehen wir heute? Die Frauen müssen ein Jahr länger arbeiten, ihr Rentenalter ist von 64 auf 65 erhöht worden. Das eingesparte Kapital von 1,2 Milliarden Franken wird aber nicht dafür benützt, die demografisch bedingten Entwicklungen auszugleichen, sondern für ein Geschenk von 70 Franken an alle Neurentner, von der Kassiererin im Discounter bis zum Millionär. Das mag zwar populär sein, ist aber sozialpolitisch unsinnig. Da die eingesparten 1,2 Milliarden Franken nicht einmal dafür reichen, muss man noch 200 Millionen hineinpumpen. Keine Sorge - die Rechnung zahlen andere, und zwar die Menschen, die in unserem Land arbeiten, und die Arbeitgeber; diese zahlen zusätzliche 0,3 Lohnprozente. Und auch alle Konsumenten, auch die 2,2 Millionen Rentner, die diese 70 Franken nicht erhalten, müssen zusätzlich 0,6 Prozentpunkte Mehrwertsteuer bezahlen. Bis 2030 geht die Rechnung einigermassen auf - danach herrscht Chaos. Peu importe! Das Problem und die Neuschulden überlassen wir unserer Jugend, sie wird den Brand löschen müssen. Das ist unseres Erachtens verantwortungslos.
Ce que nous sommes en train de faire n'est ni durable, ni solidaire entre les générations. La génération des baby-boomers - la majorité d'entre nous au Parlement - est en train de s'offrir un traitement de luxe, sur le dos des jeunes et des retraités.
Il PLR vuole una soluzione ma a condizione che possa servire a risolvere i problemi, non a peggiorarli.
Nochmals: Wir wollen keine Brandbeschleuniger.
Ce que nous voulons, c'est éteindre l'incendie et assurer notre prévoyance vieillesse.
Wir haben es gemerkt, es ist offenbar nicht mehr in, Verantwortung zu tragen. Man stört den von den meisten Medien zelebrierten Gottesdienst. Tausendmal hat man uns gefragt, ob es sich die FDP leisten kann, diese Reform scheitern zu lassen. Ich stelle die Gegenfrage: Kann es sich die staatstragende FDP leisten, einer nichtnachhaltigen Reform zum Durchbruch zu verhelfen? Liberal heisst auch, schwierige, aber für die Zukunft wichtige Entscheidungen zu treffen. Es ist schon fragwürdig zu behaupten, dass jede Reform besser sei als keine - was ist das für eine Logik?
La guerre pour la guerre? Je l'avoue volontiers: le Conseil national a pris du temps avant de trouver un modèle viable, qui respecte la solidarité intergénérationnelle. Mais la fermeture pure et dure dont a fait preuve la majorité du Conseil des Etats ne rend pas honneur à la chambre de réflexion, qui [PAGE 508] veut faire du Conseil national une chambre d'enregistrement de ses propres décisions. Dommage! Je le dis aussi en tant que président de la Commission de la sécurité sociale et de la santé publique.
Avec un tout petit peu plus d'ouverture et moins de mépris, il aurait été possible de trouver une solution médiane, incluant aussi la figure symbolique des 70 francs, de manière un peu plus ciblée. Mais on nous a dit que même 69,95 francs, c'est-à-dire 5 centimes de moins, n'entreraient pas en ligne de compte. On en prend acte.
Aber verlangen Sie bitte nicht, dass die FDP unter dem Vorwand einer instrumentellen Verwendung des Adjektives "staatstragend" fahrlässig die Altersvorsorge der kommenden Generation aufs Spiel setzt! Die Reform versteckt die Probleme der AHV unter mehr Einnahmen. Der Babyboomer-Tsunami lässt sich aber nicht lange verstecken. Die heutige Reform ist schwierig, und wir machen mit den AHV-Erhöhungen die späteren Reformen noch schwieriger.
Unsere Fraktion hat frei von jedem Druck von aussen entschieden, diese Reform nicht zu unterstützen. Das ist unser Recht, ja sogar unsere Pflicht. Wir wollen keine Zweiklassengesellschaft bei den Sozialwerken.
- RedetextSilvia Schenker(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Vergessen wir bei all den Differenzen und Meinungsverschiedenheiten, über die wir in den letzten Wochen und Tagen hier diskutiert und die wir ausgetragen haben, eines nicht: Wir waren uns zu Beginn dieses langen Prozesses in ganz wichtigen Fragen einig. Wir waren uns einig, dass es eine Reform der Altersvorsorge braucht, dass wir unsere Altersvorsorge bis 2030 sichern wollen, und wir waren uns auch darin einig, dass es sinnvoll ist, die erste und die zweite Säule gemeinsam zu betrachten. Wir waren uns einig, dass es Massnahmen braucht, welche die Rentenverluste, die durch die Reform entstehen, kompensieren. Wir wollten den jahrzehntelangen Reformstau überwinden und unsere wichtigen Sozialwerke einen Schritt weiter in die Zukunft bringen. Wir wollten als gewählte Volksvertreterinnen und Volksvertreter unseren Beitrag dazu leisten, dass die Altersvorsorge für die Bevölkerung unseres Landes auf stabile Füsse gestellt wird. Ja, wir hatten sehr unterschiedliche Vorstellungen, welcher Weg der richtige ist. Und ja, die Argumente für oder gegen die unterschiedlichen Lösungsvorschläge wurden hier klar, deutlich und bestimmt vorgebracht, auch und besonders in der Einigungskonferenz.
Jetzt haben wir hier einen Vorschlag. Der Vorschlag der Einigungskonferenz ist ein Kompromiss, und zwar einer, zu dem alle etwas beigetragen haben. Das ist das Wesen eines Kompromisses. Wir alle werden in unseren eigenen Reihen Dinge vertreten müssen, die schwer verdaulich sind. Für uns sind das ganz besonders die Heraufsetzung des Rentenalters für Frauen und auch die Senkung des Umwandlungssatzes. Bei Ihnen sind es andere Elemente dieser Vorlage, die Ihnen Mühe bereiten.
Mit dem Rentenzuschlag von 840 Franken pro Jahr und der Anhebung des Plafonds für Ehepaare auf 155 Prozent und mit der besseren Teilzeitarbeitsversicherung in der zweiten Säule sind die Rentenverluste, die durch die Senkung des Umwandlungssatzes entstehen, ausgeglichen. Und sie sind mit tragbaren Lohnprozenten finanziert. Damit ist eines unserer wichtigen gemeinsamen Ziele erreicht.
Herr Amstutz, wenn Sie sich schon an die Rentnerinnen und Rentner im Land wenden, dann sagen Sie bitte auch, dass Sie unserem Antrag nicht zugestimmt haben, auch für bisherige Rentnerinnen und Rentner 70 Franken Zuschlag zu bewilligen.
Mit der Anhebung der Mehrwertsteuer um 0,6 Prozent ist die AHV bis 2030 finanziell gesichert und der höhere Rentenbedarf wegen der demografischen Veränderung finanziert. Der AHV-Zuschlag und die Erhöhung des Plafonds für Neurentner sind mit der Erhöhung der Lohnprozente ausfinanziert.
Insgesamt, und davon sind wir überzeugt, haben wir eine Vorlage erarbeitet, die gut ist, die vertretbar ist und die verdaulich ist. Sie ist sowohl für die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner als auch für die Wirtschaft tragbar. Wir haben unsere Arbeit als Parlamentarierinnen und Parlamentarier getan und Augenmass bewahrt. Das Wesen eines Kompromisses ist es, dass niemand vollumfänglich zufrieden ist.
Jetzt müssen wir den letzten Schritt tun. Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass die Vorlage der Bevölkerung zum Entscheid vorgelegt werden kann. Wir haben nicht das Recht, dem Volk diese Möglichkeit vorzuenthalten. Wenn wir die Vorlage jetzt abschreiben, wie das die Minderheit beantragt, dann haben wir unsere Verantwortung nicht wahrgenommen. Wenn wir dem Volk die Möglichkeit nicht geben, über diese Vorlage zu entscheiden, dann missbrauchen wir unsere Macht. Die SP-Fraktion will diese Reform; wir stehen hinter dem Resultat der Einigungskonferenz, und wir werden diese Vorlage in einer Volksabstimmung nach Kräften unterstützen und verteidigen. Sie haben es nun in der Hand, ob wir einen Scherbenhaufen anrichten oder ob wir das tun, wofür wir gewählt wurden.
Stimmen Sie Ja zu dieser Vorlage; eine Enthaltung genügt nicht, um die Vorlage zu retten.
- RedetextBarbara Schmid-Federer(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Zwei Jahre haben wir an dieser dringenden Altersreform gearbeitet, und nun stehen wir da und befinden über Ja oder Nein zu dieser dringlichen Vorlage. Von Anfang an stand genau ein Hauptziel im Raum. Das war: Wir stabilisieren die erste und die zweite Säule zusammen bis 2030, ohne Renteneinbussen zu beklagen. Genau das haben wir getan.
Gescheitert ist die 11. AHV-Reform. Dagegen waren Frauen, Witwen, Gewerbetreibende und die geeinte Linke. Gescheitert ist im Nationalrat an den geschlossenen Fraktionen von SVP und SP eine Neuauflage. Ebenfalls gescheitert ist die Senkung des Umwandlungssatzes; dagegen war die geeinte Linke. Fernab von jeglichen ideologischen Scheuklappen muss man erkennen, dass eine Rentenreform gegen die Linke chancenlos ist und bleibt.
Die CVP-Fraktion steht zum historischen Kompromiss, der von Ständeräten der CVP, FDP, SP und GLP geschmiedet worden ist. Dieser Kompromiss wurde damals von denen stillschweigend mitgetragen, die sich der Stimme enthielten. Der Kompromiss basiert auf einem einstimmigen Beschluss der Schwesterkommission mit vier Enthaltungen. Und dieser Kompromiss ist nicht stehengeblieben, er wurde in den letzten zwei Jahren weiterentwickelt, verbessert und angepasst. Die CVP-Fraktion steht zu diesem historischen Kompromiss, schlicht und einfach, weil bis zum heutigen Datum kein besseres Konzept vorgelegt worden ist. Sämtliche neu eingebrachten Modelle, welche jeweils auch sehr kurzfristig eingebracht worden sind, hatten ein schlechteres Kosten-Nutzen-Verhältnis und führten zu grösseren Nachteilen für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.
Politik ist immer die Kunst des Möglichen. Es ist ja schön und gut, wenn Verbände und Gewerkschaften von links bis rechts uns ihre Weisheiten und die reine Lehre zur Gestaltung der Altersvorsorge vorlegen. Aber jetzt geht es nicht mehr um die reine Lehre, sondern jetzt geht es um Realpolitik. Wir sind dafür verantwortlich, dass wir der Bevölkerung eine Vorlage präsentieren, die vom Inhalt her ausgewogen, bei der Abstimmung mehrheitsfähig ist und die eben unsere Altersvorsorge bis 2030 sichert.
