Zum Hauptinhalt springen
SF

Sylvia Flückiger-Bäni

Ehemaliges Mitglied
Schweizerische Volkspartei
SchweizAargau

Mandat
Partei
Schweizerische VolksparteiQuelle: SVP
Parlament
Schweiz
Wahlkreis
Aargau
Parlamentsseite
Offizielles Profil
Persönliches
Geschlecht
Weiblich
Geboren
1. Juni 1952
Referenzen & Quelle
Wikidata
Q528262
Quell-Körperschaft
CHE
Quelle aktualisiert
05.08.2026
Datensatz aktualisiert
06.08.2026
Erstmals importiert
14.08.2025
Abstimmungsverhalten(13043)
  1. Ja
    Schweiz
    Ergebnis: 91 Ja · 90 Nein · 2 Enth. · 17 Abwesend
  2. Ja
    Schweiz
    Ergebnis: 105 Ja · 61 Nein · 24 Enth. · 10 Abwesend
  3. Ja
    Schweiz
    Ergebnis: 103 Ja · 55 Nein · 4 Enth. · 38 Abwesend
  4. Ja
    Schweiz
    Ergebnis: 190 Ja · 0 Nein · 1 Enth. · 9 Abwesend
  5. Ja
    Schweiz
    Ergebnis: 127 Ja · 61 Nein · 3 Enth. · 9 Abwesend
Interessenbindungen

Keine Interessenbindungen erfasst.

Zutrittsausweise

Keine Zutrittsausweise vergeben.

Reden(209)
  1. Redetext
    Schweiz

    Dazu gibt es nichts mehr zu sagen. (Heiterkeit)

  2. Redetext
    Schweiz

    Die SVP-Fraktion hat ihre Meinung nicht geändert; sie wird die Mehrheit unterstützen. Zuerst ein paar Worte zu den Familien mit sehr hohen Einkommen, wie wir gehört haben: Diese zahlen natürlich auch sehr viel Steuern und entlasten dadurch Familien, die halt ein nicht so grosses Einkommen haben. Das ist auch richtig so. Ich habe einfach Mühe, dass man sich so schwertut, wenn es darum geht, Familien zu entlasten - jetzt eben jene Familien, die ihre Kinder selber betreuen. Oft schaufelt man sehr viel Geld in andere Richtungen; dann kommt es offensichtlich gar nicht so darauf an. Aber die wertvolle Einrichtung der Familie wird hier dermassen schlechtgeredet, dass ich schon sagen [PAGE 1853] muss - ich bin jetzt schon ein etwas älteres Modell; meine Kinder sind schon 34 und 36 Jahre alt -, dass ich das einfach nicht verstehen kann. Etwas vom Schönsten, das wir in diesem Land haben, sind doch unsere Familien, meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen!

    Herr Bundespräsident, Sie wollten ja gut qualifizierte Mütter wieder in den Arbeitsprozess bringen, weil wir einen Fachkräftemangel haben. Ich sage Ihnen: Das wird nicht funktionieren, weil auch diese Mütter sehr gerne zu Hause sind und ihre Kinder betreuen. Das finde ich grossartig. Ich finde es auch grossartig, dass wir Frauen heute entscheiden dürfen, ob wir zu Hause bleiben, dort arbeiten - ich betone: arbeiten! - und zu unserer Familie schauen oder ausser Haus einem Beruf nachgehen wollen, was schön und wichtig und ebenso grossartig ist, muss ich sagen.

    Dann noch zu diesen 350 Millionen Franken. Es gibt die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer; wir bringen sie seit dem Bundesgerichtsentscheid von 1984 nicht weg. Aber, Herr Bundespräsident, am schlimmsten ist die AHV-Strafe: Wenn ein Paar nämlich verheiratet ist, bekommt es eine AHV-Rente von 150 Prozent, wenn es im Konkubinat lebt, bekommt jeder Partner 100 Prozent. Dort macht der Bund natürlich grosse Einsparungen; dort leisten die verheirateten Paare, ob sie wollen oder nicht, einen grossen Beitrag an den Bund, indem dieser nämlich in seinem "Kässeli" sehr viel Geld zurückbehalten kann. Das stimmt doch - sagen Sie mir sonst, das stimme nicht! Das ist so. Also: Was tun wir uns so schwer, jetzt den Familien, die ihre Kinder selber betreuen, den Abzug von 6500 auf 10[NB]000 Franken zu erhöhen? Das ist doch nicht mehr als richtig und schweizerisch!

    Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Ich danke Ihnen namens der Familien, so oder so.

  3. Redetext
    Schweiz

    Mit meiner Motion möchte ich den Bundesrat beauftragen, Voraussetzungen für mehr Gratisparkplätze an Autobahnauffahrten zu schaffen. Damit soll eine bessere Grundlage für Fahrgemeinschaften oder Carpooling als Teil der kombinierten Mobilität geschaffen werden. Diese Motion habe ich vor rund zwei Jahren eingereicht, und die Verhältnisse auf unseren Strassen haben sich seither nicht verändert, im Gegenteil: Die Strassenverkehrsadern pulsieren praktisch rund um die Uhr, 24 Stunden. Das können wir alle feststellen.

    Aber guter Rat scheint teuer zu sein: Wir haben im Kanton Aargau beispielsweise bei der Autobahnausfahrt Aarau West einen wirklich gut gelegenen grösseren Parkplatz, der sehr stark benützt wird. Er liegt günstig, unmittelbar bei der Autobahnauffahrt und -ausfahrt, und platzt täglich aus allen Nähten, weil er so stark benutzt wird. Viele Verkehrsteilnehmer treffen sich dort, um Fahrgemeinschaften zu bilden und dann nur noch mit einem Fahrzeug zusammen unterwegs zu sein, sei dies an Anlässe, Meetings, Sitzungen usw. Die anderen Fahrzeuge bleiben dann auf dem Parkplatz zurück.

