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Erhöhungen der Entschädigungen für Parlamentarier sind dem fakultativen Referendum zu unterstellen

(11.497)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz23.12.2011
Profil
Typ
Parlamentarische Initiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
11.497
Beginn
23.12.2011
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20110497
Beiträge(10)
Verlauf(3)
  • Erledigt
  • Keine Folge gegeben
    Nationalrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texte(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Erhöhungen der Entschädigungen für Parlamentarier sind dem fakultativen Referendum zu unterstellen
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

    Das Parlamentsressourcengesetz ist dahingehend zu ändern, dass jegliche beschlossene Erhöhung von Entschädigungen usw. gemäss den Artikeln 2 bis 12 dem fakultativen Referendum unterstellt wird.

  • BegründungTEXT

    Das Parlament kann sich heute Entschädigungen selber gewähren. Dieser Zustand ist unerfreulich, da letztendlich keine Kontrollinstanz vorhanden ist. Mit der Unterstellung unter das fakultative Referendum ist diese Kontrolle vorhanden, da bei zu exorbitanten Erhöhungen das Volk das letzte Wort haben kann. Aus staatspolitischen Gründen ist dies wünschenswert, da hiermit das Vertrauen zwischen dem Parlament und dem Souverän gestärkt wird, unabhängig davon, ob ein Referendum ergriffen wird oder nicht.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0