Diese Vorlage liegt jetzt auf dem Tisch und hat reelle Chancen, angenommen zu werden. Ich sage Ihnen auch, warum: Wir haben nämlich in der Einigungskonferenz eine aktuelle Studie der Universität Zürich erhalten, die repräsentative Umfragen in der Bevölkerung gemacht hat. Ich war überrascht, wie klar der vorliegende Entwurf in der Bevölkerung und auch in den meisten Parteien eine Mehrheit findet. Erstaunlich hoch ist die Zustimmung insbesondere bei der Basis der SVP.
Politik ist die Kunst des Möglichen, habe ich gesagt. Gute Politik gelingt nur, wenn alle auf einen Teil ihrer Pfründe verzichten. Die Linke trägt nun die Erhöhung des Rentenalters [PAGE 507] der Frau mit. Die Linke trägt nun die moderate Erhöhung der Mehrwertsteuer mit. Und die Linke trägt nun auch die Senkung des Umwandlungssatzes mit und nimmt eine Renteneinbusse von 12 Prozent in Kauf, die aber kompensiert werden muss. Die Rechte hat sich ebenfalls bewegt, indem sie auf den automatischen Interventionsmechanismus - Rentenalter 67 - und auf die Streichung von Waisen- und Witwenrenten verzichtet.
Der Zuschlag dieser 70 Franken, der eine Teilkompensation der Einbussen ist, verbessert namentlich für 500 000 Frauen ohne zweite Säule die Rentenleistung. Das Gleiche gilt für 80 Prozent der Landwirte, welche aus dem Verdienst aus der Landwirtschaft keine zweite Säule haben. Für Bauern und Bäuerinnen ist es sehr entscheidend, wie die erste Säule ausgestaltet ist.
Die CVP-Fraktion ist sich sehr bewusst, dass nun gedroht wird, die ganze Reform an die Wand zu fahren, weil offensichtlich diese 70 Franken der heilige Jordan sind, den man nicht überqueren kann. Aber vergessen Sie eines nicht: Wir sind weitherum bekannt als das einzige Land, welches jahrzehntelang den AHV-Beitrag nie erhöht hat. Es gibt kaum etwas Wichtigeres für die Menschen hier als eine gute, solide Altersvorsorge. Die liegt nun vor.
Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie, diese Vorlage der Bevölkerung vorzulegen und dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen.
- RedetextAdrian Amstutz(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Das Ziel der SVP ist und bleibt, die AHV zu retten, und zwar auch, die AHV-Renten nicht zu kürzen. Der geplante Ausbau für relativ wenige gefährdet die langfristige Sicherung der Renten für viele. Über zwei Millionen Rentnerinnen und Rentner in diesem Land lassen Sie leer ausgehen, und als Dank dafür müssen sie dann noch mehr Mehrwertsteuer bezahlen. Das ist Ihre Superlösung! Die Zeche für dieses Geschenk, das Sie meiner Generation machen, und zwar flächendeckend, das zahlen unsere jungen Menschen in diesem Land, das zahlen unsere Kinder in diesem Land, und das zahlen die Grosskinder in diesem Land: Wir hinterlassen ihnen nichts als Schuldenberge. Darum Nein zu dieser Scheinlösung und Ja zu einer raschen Lösung! Diese gibt es: Rentenalter 65/65, Mehrwertsteuer zugunsten der AHV und damit die Sicherung dieses wichtigen Sozialwerkes.
- RedetextSebastian Frehner(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie, den Antrag der Einigungskonferenz abzulehnen.
Gemäss Botschaft des Bundesrates bezweckt diese Revision vier Ziele: den Erhalt des Rentenniveaus, die Sicherung des finanziellen Gleichgewichts der AHV und der beruflichen Vorsorge, die Anpassung der Altersvorsorge an die gesellschaftliche Entwicklung und die Revision der Bestimmungen betreffend Versicherungsaufsichtsgesetz.
Der Erhalt des Rentenniveaus wird durch die von der Einigungskonferenz vorgeschlagene Lösung insgesamt erreicht, wenn auch mit einigen Abstrichen. Betrachtet man die beiden Säulen getrennt voneinander, so sieht man, dass die AHV-Renten einen Ausbau erfahren und die BVG-Renten gesenkt werden. Das bewährte schweizerische Dreisäulenmodell wird damit durch die Stärkung der ersten Säule gegenüber der zweiten Säule geschwächt.
Zur Sicherung des finanziellen Gleichgewichts der AHV: Dieses Ziel wurde klar nicht erreicht. Obwohl die Lohnbeiträge um 0,3 Prozent und auch die Mehrwertsteuer um 0,6 Prozent ansteigen - das bedeutet in etwa jährliche Mehrkosten von 3 Milliarden Franken -, ist die Zukunft der AHV alles andere als gesichert. Gemäss den Aussagen des BSV wird die AHV mit diesem Modell im Jahre 2035 bereits wieder ein jährliches Minus von 7 Milliarden Franken erwirtschaften. Im Jahr 2045 wird das jährliche Defizit bereits 12 Milliarden Franken betragen. Die Rechnung ist relativ einfach: Die Erhöhung des Frauenrentenalters bringt der AHV jährlich 1,2 Milliarden Franken, die Erhöhung der AHV-Rente um 70 Franken und die Erhöhung des Ehepaarplafonds für Neurentner kosten hingegen jährlich 1,4 Milliarden Franken. Rein strukturell, also ohne die Mehreinnahmen von 3 Milliarden Franken, fahren wir mit dem neuen AHV-Modell schlechter als mit dem heutigen. Schon aus diesem Grund kann man dem Antrag der Einigungskonferenz nicht zustimmen.
Zur Anpassung der Altersvorsorge an die gesellschaftliche Entwicklung: Seit Jahren wird gefordert, dass die zweite Säule an die heutigen gesellschaftlichen Verhältnisse angepasst wird. Teilzeiterwerbende und Personen, die verschiedene Stellen haben - da handelt es sich sehr oft um Frauen -, sollen die gleichen Chancen haben, gleich gut BVG-versichert zu sein wie Personen mit einer Vollzeitstelle. Die Variante des Nationalrates hätte hier durch die Aufhebung des Koordinationsabzugs eine gute Lösung geboten. Der Antrag der Einigungskonferenz hingegen ist eine Steinzeitlösung. Die Senkung des Umwandlungssatzes im BVG auf 6 Prozent bringt immerhin eine kleine Verbesserung, die aber nur etwa für 5 Prozent der Personen in unserem Land überhaupt von Relevanz ist.
Zum VAG sage ich besser nichts. Alle hier Involvierten wissen, dass die Versicherer hier das Opfer taktischer Geplänkel wurden, und dies wird sie noch teuer zu stehen kommen, sollte dieser Vorschlag angenommen werden.
Fazit: Der Antrag der Einigungskonferenz führt nicht dazu, dass die Hauptziele dieser Reform erreicht werden. Lehnen Sie deshalb diesen missratenen Sanierungsversuch ab.
- RedetextThomas Weibel(Grünliberale Partei)Schweiz
Die Ausgangslage ist bekannt: Unsere Altersvorsorge ist nicht mehr enkeltauglich. Die konkreten Zahlen erspare ich Ihnen. Die Dringlichkeit der Reform ist auch nicht bestritten. Die Babyboomer-Generation geht in Rente, das schafft eine enorme Ausgabensteigerung. Die Frage im Raum ist: Wer soll das bezahlen? Denn die versprochenen Renten sind grösser als die Summe, die in den Pensionskassen angespart worden ist.
Das Ziel von uns Grünliberalen für die Reform war, die Finanzierung und damit auch die Renten zu sichern. Wir wollten auch Strukturprobleme beheben, und dies in der ersten und in der zweiten Säule, ohne dabei das Gleichgewicht zu verändern. Wir wollten Gerechtigkeit - Gerechtigkeit zwischen den Generationen, aber auch Gerechtigkeit innerhalb der Generationen. Im Klartext: Wir wollen keine Lastenverschiebungen.
Die bundesrätliche Vorlage war gut, und wir haben sie auch am konsequentesten unterstützt. Wir haben konstruktiv mitgearbeitet, haben in der SGK Anträge eingebracht, Minderheitsanträge hier in die Gesamtdiskussion gebracht, Einzelanträge eingereicht. Leider haben der Ständerat und die bisherige Minderheit nicht so konstruktiv mitgearbeitet.
Wenn ich den Antrag der Einigungskonferenz anschaue, dann stelle ich fest, dass dieses Konzept mehr oder weniger der Vorlage vom September 2015 entspricht. Da sehe ich sehr wenig Kompromisse. Sicher, der Koordinationsabzug ist verbessert worden - wohl aber aufgrund unserer Anträge hier im Nationalrat. Die weiteren Optimierungen waren mehr abstimmungstaktisch begründet. Meine Einschätzung dazu stütze ich auf Aussagen der Ständeräte Rechsteiner und Graber im Schwesterrat. Dieses Vorgehen stellt insgesamt die Reformfähigkeit unseres Parlamentes infrage. Das ist sehr bedenklich.
Wenn ich das Resultat der Einigungskonferenz beurteile, muss ich feststellen: Das ist nicht unsere Vorlage. Das Ergebnis auf die Frage der 70 Franken zu reduzieren greift zu kurz, denn es gibt weitere Elemente, welche uns Bauchschmerzen verursachen: Der Koordinationsabzug von 40 Prozent mit einer Unter- und einer Obergrenze ist zwar besser als die heutige Regelung, ist aber ungerecht und kompliziert. Im BVG werden die Beitragssätze erhöht, insbesondere wird der Anstieg beim Alter 55 nicht aufgehoben. Ältere Arbeitnehmer werden so nicht entlastet. Gesellschaftspolitisch sehen wir nur wenige Verbesserungen. Die Giesskanne mit den 70 Franken führt zu Rentenerhöhungen. Profitieren wird insbesondere die Übergangsgeneration. Die 70 Franken führen zudem zu einer Zweiklassen-AHV. Es wird schwierig sein, das zu erklären. Die Finanzierung ist nur bis 2030 sichergestellt, weil keine Strukturkorrekturen vorgenommen werden. Danach erfolgt schnell und massiv eine Verschlechterung. [PAGE 506] Da wäre ein Interventionsmechanismus, ein Bremsfallschirm sehr wohl angebracht. Immerhin bleibt der Reformdruck so aber aufrechterhalten. Die volkswirtschaftlichen Kosten gehen zulasten der Jungen. Die Jungen bezahlen mehr und länger, sie bezahlen höhere Abgaben und mehr Mehrwertsteuer, dies - nochmals -, weil das Demografieproblem nicht gelöst ist.
Wir anerkennen, dass die Vorlage auch positive Aspekte hat: Das Referenzalter der Frauen wird auf 65 Jahre angeglichen. Der Umwandlungssatz wird auf 6 Prozent gesenkt. Das Rentenalter wird zwischen 62 und 70 Jahren flexibilisiert. Im Januar 2018 bleibt die Mehrwertsteuer unverändert, die Wirtschaft wird so geschont.
Wir Grünliberalen sagen Ja zu dieser Vorlage, aber nicht zur Vorlage an sich; vielmehr wollen wir, dass das Volk über diese wichtige Vorlage diskutieren und abstimmen kann. Wir erwarten davon Klarheit über die Akzeptanz dieser Massnahmen in der Bevölkerung. Bei einer Ablehnung an der Urne werden wir schneller eine neue Vorlage haben, als wenn wir heute ablehnen. Im zweiten Fall wären wir zurück auf Feld eins, was Unklarheit, Unsicherheit schaffen würde; und wir hätten wieder stundenlange Diskussionen vor uns. Es ist klar, es braucht weitere Reformen, welche die Strukturfragen wirklich angehen. Beim Rentenalter, bei Witwen- und Kinderrenten, beim Interventionsmechanismus und beim Koordinationsabzug besteht weiteres Verbesserungspotenzial. [GZ]
Machen Sie aber den ersten Schritt, stimmen Sie heute zu!
- RedetextChristine Häsler(Die Grünen)Schweiz
Die Altersvorsorge 2020 geht nach vielen Stunden des Ringens in die Schlussrunde. Was hier heute vor uns liegt, ist das Resultat von sehr viel Arbeit von allen Beteiligten. Ich persönlich mag nicht in die Kampfrhetorik von Herrn de Courten einsteigen, das liegt mir auch nicht. Ich persönlich gehe nämlich davon aus, dass alle Beteiligten hier in diesem Saal stets das aus ihrer Sicht Beste für eine Vorlage - in diesem Fall für diese Vorlage und für die Versicherten - erreichen wollen. Aber es gehört zur Politik, dass das Beste, das wir erreichen möchten, eben zuweilen harte politische Kämpfe mit sich bringt und daraus Kompromisse folgen, die beiden Seiten manchmal nicht so gefallen.
Alle Rentenreformvorhaben der letzten Jahre sind gescheitert - das darf aus Sicht von uns Grünen dieses Mal nicht passieren. Scheitert auch diese Vorlage, dann gerät unsere Altersvorsorge sehr rasch in eine sehr schwierige Lage, und damit auch die Rentnerinnen und Rentner in diesem Land, die heutigen und die künftigen, denn die Demografie und die höhere Lebenserwartung bewirken, dass der AHV bis 2030 eine milliardenschwere Finanzierungslücke droht. Nichts tun kostet hier also wegen dieser genannten Finanzierungslücke sehr viel Geld, und für die Wirtschaft gibt es zusätzlich auch Umstellungskosten bei der Mehrwertsteuer.
Dieser Druck der drohenden Finanzierungslücke hat die bisherige Arbeit in den Kommissionen und Räten keineswegs leichter gemacht. Aber diese drohende Lücke macht die Arbeit ganz eindeutig noch wichtiger, noch verpflichtender, noch verantwortungsvoller. Wir stehen in einer hohen Verantwortung. Scheitert die Vorlage, dann, so wage ich zu behaupten, haben wir unsere Verantwortung nicht wahrgenommen.
Die Reform beinhaltet, wie jeder Kompromiss, Kröten. Auch für die Grünen war es nicht einfach, diese Kröten zu schlucken. Die Senkung des Umwandlungssatzes, die Erhöhung des Frauenrentenalters, das wiegt schwer. Das ist einschneidend, die Frauen bezahlen einen hohen Preis, einen bedeutenden Preis für diese Reform. Für uns Grüne ist deshalb ebenso klar, dass der Einsatz für Lohngleichheit, für echte Gleichstellung, für Chancengleichheit, für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie unbedingt weitergehen muss.
Aber die hart erarbeitete Lösung hat eben auch ausgeprägte Stärken. Beide Seiten haben ihren Teil zu diesem Kompromiss beigetragen. Der Kompromiss ist zukunftsfähig, weil er z. B. das flexible Rentenalter für Männer und Frauen bringt; das ist etwas, wofür wir Grünen schon früh gekämpft haben. Der Kompromiss wird Teilpensionierungen erleichtern; Witwenrenten und AHV-Kinderrenten, die wichtige existenzsichernde Faktoren sind, bleiben bestehen; vor allem wird die solidarische, die soziale erste Säule, die AHV, gestärkt.
Diese Stärkung der ersten Säule ist für uns Grüne zentral. Denn wir wollen in diesem Land die Menschen mit kleinen Renten stärken, wir wollen die Menschen mit kleinen Löhnen stärken, und wir wollen jenen Branchen entgegenkommen, die keine grossen Löhne und keine grossen Pensionskassenbeiträge schultern können. Damit wollen wir unter anderem auch ganz konkret den Bäuerinnen und Bauern in diesem Land entgegenkommen.
Geben wir doch diesen Menschen in unserem Land die Möglichkeit, über diese Reform abzustimmen. Sie sollen sagen, was sie von dieser Reform halten, sie sollen das letzte Wort haben. Wir sollten heute unsere Verantwortung wahrnehmen und diesem Kompromiss zustimmen, auch wenn er auf beiden Seiten schmerzt.
- RedetextLorenz Hess(Die Mitte)Schweiz
Worum, um welche Fragen geht es, wenn wir hier beim wohl wichtigsten Geschäft der Legislatur den Daumen hoch oder den Daumen runter halten? Worum geht es, wenn wir hier über den Antrag der Einigungskonferenz entscheiden? Es geht als Erstes um die Frage, ob wir das Volk über diese Frage entscheiden lassen wollen oder nicht. Vielfach ist diskutiert worden, dass das Volk diesem zustimmen oder jenem nicht zustimmen werde. Lassen wir das Volk entscheiden!
Die zweite Frage ist, ob wir das, was in dieser Vorlage erreicht worden ist, leichtfertig über Bord werfen wollen; ich spreche vom Rentenalter und vom Umwandlungssatz.
Die letzte Frage, die wir uns stellen müssen, ist die folgende: Wenn wir diese Vorlage hier versenken, glauben wir im Ernst, dass es dann à la Unternehmenssteuerreform III gehen würde und jetzt rasch eine neue Vorlage kommen müsse? Vergessen Sie das! Oder könnten Sie ein Element nennen, das man dem Volk einzeln zur Abstimmung vorlegen könnte? Oder könnten Sie ein Beispiel einer AHV-Revision nennen, die man auf diese Weise hätte gewinnen können? Das läuft nicht à la Unternehmenssteuerreform III.
Das sind die drei Hauptfragen, die man sich stellen muss, bevor man hier auf den Knopf drückt. Es geht nicht mehr um die Höhe der Mehrwertsteuer, um die 70 Franken, um die Kinderrente oder um eine Regelung für die Risikoprämien.
Je nach Position, die man vertritt und in der man verharrt, ist es schwieriger oder weniger schwierig, hier dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen. Die BDP-Fraktion war immer auf der Linie des hier vorliegenden Antrages und gedenkt nicht, hier eine Wende zu vollziehen. Die GLP-Fraktion hat gestern erfreulicherweise die Zeichen der Zeit erkannt und den Mut gehabt, ebenfalls für den Kompromiss hier einzustehen.
Wenn man natürlich den Standpunkt vertritt, dass eine Einigungskonferenz beides erreichen muss, was man selber möchte, und nicht nur das eine, dann ist es schwierig. Man kann diese Haltung haben, das ist legitim. Doch wenn man nur dann befriedigt ist, wenn man den Fünfer und das Weggli [PAGE 505] erhält, dann lässt diese Position natürlich ein Einlenken am Schluss nur schwer zu.
Wir sind der Ansicht, dass zwei Pièces de Résistance in dieser Einigungskonferenz zur Debatte gestanden sind. Die eine wurde von der Mehrheit preisgegeben - oder überspitzt gesagt: geopfert -, die andere wurde behalten. Im einen Bereich haben wir die Version des Nationalrates, im anderen Bereich die Version des Ständerates aufgenommen. Das ist das Ergebnis der Einigungskonferenz.
Es hat sich also sehr wohl etwas bewegt, und das sieht man auch daran, dass man es in der Wirtschaft wahrgenommen hat. Ich habe gestern festgestellt, dass Gastrosuisse und Hotelleriesuisse, zwei nicht ganz unbedeutende Verbände, und ihre Branchen in der Schweiz jetzt auch gesehen haben, dass diese Vorlage hier für sie sehr wahrscheinlich die beste ist. Machen wir nicht den Fehler, dass wir nach über einem Jahr Kommissions- und Parlamentsarbeit alles hinwerfen und am Schluss jetzt Arbeitsverweigerung zelebrieren. Jeder und jede, der oder die schon in einer Exekutive oder einer Geschäftsleitung tätig war, weiss, dass man sich am Schluss zusammenraufen muss, auch wenn man oft leer schlucken muss.
Schlussendlich entscheiden wir hier, ob wir einen Scherbenhaufen produzieren wollen, für den der Begriff "Scherbenhaufen" eigentlich nicht mehr zutrifft, denn es wäre eine grosse Schutthalde, die wir produzieren würden, oder ob wir mit der Zustimmung wenigstens einen Schritt in die richtige Richtung machen wollen. Das ist der Entscheid, um den es heute geht.
Die BDP-Fraktion entscheidet sich nicht für die Schutthalde, sondern die BDP-Fraktion entscheidet sich im Sinne der Sache für ein Ja zu dieser Vorlage - zum einen im Wissen darum, dass wir damit nicht den Politik-Nobelpreis gewinnen, zum andern im Wissen darum, dass die nächste Reform am Tag zwei nach dieser Übung vor der Türe steht und wir diese anpacken müssen. Es gibt noch viel zu tun, machen wir heute den ersten Schritt.
- RedetextThomas de Courten(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Ich vertrete die starke Minderheit der Einigungskonferenz. Unser Ziel ist und bleibt es, die AHV zu retten. Mit dem, was Ihnen die Einigungskonferenz aber heute auf den Tisch legt, erreichen wir das Gegenteil. Von einer breiten Zustimmung, wie es der Kommissionspräsident öffentlich suggeriert hat, oder gar von einem Kompromiss kann keine Rede sein. Das war keine Einigung, das war ein Diktat - ein Diktat der Koalition von Linken und CVP, die sich damit erhofft, in einer möglichen Volksabstimmung auf der Seite der Sieger zu stehen.
Eine andere Motivation als jene, das Volk mit einem AHV-Zuschlag von 70 Franken für diese Rentenreform zu kaufen, gibt es nicht. Es ist eine Rentenreform mit einem AHV-Ausbau um 70 Franken für wenige, der die Rente für alle gefährdet, eine Rentenreform, die ein Zweiklassensystem einführen will, mit dem sie die Beiträge der Erwerbstätigen nach dem Giesskannenprinzip auf alle verteilt.
Meine Damen und Herren, das ist in der Volksabstimmung angreifbar! Der AHV-Grundsatz der Volksversicherung wird krass verletzt, und es ist brandgefährlich, weil mit jeder künftigen, z. B. teuerungsbedingten Rentenanpassung die Kluft zwischen den zwei AHV-Klassen immer grösser wird. Durch die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent haben wir Renteneinbussen, die von dieser Reform nicht vollständig kompensiert werden. Wir haben eine Revision, die die Altersgeneration zwischen 45 und 65 Jahren bevorteilt - und zwar gerade mal diese zwanzig Jahrgänge und alle anderen nicht -, weil diese die 70 Franken erhalten, gleichzeitig aber auch vom Besitzstand in der Pensionskasse profitieren. Die heutigen Rentner verlieren doppelt: Sie kriegen nichts, aber sie bezahlen mehr Mehrwertsteuer. Das Ganze geht auf Kosten unserer Kinder und Grosskinder; es ist die künftige Generation, die die Zeche für diese Reform bezahlen wird.
Die künftige Generation wird jeden Franken mehr AHV, den Sie den künftigen Rentnern versprechen, morgen zulasten des eigenen Auskommens zehnfach zurückzahlen müssen. Ihr hinterlassen wir Schulden und leere Kassen. Die Zusatzbelastung für kleine und mittlere Einkommen steigt durch die höheren Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge in der AHV. Wir erhöhen damit auch die Lohnkosten für die Wirtschaft. Zusätzlich belasten wir Wirtschaft und Konsumenten mit einer zusätzlichen Steuererhöhung von 2,14 Milliarden Franken pro Jahr. Das ist eine rein einnahmenseitige Revision. Die potenziell ausgabenseitigen Leistungskorrekturen in Berücksichtigung der gesellschaftlichen Entwicklung wurden bei der Kompromissfindung, bei den Bemühungen unserer Kommission für einen Kompromiss geopfert.
Es gibt eine Stabilisierungsregel im Ständeratsmodell, die untauglich ist. Sie greift erst dann, wenn der AHV-Fonds bereits im Absturz ist. Wir haben mit dieser Reform eine Zwangsjacke für die nächste Reform, die unumgänglich ist: Der AHV-Leistungsausbau, die AHV-Beitragserhöhung, aber auch die Mehrwertsteuererhöhung sind realpolitisch unumkehrbar, und der Handlungsspielraum für die künftige Reform wird damit eingeschränkt.
Der Bundesrat hatte mit dieser Reform vier Ziele, es waren nicht nur zwei; sie sind nachzulesen in seiner Botschaft. Von diesen vier Zielen wird keines erreicht:
1. Das Leistungsniveau der Altersvorsorge, das erhalten bleiben sollte, wird nur beschränkt ausgeglichen.
2. Das finanzielle Gleichgewicht der AHV und der beruflichen Vorsorge, das gesichert werden sollte, wird nicht gesichert. Wir haben bereits im Jahr 2030 wieder ein AHV-Defizit von 1,4 Milliarden Franken.
3. Die Anpassung der Altersvorsorge an die gesellschaftliche Entwicklung ist ebenfalls nicht erfüllt.
4. Den Teil mit der Überschussverteilung und der Transparenz in der Aufsicht der beruflichen Vorsorge haben wir auch nicht erreicht.
Darum beantrage ich Ihnen heute ein Nein zu dieser Reform, zu einer Reform eines rot-schwarzen Machtkartells. Nur dann können wir die unbestrittenen Punkte, nämlich gleiches Rentenalter für Mann und Frau und weiterhin 8 Prozent Mehrwertsteuer ohne Erhöhung, aber mit dem Sanierungsprozent der IV neu zugunsten der AHV, sofort wieder an die Hand nehmen und damit die AHV langfristig und vor allem für alle retten.
- RedetextMarina Carobbio Guscetti(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Une réforme de notre prévoyance vieillesse est nécessaire pour garantir le financement du premier et du deuxième pilier face à l'évolution démographique et garantir le niveau des rentes. Sans réforme, l'état de couverture du fonds AVS en 2030 ne permettra plus de garantir le fonctionnement de l'AVS. C'est sur la base de ce principe que le Conseil fédéral, les commissions et le Parlement ont travaillé, et sur lequel la Conférence de conciliation a pris mardi soir la décision qui vous est proposée aujourd'hui.
Permettez-moi de vous rappeler les éléments principaux de la réforme, après la décision de la Conférence de conciliation:
- l'harmonisation de l'âge de référence à 65 ans dans l'AVS et la LPP;
- la flexibilisation de la retraite entre 62 et 70 ans;
- la part du pourcentage de la TVA de la Confédération attribuée à l'AVS. La contribution de la Confédération restera fixée à 19,5 pour cent des dépenses;
- une augmentation du taux de TVA de 0,6 pour cent en faveur de l'AVS: 0,3 pour cent en 2018 avec la poursuite du financement additionnel de l'assurance-invalidité en faveur de l'AVS et 0,3 pour cent en 2021;
- la baisse du taux de conversion minimal LPP de 6,8 pour cent à 6 pour cent;
- la réduction et la flexibilisation de la déduction de coordination LPP;
- l'augmentation du taux de bonification AVS/LPP de 1 point dans les groupes d'âge de 35 à 44 ans et de 45 à 54 ans;
- le supplément de rente AVS de 70 francs par mois;
- le relèvement du plafond des rentes AVS pour les couples de 150 à 155 pour cent de la rente maximale;
- un régime transitoire de vingt ans pour les assurés de plus de 45 ans.
Ce sont les éléments dont nous discutons aujourd'hui et que nous sommes appelés à décider.
La Conférence de conciliation s'est encore exprimée sur deux divergences: la hausse de l'augmentation de la TVA et la manière de compenser la réduction du taux de conversion.
Sur la manière de compenser la réduction du taux de conversion, la Conférence de conciliation a discuté les modèles du Conseil national et du Conseil des Etats, ainsi qu'une proposition qui visait à fixer la déduction de coordination maximale à 17 325 francs, élever le plafond pour les couples mariés à 150 pour cent pour tous les rentiers, sans supplément AVS de 70 francs.
Pour la majorité de la Conférence de conciliation, les désavantages de cette proposition surpassent les avantages. En particulier, avec cette troisième proposition qui a été discutée le 14 mars au soir, il n'y a pas de compensation en relation avec l'élévation de l'âge de référence pour la retraite des femmes; il n'y a pas de solution pour combler les lacunes dans la prévoyance-vieillesse; le relèvement du plafond n'améliore pas la situation des couples mariés, c'est le cas uniquement si les deux rentes additionnées atteignent un montant supérieur à 3525 francs. Toutes les autres personnes non mariées touchant une rente ne profitent pas de cette mesure. Le relèvement du plafond pour les couples mariés n'est financé ni avec les cotisations salariales ni avec la TVA.
Après une longue discussion, la Conférence de conciliation a donc rejeté cette proposition, par 14 voix contre 12.
La baisse du taux de conversion minimal de 6,8 pour cent à 6 pour cent permet une réduction de 60 pour cent environ de la redistribution des actifs vers les retraités. Vous savez que la redistribution entre les générations dans la prévoyance professionnelle s'élève à près de 1,3 milliard de francs. Donc la baisse du taux de conversion pourrait réduire de près de 60 pour cent cette redistribution. Pour compenser la baisse du taux de conversion, la Conférence de conciliation a suivi, par 14 voix contre 12, le modèle élaboré par le Conseil des [PAGE 504] Etats, qui, je le répète, prévoit une compensation dans la prévoyance professionnelle et l'AVS.
Dans la prévoyance professionnelle, la Conférence de conciliation a décidé la réduction et la flexibilisation de la déduction de coordination et, pour les bonifications vieillesse, l'augmentation à 11 pour cent du taux du salaire assuré. Dans l'AVS, pour les nouvelles rentes, un supplément de 70 francs et le relèvement du plafond pour les couples mariés de 150 pour cent à 155 pour cent. Ces mesures seraient financées grâce à une augmentation des cotisations AVS de 0,3 pour cent partagée à parts égales entre l'employé et l'employeur.
Pour le financement complémentaire de l'AVS par une hausse de la TVA afin de garantir le financement de l'AVS jusqu'en 2030, la Conférence de conciliation a décidé, par 14 voix contre 12 et 2 abstentions, un relèvement du taux de la TVA de 0,6 pour cent. Ce relèvement de 0,6 pour cent était la proposition soutenue par notre conseil. Je rappelle que le Conseil des Etats voulait une hausse de 1 pour cent.
Le relèvement de 0,3 pour cent du taux normal de la TVA affecté à l'AI, qui échoit à fin 2017, devient donc disponible à partir de 2018; ce relèvement est affecté à l'AVS. Puis, une deuxième augmentation de 0,3 pour cent aurait lieu en 2021.
La Conférence de conciliation, en renonçant à la dernière tranche d'augmentation de la TVA en 2025, a donc trouvé un compromis en faisant un pas vers notre conseil. La solution de la Conférence de conciliation garantit les finances de l'AVS jusqu'en 2030; l'état du fonds AVS en 2030 sera de 97 pour cent. Selon le calcul de l'Office fédéral des assurances sociales, avec 0,3 pour cent de TVA, le fonds sera de 80 pour cent en 2032. Il est clair qu'en 2030 il faudra entamer les travaux sur une nouvelle réforme.
Je vous invite donc à soutenir les solutions de la Conférence de conciliation.
- RedetextRuth Humbel(Die Mitte)Schweiz
Die Botschaft des Bundesrates zur Reform der Altersvorsorge 2020 vom 19. November 2014 definiert die zwei Hauptzielsetzungen der Reform wie folgt: Erstens muss das Leistungsniveau der Altersvorsorge erhalten bleiben; zweitens muss das finanzielle Gleichgewicht der AHV und der beruflichen Vorsorge gesichert werden. Über die Zielsetzung der Reform besteht Einigkeit, wie auch über den dringenden Handlungsbedarf, sowohl in der Altersvorsorge wie auch in der beruflichen Vorsorge, im BVG. Ohne Reform ist der AHV-Fonds im Jahr 2032 bei einem Defizit von über 10 Milliarden Franken. Im obligatorischen BVG-Bereich ist der Handlungsbedarf akut, weil aktuell rund 1,3 Milliarden Franken von den Erwerbstätigen an Rentnerinnen und Rentner umverteilt werden, was im Kapitaldeckungsverfahren nicht akzeptabel ist.
Folgende Elemente der Vorlage sind von beiden Räten beschlossen worden:
1. die Harmonisierung des Referenzrentenalters bei 65 für Frauen und Männer in der AHV und im BVG;
2. die Flexibilisierung der Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren;
3. die Zusatzfinanzierung der AHV mit dem Bundesanteil am Demografieprozent der Mehrwertsteuer an die AHV;
4. die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent;
5. Kompensationsmassnahmen mit einer Übergangsgeneration von zwanzig Jahrgängen.
Differenzen zwischen den beiden Räten liegen bei den Kompensationsmassnahmen für die Senkung des Umwandlungssatzes sowie bei der Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Zusatzfinanzierung. Über diese beiden Fragen hat die Einigungskonferenz am Dienstagabend beraten und entschieden.
Zuerst zu den Kompensationsmassnahmen für die Senkung des Umwandlungssatzes und die Erhöhung des Frauenrentenalters: Diskutiert wurde das Modell Kuprecht, das im Ständerat schon einmal beraten worden ist, nicht aber im Nationalrat. Im Wesentlichen sieht es eine Senkung des Koordinationsabzuges auf mindestens eine minimale AHV-Rente und höchstens fünf Achtel der maximalen Altersrente der AHV sowie eine Anhebung des Ehepaarplafonds auf 155 Prozent [PAGE 503] nicht nur für Neurentner-Ehepaare, sondern für alle verheirateten Rentnerpaare vor.
Das Modell hätte einen Ausgleich für die Senkung des Umwandlungssatzes geboten. Nachteilig bei diesem Modell ist, dass zwar alle Verheirateten bessergestellt würden, alle Alleinstehenden hingegen leer ausgehen würden. Es brächte auch keinen Ausgleich für die Erhöhung des Referenzrentenalters der Frauen. Zudem wäre die Erhöhung des Ehepaarplafonds weder mit Lohnbeiträgen noch über zusätzliche Mehrwertsteuer finanziert worden, sodass der Fondsbestand - unter Berücksichtigung des Antrages einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 statt 1 Prozent - im Jahr 2030 nur noch 82 Prozent betragen würde.
Nach langer Diskussion hat sich die Einigungskonferenz bei den Ausgleichsmassnahmen mit 14 zu 12 Stimmen für das Ständeratsmodell ausgesprochen. Dieses beinhaltet eine Reduktion und Flexibilisierung des Koordinationsabzuges, eine Erhöhung der Altersgutschriften um 1 Prozentpunkt in den Altersgruppen 35 bis 44 und 45 bis 54 Jahre und den AHV-Zuschlag von 70 Franken pro Monat für Neurentner sowie eine Erhöhung des Plafonds für Ehepaare bei Neurentnern von 150 auf 155 Prozent einer Maximalrente. Finanziert wird dieser Rentenzuschlag für Neurentner durch eine Erhöhung der AHV-Lohnsumme um 0,3 Prozent, also um je 0,15 Prozent zulasten der Arbeitgeber und zulasten der Arbeitnehmer.
Die zweite grosse Differenz lag bei der Zusatzfinanzierung. Der Ständerat hat eine Mehrwertsteuererhöhung von 1 Prozent in drei Schritten beschlossen, der Nationalrat eine Erhöhung der Mehrwertsteuer von 0,6 Prozent in zwei Schritten. Die Einigungskonferenz hat neben diesen Ansätzen auch Zwischenlösungen mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 und 0,8 Prozent diskutiert, hat sich dann aber für die Fassung des Nationalrates entschieden und gemäss Nationalrat wie folgt beschlossen: Per 2018 werden in einem ersten Schritt 0,3 Mehrwertsteuerprozente vom IV- in den AHV-Fonds umgelagert. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,3 Prozent erfolgt mit der Angleichung des Referenzalters für Mann und Frau im Jahr 2021, also mit der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Im Jahr 2030 wird damit ein Ertrag von 2,1 Milliarden Franken generiert.
In Kombination mit dem ständerätlichen Ausgleichsmodell beläuft sich der Fondsbestand im Jahr 2030 auf 97 Prozent, das sind rund 59 Milliarden Franken. Er sinkt bis 2035 auf 50 Prozent, also auf 35 Milliarden Franken. Damit liegen wir in der Nähe der ursprünglichen bundesrätlichen Vorlage, welche für das Jahr 2030 einen Fondsbestand von 94 Punkten, für 2035 einen solchen von 56 Punkten aufweist. Nach 2030 sinkt der Fondsbestand rasant, was bedeutet, dass wir bis 2030 eine nächste Revision vorlegen müssen. Das ist aber bei allen diskutierten Modellen der Fall. Sollte die Vorlage scheitern, liegt der Fondsbestand im Jahr 2030 bei 12 Prozent oder 7,25 Milliarden Franken. Im Jahr 2035 würde sich das Defizit bereits auf 43,326 Milliarden Franken aufsummieren.
Die Einigungskonferenz ist bei dieser zweiten Differenz mit 14 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Beschluss des Nationalrates gefolgt.
Zusammenfassend halte ich fest: Die Einigungskonferenz ist bei den Kompensationsmassnahmen mit 14 zu 12 Stimmen dem Ständerat und bei der Zusatzfinanzierung mit 14 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Nationalrat gefolgt. In der Gesamtabstimmung hat die Einigungskonferenz den Entwurf mit 14 zu 12 Stimmen angenommen.
Auch wenn Sie mit dem Entwurf der Einigungskonferenz nicht einverstanden sind, können Sie nur mit einer Annahme des Antrages der Einigungskonferenz der Bevölkerung die Möglichkeit geben, über diese wichtige Vorlage dieser Legislatur, die Rentenreform, abzustimmen.
Ich gestatte mir, darauf hinzuweisen, dass in diesem Jahrhundert noch keine Rentenreform erfolgreich war. Alle sind gescheitert, und nichts ist teurer als ein Scheitern auch dieser Reform. Nach über zweijähriger Arbeit in den Kommissionen und Räten und der zuvor langjährigen Vorbereitung dieser Reform sollten wir der Bevölkerung die Möglichkeit geben, darüber abzustimmen. Nur so werden wir wissen, was das Volk will oder nicht will. [GZ]
Ich bitte Sie, den Antrag der Einigungskonferenz anzunehmen.
- Redetext
- RedeRedeSchweiz
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Mehrheit [GZ]
Annahme des Antrages der Einigungskonferenz
[VS]
Minderheit [GZ]
(Kuprecht, de Courten, Brand, Brunner, Cassis, Clottu, Dittli, Eberle, Eder, Frehner, Keller-Sutter, Moret)[GZ]
Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz
[VS] [PAGE 498]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
Majorité [GZ]
Adopter la proposition de la Conférence de conciliation
[VS]
Minorité [GZ]
(Kuprecht, de Courten, Brand, Brunner, Cassis, Clottu, Dittli, Eberle, Eder, Frehner, Keller-Sutter, Moret)[GZ]
Rejeter la proposition de la Conférence de conciliation
[VS]
[VS]
1. Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020 [GZ]
1. Loi fédérale sur la réforme de la prévoyance vieillesse 2020 [GZ]
[VS][GZ]
Ziff. 5 Art. 2 [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Abs. 4 [GZ]
Die Beiträge der erwerbstätigen Versicherten betragen 8,7 Prozent des massgebenden Einkommens. Die Versicherten müssen aber in jedem Fall den Mindestbeitrag von 810 Franken im Jahr entrichten.
Abs. 5 [GZ]
Nichterwerbstätige bezahlen einen Beitrag nach ihren sozialen Verhältnissen. Der Mindestbeitrag liegt bei 810 Franken pro Jahr. Der Höchstbeitrag entspricht dem 25-fachen Mindestbeitrag.
[VS]
Ch. 5 art. 2 [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
Al. 4 [GZ]
Les cotisations des assurés exerçant une activité lucrative sont égales à 8,7 pour cent du revenu déterminant. Les assurés doivent payer au moins la cotisation minimale de 810 francs par an.
Al. 5 [GZ]
Les assurés n'exerçant aucune activité lucrative paient une cotisation selon leur condition sociale. La cotisation minimale est de 810 francs par an. La cotisation maximale correspond à 25 fois la cotisation minimale.
[VS]
Ziff. 5 Art. 5 Abs. 1 [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Vom Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit, im Folgenden massgebender Lohn genannt, wird ein Beitrag von 4,35 Prozent erhoben.
[VS]
Ch. 5 art. 5 al. 1 [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
Une cotisation de 4,35 pour cent est perçue sur le revenu provenant d'une activité dépendante, appelé ci-après salaire déterminant.
[VS]
Ziff. 5 Art. 6 [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Abs. 1 [GZ]
Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber nicht beitragspflichtig ist, bezahlen auf ihrem massgebenden Lohn Beiträge von 8,7 Prozent.
Abs. 2 [GZ]
Die Beiträge der Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber nicht beitragspflichtig ist, können gemäss Artikel 14 Absatz 1 erhoben werden, wenn der Arbeitgeber dem zustimmt. In diesem Falle beträgt der Beitragssatz für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer je 4,35 Prozent des massgebenden Lohnes.
[VS]
Ch. 5 art. 6 [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
Al. 1 [GZ]
Les salariés dont l'employeur n'est pas tenu de payer des cotisations versent des cotisations de 8,7 pour cent sur leur salaire déterminant.
Al. 2 [GZ]
Les cotisations des assurés dont l'employeur n'est pas tenu de payer des cotisations peuvent être perçues conformément à l'article 14 alinéa 1 si l'employeur y consent. Le taux de cotisation s'élève alors à 4,35 pour cent du salaire déterminant pour chacune des parties.
[VS]
Ziff. 5 Art. 8 [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Abs. 1 [GZ]
Vom Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit wird ein Beitrag von 8,1 Prozent erhoben. Das Einkommen wird für die Berechnung des Beitrages auf die nächsten 100 Franken abgerundet. Beträgt es weniger als 56 400 Franken, aber mindestens 9400 Franken im Jahr, so vermindert sich der Beitragssatz nach einer vom Bundesrat aufzustellenden sinkenden Skala bis auf 4,35 Prozent.
Abs. 2 [GZ]
Beträgt das Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit 9300 Franken oder weniger im Jahr, so hat der Versicherte den Mindestbeitrag von 405 Franken im Jahr zu entrichten, es sei denn, dieser Beitrag sei bereits auf seinem massgebenden Lohn entrichtet worden. In diesem Fall kann er verlangen, dass der Beitrag für die selbstständige Erwerbstätigkeit zum untersten Satz der sinkenden Skala erhoben wird.
[VS]
Ch. 5 art. 8 [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
Al. 1 [GZ]
Une cotisation de 8,1 pour cent est perçue sur le revenu provenant d'une activité indépendante. Pour calculer la cotisation, le revenu est arrondi au multiple de 100 francs immédiatement inférieur. S'il est inférieur à 56 400 francs mais s'élève au moins à 9400 francs par an, le taux de cotisation est ramené jusqu'à 4,35 pour cent selon un barème dégressif établi par le Conseil fédéral.
Al. 2 [GZ]
Si le revenu annuel de l'activité indépendante est égal ou inférieur à 9300 francs, l'assuré paie la cotisation minimale de 405 francs par an, sauf si ce montant a déjà été perçu sur son salaire déterminant. Dans ce cas, l'assuré peut demander que la cotisation due sur le revenu de l'activité indépendante soit perçue au taux le plus bas du barème dégressif.
[VS]
Ziff. 5 Art. 10 Abs. 1bis [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Der Mindestbeitrag beträgt 405 Franken, der Höchstbeitrag entspricht dem 50-fachen Mindestbeitrag. Erwerbstätige, die im Kalenderjahr, gegebenenfalls mit Einschluss des Arbeitgeberbeitrags, weniger als 405 Franken entrichten, gelten als Nichterwerbstätige. Der Bundesrat kann den Grenzbetrag nach den sozialen Verhältnissen des Versicherten erhöhen, wenn dieser nicht dauernd voll erwerbstätig ist.
[VS]
Ch. 5 art. 10 al. 1bis [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
La cotisation minimale est de 405 francs, la cotisation maximale correspond à 50 fois la cotisation minimale. Les assurés exerçant une activité lucrative qui paient moins de 405 francs pendant une année civile, y compris la part d'un éventuel employeur, sont considérés comme des personnes sans activité lucrative. Le Conseil fédéral peut majorer ce montant selon la condition sociale de l'assuré si ce dernier n'exerce pas durablement une activité lucrative à plein temps.
[VS]
Ziff. 5 Art. 13 [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Der Arbeitgeberbeitrag beträgt 4,35 Prozent der Summe der an beitragspflichtige Personen bezahlten massgebenden Löhne.
[VS]
Ch. 5 art. 13 [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
Les cotisations d'employeurs s'élèvent à 4,35 pour cent du total des salaires déterminants versés à des personnes tenues de payer des cotisations.
[VS] [PAGE 499]
Ziff. 5 Art. 14 [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Abs. 5 [GZ]
Der Bundesrat kann bestimmen, dass auf einem jährlichen massgebenden Lohn bis zum Betrag der maximalen monatlichen Altersrente gemäss Artikel 34 keine Beiträge entrichtet werden müssen; er kann diese Möglichkeit für bestimmte Tätigkeiten ausschliessen. Der Arbeitnehmer kann jedoch in jedem Fall verlangen, dass der Arbeitgeber die Beiträge entrichtet.
Abs. 6 [GZ]
Der Bundesrat kann zudem bestimmen, dass auf einem jährlichen Einkommen aus einer nebenberuflich ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit bis zum Betrag der maximalen monatlichen Altersrente gemäss Artikel 34 nur auf Verlangen des Versicherten Beiträge erhoben werden.
[VS]
Ch. 5 art. 14 [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
Al. 5 [GZ]
Le Conseil fédéral peut prévoir qu'aucune cotisation n'est versée si le salaire annuel déterminant ne dépasse pas la rente de vieillesse mensuelle maximale selon l'article 34; il peut exclure cette possibilité pour des activités déterminées. Le salarié peut toutefois demander que les cotisations soient dans tous les cas payées par l'employeur.
Al. 6 [GZ]
Le Conseil fédéral peut en outre prévoir que les cotisations dues sur un revenu annuel provenant d'une activité indépendante exercée à titre accessoire et ne dépassant pas le montant de la rente de vieillesse mensuelle maximale selon l'article 34 ne sont perçues que si l'assuré en fait la demande.
[VS]
Ziff. 5 Art. 21 Abs. 1 [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Personen, die das 65. Altersjahr vollendet haben (Referenzalter), haben Anspruch auf eine Altersrente nach Artikel 34bis ohne Abzüge und Zuschläge.
[VS]
Ch. 5 art. 21 al. 1 [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
Les personnes qui ont 65 ans révolus (âge de référence) ont droit à une rente de vieillesse conformément à l'article 34bis, sans réduction ni supplément.
[VS]
Ziff. 5 Art. 33ter Abs. 1 [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Der Bundesrat passt die ordentlichen Renten und den Betrag gemäss Artikel 34bis in der Regel alle zwei Jahre auf Beginn des Kalenderjahres der Lohn- und Preisentwicklung an, indem er auf Antrag der Eidgenössischen Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung den Rentenindex neu festsetzt.
[VS]
Ch. 5 art. 33ter al. 1 [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
Le Conseil fédéral adapte les rentes ordinaires et le montant visé à l'article 34bis, en règle générale tous les deux ans pour le début d'une année civile, à l'évolution des salaires et des prix, en fixant à nouveau l'indice des rentes sur proposition de la Commission fédérale de l'assurance-vieillesse, survivants et invalidité.
[VS]
Ziff. 5 Art. 34 Titel [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Berechnung der Vollrenten
[VS]
Ch. 5 art. 34 titre [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
Calcul des rentes complètes
[VS]
Ziff. 5 Art. 34bis [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Titel [GZ]
Höhe der Vollrenten
Text [GZ]
Die nach Artikel 34 berechnete Altersrente wird um 70 Franken erhöht.
[VS]
Ch. 5 art. 34bis [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
Titre [GZ]
Montant des rentes complètes
Texte [GZ]
La rente de vieillesse calculée conformément à l'article 34 est augmentée de 70 francs.
[VS]
Ziff. 5 Art. 35 [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Abs. 1 [GZ]
Die Summe der Altersrenten nach Artikel 34bis eines Ehepaares beträgt maximal 155 Prozent des Höchstbetrages der Altersrente nach Artikel 34bis, wenn beide Ehegatten Anspruch auf eine Altersrente oder einen Anteil davon haben.
Abs. 1bis [GZ]
Der Bundesrat regelt das Zusammentreffen von Altersrenten und Invalidenrenten.
Abs. 3 [GZ]
Die Altersrenten nach Artikel 34bis sind im Verhältnis ihrer Anteile an der Summe der ungekürzten Altersrenten nach Artikel 34bis zu kürzen. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten, insbesondere die Kürzung der Altersrenten nach Artikel 34bis bei Versicherten mit unvollständiger Beitragsdauer.
[VS]
Ch. 5 art. 35 [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
Al. 1 [GZ]
La somme des rentes de vieillesse visées à l'article 34bis pour un couple s'élève à 155 pour cent au plus du montant maximal de la rente de vieillesse visée à l'article 34bis, si les deux conjoints ont droit à une rente de vieillesse ou à un pourcentage de celle-ci.
Al. 1bis [GZ]
Le Conseil fédéral règle les cas de concours des rentes de vieillesse et des rentes d'invalidité.
Al. 3 [GZ]
Les rentes de vieillesse visées à l'article 34bis sont réduites en proportion de leur quote-part à la somme des rentes de vieillesse non réduites visées à l'article 34bis. Le Conseil fédéral règle les détails concernant notamment la réduction des rentes de vieillesse visées à l'article 34bis allouées aux assurés dont la durée de cotisation est incomplète.
[VS]
Ziff. 5 Art. 35bis [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Verwitwete Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten haben Anspruch auf einen Zuschlag von 20 Prozent zu ihrer Rente nach Artikel 34bis. Rente und Zuschlag dürfen den Höchstbetrag der Altersrenten nach Artikel 34bis nicht übersteigen.
[VS]
Ch. 5 art. 35bis [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
Les veuves et veufs au bénéfice d'une rente de vieillesse ont droit à un supplément de 20 pour cent sur leur rente selon l'article 34bis. La rente et le supplément ne doivent pas dépasser le montant maximal de la rente de vieillesse visée à l'article 34bis.
[VS]
Ziff. 5 Art. 35ter Abs. 1 [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Die Kinderrente beträgt 40 Prozent der dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen entsprechenden Altersrente nach Artikel 34bis. Haben beide Elternteile einen Anspruch auf Kinderrente, so sind die beiden Kinderrenten zu kürzen, soweit ihre Summe 60 Prozent der maximalen Altersrente nach Artikel 34bis übersteigt. Für die Durchführung der Kürzung ist Artikel 35 sinngemäss anwendbar.
[VS] [PAGE 500]
Ch. 5 art. 35ter al. 1 [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
La rente pour enfant s'élève à 40 pour cent de la rente de vieillesse visée à l'article 34bis correspondant au revenu annuel moyen déterminant. Si les deux parents ont droit à une rente pour enfant, les deux rentes pour enfants doivent être réduites dans la mesure où leur somme excède 60 pour cent de la rente de vieillesse maximale visée à l'article 34bis. L'article 35 s'applique par analogie pour déterminer les modalités de réduction.
[VS]
Ziff. 5 Art. 36 [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Die Witwen- oder Witwerrente beträgt 80 Prozent der dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen entsprechenden Altersrente nach Artikel 34.
[VS]
Ch. 5 art. 36 [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
La rente de veuve ou de veuf s'élève à 80 pour cent de la rente de vieillesse visée à l'article 34 correspondant au revenu annuel moyen déterminant.
[VS]
Ziff. 5 Art. 37 [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Abs. 1 [GZ]
Die Waisenrente beträgt 40 Prozent der dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen entsprechenden Altersrente nach Artikel 34. Die Waisenrente von Kindern, die nur zum verstorbenen Elternteil in einem Kindesverhältnis standen, beträgt 60 Prozent der dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen entsprechenden Altersrente nach Artikel 34.
Abs. 2 [GZ]
Sind die Eltern gestorben, so sind die Waisenrenten zu kürzen, soweit ihre Summe 60 Prozent der maximalen Altersrente nach Artikel 34 übersteigt. Für die Durchführung der Kürzung ist Artikel 35 sinngemäss anwendbar.
Abs. 3 [GZ]
Findelkinder erhalten eine Waisenrente in Höhe von 60 Prozent der maximalen Altersrente nach Artikel 34.
[VS]
Ch. 5 art. 37 [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
Al. 1 [GZ]
La rente d'orphelin s'élève à 40 pour cent de la rente de vieillesse visée à l'article 34 correspondant au revenu annuel moyen déterminant. La rente d'orphelin des enfants qui avaient un rapport de filiation avec le parent décédé seulement, s'élève à 60 pour cent de la rente de vieillesse visée à l'article 34 correspondant au revenu annuel moyen déterminant.
Al. 2 [GZ]
Si les deux parents sont décédés, les rentes d'orphelin doivent être réduites dans la mesure où leur somme excède 60 pour cent de la rente de vieillesse maximale visée à l'article 34. L'article 35 est applicable par analogie pour déterminer les modalités de réduction.
Al. 3 [GZ]
Les enfants trouvés touchent une rente d'orphelin qui s'élève à 60 pour cent de la rente de vieillesse maximale selon l'article 34.
[VS]
Ziff. 5 Art. 37bis [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Abs. 1 [GZ]
Sind für das gleiche Kind die Voraussetzungen sowohl für eine Waisenrente als auch für eine Kinderrente erfüllt, so beträgt die Summe der beiden Renten höchstens 60 Prozent der maximalen Altersrente nach Artikel 34bis. Für die Durchführung der Kürzung ist Artikel 35 sinngemäss anwendbar.
Abs. 2 [GZ]
Der Bundesrat regelt das Zusammentreffen von Kinder- und Waisenrenten der AHV und IV.
[VS]
Ch. 5 art. 37bis [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
Al. 1 [GZ]
Si, pour un même enfant, les conditions d'octroi d'une rente d'orphelin et celles d'une rente pour enfant sont réunies, la somme des deux rentes s'élève à 60 pour cent au plus de la rente de vieillesse maximale visée à l'article 34bis. L'article 35 s'applique par analogie pour déterminer les modalités de réduction.
Al. 2 [GZ]
Le Conseil fédéral règle le concours des rentes pour enfant et des rentes d'orphelin de l'AVS et celles de l'AI.
[VS]
Ziff. 5 Art. 40e [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Streichen
[VS]
Ch. 5 art. 40e [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
Biffer
[VS]
Ziff. 5 Übergangsbestimmungen [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Bst. abis Titel [GZ]
abis. Beitragssätze, Mindestbeiträge und Grenzbeträge
Bst. abis Text [GZ]
Bis zur Vereinheitlichung des Referenzalters von Männern und Frauen bei 65 Jahren gemäss Artikel 21 gelten die Beitragssätze, Mindestbeiträge und Grenzbeträge in den Artikeln 2, 5, 6, 8, 10 und 13 nach bisherigem Recht. Anpassungen der Grenzbeträge und Mindestbeiträge nach Artikel 9bis bleiben vorbehalten.
Bst. d Titel [GZ]
d. Erhöhung der Altersrente
Bst. d Text [GZ]
Die Artikel 34bis und 35 treten am 1. Januar des ersten Jahres nach Inkrafttreten der Änderung vom ... in Kraft. Sie gelten für die nach ihrem Inkrafttreten neu entstehenden Renten.
Bst. e Titel [GZ]
e. Summe der Renten eines Ehepaares
Bst. e Text [GZ]
Artikel 35 tritt am 1. Januar des ersten Jahres nach Inkrafttreten der Änderung vom ... in Kraft. Er gilt für alle nach seinem Inkrafttreten neu entstehenden Renten. Er gilt auch für laufende Altersrenten von Personen, deren Ehegatte nach dem Inkrafttreten der Änderung vom ... einen Anspruch auf eine Altersrente erwirbt.
[VS]
Ch. 5 dispositions transitoires [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
Let. abis titre [GZ]
abis. Taux de cotisations, cotisations minimales et montants-limites
Let. abis texte [GZ]
Les articles 2, 5, 6, 8, 10 et 13, selon l'ancien droit, sont applicables en ce qui concerne les taux de cotisations, les cotisations minimales et les montants-limites jusqu'à ce que l'âge de la référence entre les hommes et les femmes soit harmonisé à 65 ans, conformément à l'article 21. Les adaptations des montants-limites et des cotisations minimales selon l'article 9bis sont réservées.
Let. d titre [GZ]
d. Augmentation de la rente de vieillesse
Let. d texte [GZ]
Les articles 34bis et 35 entrent en vigueur le 1er janvier de la première année qui suit celle de l'entrée en vigueur de la modification du ... Ils s'appliquent aux rentes prenant naissance après leur entrée en vigueur.
Let. e titre [GZ]
e. Somme des rentes pour un couple
Let. e texte [GZ]
L'article 35 entre en vigueur le 1er janvier de la première année qui suit l'entrée en vigueur de la modification du ... Il s'applique à toutes les nouvelles rentes prenant naissance [PAGE 501] après son entrée en vigueur. Il s'applique également aux rentes de vieillesse en cours des personnes dont le conjoint acquiert le droit à la rente de vieillesse après l'entrée en vigueur de la modification du ...
[VS]
Ziff. 6 Art. 37 [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Abs. 1 [GZ]
Die Invalidenrenten entsprechen den Altersrenten der Alters- und Hinterlassenenversicherung nach Artikel 34 AHVG. Artikel 34bis AHVG ist nicht anwendbar.
Abs. 1bis [GZ]
Die Summe der beiden Invalidenrenten eines Ehepaares beträgt maximal 150 Prozent des Höchstbetrages der Invalidenrente, wenn beide Ehegatten Anspruch auf eine Invalidenrente haben. Artikel 35 Absätze 2 und 3 AHVG gilt sinngemäss.
[VS]
Ch. 6 art. 37 [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
Al. 1 [GZ]
Le montant des rentes d'invalidité correspond au montant des rentes de vieillesse de l'assurance-vieillesse et survivants selon l'article 34 LAVS. L'article 34bis LAVS n'est pas applicable.
Al. 1bis [GZ]
Si les deux conjoints ont droit à une rente d'invalidité, la somme des deux rentes d'invalidité pour un couple s'élève à 150 pour cent du montant maximal de la rente d'invalidité. L'article 35 alinéas 2 et 3 LAVS s'applique par analogie.
[VS]
Ziff. 8 Art. 8 [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Abs. 1 [GZ]
Unterstehen Arbeitnehmer der obligatorischen Versicherung nach Artikel 2 Absatz 1, so ist der koordinierte Lohn versichert. Dieser berechnet sich, indem vom Teil des Jahreslohns bis 84 600 Franken (oberer Grenzbetrag) ein Koordinationsabzug von 40 Prozent abgezogen wird.
Abs. 2 [GZ]
Der Koordinationsabzug entspricht mindestens der minimalen und höchstens drei Vierteln der maximalen Altersrente der AHV.
Abs. 3 [GZ]
Unverändert
[VS]
Ch. 8 art. 8 [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
Al. 1 [GZ]
Si le salarié est soumis à l'assurance obligatoire en vertu de l'article 2 alinéa 1, le salaire coordonné est assuré. Celui-ci se calcule en appliquant au salaire annuel, plafonné à 84 600 francs (montant-limite maximal), une déduction de coordination de 40 pour cent.
Al. 2 [GZ]
La déduction de coordination correspond au moins au montant de la rente de vieillesse minimale de l'AVS et au plus à trois quarts de la rente de vieillesse maximale de l'AVS.
Al. 3 [GZ]
Inchangé
[VS]
Ziff. 8 Art. 9 [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Der Bundesrat kann die in den Artikeln 2, 7, 8 und 46 erwähnten Grenzbeträge der Erhöhungen der minimalen Altersrente der AHV nach Artikel 34 Absatz 5 AHVG anpassen. Bei der oberen Grenze des koordinierten Lohnes kann dabei auch die allgemeine Lohnentwicklung berücksichtigt werden.
[VS]
Ch. 8 art. 9 [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
Le Conseil fédéral peut adapter les montants-limites fixés aux articles 2, 7, 8 et 46 aux augmentations de la rente minimale de vieillesse de l'AVS visée à l'article 34 alinéa 5 LAVS. La limite supérieure du salaire coordonné peut être adaptée compte tenu également de l'évolution générale des salaires.
[VS]
Ziff. 8 Art. 10 Abs. 2 [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Unverändert
[VS]
Ch. 8 art. 10 al. 2 [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
Inchangé
[VS]
Ziff. 8 Art. 16 [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Die Altersgutschriften werden jährlich in Prozenten des koordinierten Lohnes berechnet. Dabei gelten folgende Ansätze:
- 25 bis 34 Jahre: 7 Prozent des koordinierten Lohnes;
- 35 bis 44 Jahre: 11 Prozent des koordinierten Lohnes;
- 45 bis 54 Jahre: 16 Prozent des koordinierten Lohnes;
- 55 Jahre bis zum Referenzalter: 18 Prozent des koordinierten Lohnes.
[VS]
Ch. 8 art. 16 [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
Les bonifications de vieillesse sont calculées annuellement en pour cent du salaire coordonné. Les taux suivants sont appliqués:
- 25 à 34 ans: 7 pour cent du salaire coordonné;
- 35 à 44 ans: 11 pour cent du salaire coordonné;
- 45 à 54 ans: 16 pour cent du salaire coordonné;
- 55 ans à l'âge de référence: 18 pour cent du salaire coordonné;
[VS]
Ziff. 8 Art. 24 Abs. 4 [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Unverändert
[VS]
Ch. 8 art. 24 al. 4 [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
Inchangé
[VS]
Ziff. 8 Art. 37 Abs. 3 [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Die Vorsorgeeinrichtung kann anstelle der Rente eine Kapitalabfindung ausrichten, wenn die Alters- oder die Invalidenrente weniger als 10 Prozent, die Witwen- oder Witwerrente weniger als 6 Prozent oder die Waisenrente weniger als 2 Prozent der Mindestaltersrente der AHV (Art. 34 Abs. 5 AHVG) beträgt.
[VS]
Ch. 8 art. 37 al. 3 [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
L'institution de prévoyance peut allouer une prestation en capital en lieu et place d'une rente lorsque celle-ci est inférieure à 10 pour cent de la rente minimale de vieillesse de l'AVS (art. 34 al. 5 LAVS), dans le cas d'une rente de vieillesse ou d'invalidité, à 6 pour cent dans le cas d'une rente de veuf ou de veuve, ou à 2 pour cent dans le cas d'une rente d'orphelin.
[VS]
Ziff. 8 Art. 56 Abs. 1 [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Bst. a [GZ]
Unverändert
Bst. i [GZ]
i. richtet Zuschüsse an Vorsorgeeinrichtungen aus, die infolge einer Anpassung des Mindestumwandlungssatzes das Leistungsniveau zugunsten der Personen garantieren müssen, die ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Änderung vom ... das 45. Altersjahr vollendet haben (Übergangsgeneration).
[VS]
Ch. 8 art. 56 al. 1 [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
Let. a [GZ]
Inchangé
Let. i [GZ]
i. il verse des subsides aux institutions de prévoyance qui doivent, suite à l'adaptation du taux de conversion minimal, maintenir le niveau des prestations en faveur des personnes ayant 45 ans révolus un an après l'entrée en vigueur de la modification du ... (génération transitoire).
[VS] [PAGE 502]
Ziff. 8 Art. 58 [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Unverändert
[VS]
Ch. 8 art. 58 [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
Inchangé
[VS]
Ziff. 8 Art. 79b Abs. 1ter [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Das maximal mögliche gesetzliche Altersguthaben berechnet sich aufgrund des Alters und des koordinierten Lohns. Das Bundesamt für Sozialversicherungen veröffentlicht eine Tabelle für die Berechnung dieses Guthabens.
[VS]
Ch. 8 art. 79b al. 1ter [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
L'avoir de vieillesse légal maximal est calculé en fonction de l'âge et du salaire coordonné. L'Office fédéral des assurances sociales publie un tableau pour le calcul de cet avoir.
[VS]
Ziff. 8 Art. 86b Abs. 1 Bst. a [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Unverändert
[VS]
Ch. 8 art. 86b al. 1 let. a [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
Inchangé
[VS]
Ziff. 8 Übergangsbestimmungen [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Bst. b Abs. 1bis [GZ]
Die Artikel 7 Absatz 1, 8, 16, 56 Absatz 1 Buchstabe i und 79b Absätze 1, 1bis und 1ter treten mit dem Beginn der Senkung des Mindestumwandlungssatzes gemäss Absatz 1 in Kraft.
Bst. e [GZ]
Streichen
[VS]
Ch. 8 dispositions transitoires [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
Let. b al. 1bis [GZ]
Les articles 7 alinéa 1, 8, 16, 56 alinéa 1 lettre i et 79b alinéas 1, 1bis et 1ter entrent en vigueur dès le début de l'abaissement du taux de conversion minimal prévu à l'alinéa 1.
Let. e [GZ]
Biffer
[VS]
[VS]
2. Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer[GZ]
2. Arrêté fédéral sur le financement additionnel de l'AVS par le biais d'un relèvement de la taxe sur la valeur ajoutée[GZ]
[VS][GZ]
Art. 130 Abs. 3ter [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Zur Sicherung der Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung können die Sätze der Mehrwertsteuer um höchstens 0,6 Prozentpunkte angehoben werden.
[VS]
Art. 130 al. 3ter [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
Pour garantir le financement de l'assurance-vieillesse et survivants, les taux de la taxe sur la valeur ajoutée peuvent être relevés de 0,6 point de pourcentage au plus.
[VS]
Art. 196 Ziff. 14 Abs. 7 [GZ]
Antrag der Einigungskonferenz [GZ]
Zur Sicherung der Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung hebt der Bundesrat gestützt auf Artikel 130 Absatz 3ter den Normalsatz nach Artikel 25 Absatz 1 MWSTG um 0,3 Prozentpunkte an, sobald das Referenzalter von Männern und Frauen in der Alters- und Hinterlassenenversicherung und der beruflichen Vorsorge vereinheitlicht ist; gleichzeitig passt er den reduzierten Satz und den Sondersatz nach Artikel 25 Absätze 2 und 4 MWSTG proportional an.
[VS]
Art. 196 ch. 14 al. 7 [GZ]
Proposition de la Conférence de conciliation [GZ]
Pour garantir le financement de l'assurance-vieillesse et survivants en vertu de l'article 130 alinéa 3ter, le Conseil fédéral relève de 0,3 point de pourcentage le taux normal de la taxe sur la valeur ajoutée visé à l'article 25 alinéa 1 LTVA lorsque l'âge de référence entre les hommes et les femmes est harmonisé dans l'assurance-vieillesse et survivants ainsi que dans la prévoyance professionnelle; simultanément, il adapte proportionnellement le taux réduit et le taux spécial visés à l'article 25 alinéas 2 et 4 LTVA.
- Abstimmung
- RedetextAlain Berset(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Les émotions, la passion sont évidemment à la hauteur des enjeux. C'est, je le crois, normal. C'est totalement et profondément humain. Je dirai même que c'est sain parce qu'en définitive nous ne sommes pas des machines. Nous vivons aussi d'émotions et de passion. Nous contribuons toutes et tous à ce débat avec la profonde connaissance que nous avons du pays, de ses institutions et des enjeux liés à cette question.
A la fin de ces débats - parce que vous êtes à la fin des débats - qui ont nécessité, je le disais l'autre jour, bientôt 170 heures de séances officielles de travail au Parlement, je crois que s'il y a une chose que l'on peut dire, c'est que tout ce qui pouvait être discuté, approfondi, éclairé, recherché, l'a été. Je crois pouvoir dire que tout a été mis sur la table et que tout a été analysé. A la fin - évidemment une fois que la discussion a eu lieu -, les institutions - le Parlement, les deux chambres - ont, en suivant les règles qui les dirigent, élaboré une réforme.
Je ne vais pas revenir sur les éléments de contenu. Il restait deux points ouverts. Il y a d'abord la question de la compensation de la diminution des rentes du deuxième pilier. Dans la mesure où la Conférence de conciliation a suivi la version du Conseil des Etats, je n'y reviendrai pas puisque le débat a déjà largement eu lieu dans votre conseil. Ensuite, il s'agit du relèvement du taux de la TVA. La Conférence de conciliation propose une augmentation de 0,6 pour cent de la TVA. Dans la mesure où cette solution n'a jamais obtenu de majorité dans votre conseil, je dois vous dire quelle est la position du Conseil fédéral à ce sujet. J'insiste sur le fait que je parle de la position du Conseil fédéral. J'y reviendrai.
Lorsque nous avons présenté notre projet en 2014, nous avions souhaité garantir, avec le taux de la TVA, le suivi de la question démographique jusqu'en 2030. Et nous avions, dans le message du Conseil fédéral de 2014 - ce fameux document que vous connaissez toutes et tous -, présenté une situation prévoyant un fonds AVS rempli à 94 pour cent en 2030. Ce n'était pas exactement 100 pour cent, mais pas loin, pour garantir le paiement des rentes. Avec la proposition de la Conférence de conciliation de relever de 0,6 pour cent le taux de la TVA, la couverture du fonds AVS se situera à 97 pour cent. Cela correspond mieux, sur le plan démographique, à ce que souhaitait le Conseil fédéral que la version précédente, qui couvrait 111 pour cent.
J'ai toujours indiqué qu'il faudrait faire le bilan à la fin. A la fin, la discussion qui a eu lieu dans la Conférence de conciliation a donné un projet. Et maintenant la seule question qu'il faut encore se poser est la suivante: faut-il accepter ce résultat, ou faut-il le rejeter? Il n'y a plus d'alternative entre différentes variantes: c'est oui ou c'est non à un projet. Il vaut la peine de comparer les deux éléments, c'est-à-dire ce qui va se passer en cas de oui, notamment sur les éléments de la réforme et ce qui va se passer en cas de non. En cas de oui, Monsieur Kuprecht a rappelé quels étaient les éléments positifs, recherchés depuis longtemps, qui figurent dans cette réforme. Je le remercie d'avoir rappelé ces éléments, qui sont importants, et sur lesquels il y a un accord.
Ce que j'aimerais ajouter, c'est que la différence entre le oui et le non, sur le plan financier, est très importante. Si rien ne se passe, l'accumulation des déficits dans l'AVS atteindra 41 milliards de francs en 2030. Comparé à la situation actuelle, le cumul des déficits durant douze ans atteindra 41 milliards de francs. Si rien ne se passe, le taux de couverture du fonds AVS en 2030 sera de 12 pour cent. Cela veut dire concrètement qu'il ne sera plus en mesure de verser les rentes, parce que nous savons que dès que le taux de couverture du fonds AVS passe en dessous d'environ 25 pour cent, il n'y a simplement plus de liquidités. Il n'y a plus la possibilité, de manière factuelle, de verser les rentes. [PAGE 281]
Ensuite, si rien ne se passe, il faudra, à partir de 2030, non seulement compenser annuellement 7 milliards de francs de déficit chaque année, mais il faudra en plus combler à nouveau le trou, de 53 milliards de francs, pour atteindre à nouveau un taux de couverture de 100 pour cent.
On est en train de parler de chiffres qui sont énormes. La pertinence et la force de ces chiffres ainsi que l'importance des enjeux sont naturellement au coeur du débat. Avec la réforme, le résultat de répartition cumulé en 2030 est plus ou moins équilibré, l'état du fonds est à 97 pour cent, et la différence du fonds par rapport à 100 pour cent se situe à moins de 2 milliards de francs.
J'aimerais vous dire que le Conseil fédéral suit vos travaux avec un grand intérêt. Même si on a pu entendre, çà et là, qu'il avait des doutes à ce sujet. Le Conseil fédéral suit vos travaux avec un grand intérêt, et il a encore parlé de la situation et de l'état du dossier au Parlement lors de sa dernière séance, il y a six jours.
J'aimerais maintenant vous faire part des réflexions suivantes. Le Conseil fédéral m'a invité à vous rappeler l'importance cruciale de ce projet pour le pays, pour le peuple, pour l'économie de notre pays et pour la stabilité de nos institutions. C'est la raison pour laquelle nous vous invitons à accepter le projet et, ainsi, à donner à la population, qui mérite ce débat, la possibilité d'en discuter et, dans notre démocratie directe, de décider.
Bien sûr, le résultat final ne correspond pas exactement à ce que souhaitait le Conseil fédéral, il ne correspond pas à ce que chacune, chacun d'entre vous souhaitait. Mais c'est le sens même de la démocratie, c'est le sens même d'un Parlement bicaméral, et c'est le sens de nos institutions que de permettre l'élaboration d'un compromis. Nous devons constater qu'à la fin des travaux, il y a une réforme. Elle ne convient pas à tout le monde jusque dans ses détails, mais elle existe. Je dois vous dire aussi que, pour la première fois depuis longtemps, il y a une unité de vue sur toutes les grandes lignes de la réforme et son coût total. Alors, ne laissez pas les différences qui subsistent masquer l'accord qui existe sur l'essentiel. Quand on considère l'ensemble du projet au terme de ces délibérations, on doit constater que ce qui vous rassemble sur cette question est infiniment plus grand que ce qui vous sépare.
Au nom du Conseil fédéral, je vous invite à accepter la proposition de la Conférence de conciliation et à accepter le projet.
- RedetextKonrad Graber(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Ich halte mich kurz: Es ist ein Kernanliegen dieser Vorlage, dass die Umverteilung von der aktiven Generation zur Rentnergeneration von heute 1,3 Milliarden Franken reduziert wird. Wir haben heute 1,3 Milliarden Franken, die jährlich umverteilt werden, und dieser Betrag würde um 60 Prozent reduziert, wenn Sie dieser Vorlage zustimmen. Wenn Sie dieser Vorlage nicht zustimmen, werden Sie sich die nächsten Jahre überlegen müssen, wie man dieses Problem löst. Es wird eine Seite geben, die sagen wird: Die Reduktion des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent war ein zu grosser Schritt. Es wird eine Seite geben, die sagen wird: Man sollte weiter gehen in Richtung 5 Prozent. Wir würden lange diskutieren, bis wir in dieser Frage Einigkeit und eine Lösung finden würden, die dann auch noch vor dem Volk Bestand hätte. Ich erinnere daran, dass wir vor fünf Jahren eine Abstimmung zu dieser Frage hatten: Die Reduktion von 6,8 auf 6,4 Prozent - Herr Stöckli hat es gesagt -, die Hälfte von dem, was heute vorliegt, wurde grandios, von 70 Prozent der Stimmenden, abgelehnt.
Wir haben jetzt das Menü auf dem Tisch, es ist angerichtet, es beinhaltet die Anpassung des AHV-Alters für Frauen auf 65 Jahre. Der Umwandlungssatz - ich habe es angesprochen - soll reduziert werden. Das heisst, es gibt auch eine Rentenreduktion von 12 Prozent. Die damaligen Exponenten des "Rentenklaus" sind heute auf der Seite des Modells, das jetzt zur Abstimmung kommt. Das ist eine Chance. Eine weitere Chance besteht darin, dass wir die AHV stabilisieren; sie wäre bis ins Jahr 2030 bestens ausfinanziert. Alle haben in der Kommission immer gesagt, es brauche ein Anschlussprogramm. Auch das ist eine Chance, indem Punkte, die zu langen Diskussionen geführt haben, in einer folgenden Revision noch aufgenommen werden können. Der Preis, den Sie für dieses Menü bezahlen, sind eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 8,3 Prozent und zusätzliche 0,3 Lohnprozente.
Das Menü ist angerichtet. Das Schöne an der Demokratie ist: Sie müssen es nicht essen; wir haben keinen Esszwang. Aber es gilt auch, dass die Suche nach weiteren, besseren Lösungen nach drei Jahren intensiver Arbeit in den Kommissionen und auch in den Räten wahrscheinlich nicht zielführend ist. Es gilt hier die Weisheit: Das Bessere ist der Feind des Guten.[GZ]
Stimmen Sie dem Antrag der Einigungskonferenz zu.
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