    Mit meiner Motion möchte ich erreichen, dass der Bundesrat die Voraussetzungen dafür schafft, dass mehr Parkplätze in unmittelbarer Nähe von Autobahnauffahrten und -ausfahrten entstehen können. Es ist ein Bedürfnis mit Ausbaupotenzial. Es schont die Umwelt, entlastet die Agglomerationen und reduziert auch noch den Energieverbrauch.

    Der Bundesrat äusserte sich am 8. November 2017, also vor rund zwei Jahren, dahingehend, dass er Massnahmen, welche die Effizienz der Strasseninfrastrukturen steigern und den Besetzungsgrad der Fahrzeuge erhöhen - schauen Sie einmal, wie viele Fahrzeuge nur mit einer Person besetzt sind! -, unterstützt. Er beurteilt die erwartete Entlastungswirkung durch ein erweitertes Angebot jedoch als zu gering, und die Folgekosten würden sich nicht rechtfertigen lassen.

    Ich bin grundsätzlich anderer Meinung: Jeder kleine Schritt in die richtige Richtung bewegt etwas und führt zum Ziel. Es sollte zur Selbstverständlichkeit werden, dort, wo es möglich ist, Fahrgemeinschaften zu bilden. Das braucht natürlich Parkplätze. Das führt zu weniger Verkehrsteilnehmern auf den Strassen und fördert nebenbei auch den sozialen Zusammenhalt. Dazu braucht es eben diese Parkplätze, wie ich sie mit meiner Motion fordern möchte. Mit einer fantasiereichen Gestaltung der Ränder der Parkplätze lassen sich leicht insektenfreundliche Bepflanzungen anlegen; das dürfte auch die Grünen erfreuen. Die Grundstücke an den Autobahnausfahrten liegen meistens ohnehin nicht optimal genug, dass sie landwirtschaftlich genutzt werden könnten - ein weiterer Pluspunkt für das Anliegen meiner Motion. Ich danke Ihnen für die Unterstützung!

  4. Redetext
    Schweiz

    Sie haben es gehört: Die parlamentarische Initiative Sommaruga Carlo - entschuldigen Sie mein Lachen ... (Heiterkeit) Das Lachen hat nichts mit dir zu tun, Carlo, der Tag war ein wenig lang, sorry. (Teilweiser Beifall) Vielen Dank, es darf auch mal gelacht werden. (Heiterkeit)

    Es geht jetzt um eine wirklich ernste Sache. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat diese parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 17. Mai 2019 beraten und beantragt mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, ihr keine Folge zu geben.

    Die parlamentarische Initiative bezieht sich auf Artikel 5 Absatz 1 des Entsendegesetzes, wonach der Erstunternehmer bei von Subunternehmern ausgeführten Arbeiten im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe zivilrechtlich für die Nichteinhaltung der Nettomindestlöhne und der Arbeitsbedingungen haftet.

    Kollege Sommaruga bezieht sich auch auf einen Entscheid des Arbeitsgerichtes des Kantons Genf vom 31. Oktober 2017. Demnach kann der Erstunternehmer nicht vor Gericht belangt werden, solange im Herkunftsland nicht ein erfolgloses Verfahren gegen das Unternehmen geführt worden ist. Er kann auch dann nicht belangt werden, wenn festgestellt wird, dass die Arbeitsbedingungen nicht eingehalten wurden, und wenn die Forderungen der entsandten Arbeitnehmerin oder des entsandten Arbeitnehmers klar und eindeutig bestimmt werden können.

    Eine korrekte Verfahrensführung ist im Herkunftsland der Arbeitnehmenden nicht nur stark erschwert, sondern auch oft von Zufällen abhängig. So muss das ausländische Gericht den Sachverhalt der in der Schweiz aufgetretenen Tatsachen und die damit verbundene korrekte Anwendung des Schweizer Rechts betreffend flankierende Massnahmen feststellen. Zudem kennt die Justiz in Drittländern unsere Rechtsordnung kaum, und es treten auch sprachliche Schwierigkeiten auf, so die Ausführungen unseres Kollegen Sommaruga Carlo.

    Ich muss jetzt ein wenig abkürzen, sonst reicht die Zeit nicht.

    Gleichzeitig mit der Vorlage haben wir in der Kommission den Bericht des Bundesrates über die Evaluation der Wirksamkeit der Solidarhaftung des Erstunternehmers gemäss Artikel 5 des Entsendegesetzes erhalten. Das Parlament hat bei der Verabschiedung der Solidarhaftung im Dezember 2015 diesen Auftrag gegeben, damit fünf Jahre nach Inkrafttreten der flankierenden Massnahmen die Wirkung geprüft werden kann.

    Die Mehrheit der Kommission hat sich auf diesen Bericht gestützt. Es war nämlich feststellbar, dass die Solidarhaftung eine präventive Wirkung aufweist; 87 Prozent der befragten Unternehmen überprüfen entweder ganz oder teilweise die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch die Subunternehmen. Das Auswahlverfahren wurde geändert, und man ist generell vorsichtiger geworden. Ebenso wurde eine Verkürzung der Vergabekette beobachtet.

    Eine Minderheit möchte der parlamentarischen Initiative Sommaruga Carlo Folge geben, bezugnehmend eben, wie bereits erwähnt, auf den konkreten Fall im Kanton Genf. Die Verstärkung der Solidarhaftung sei EU-konform, für den Arbeitgeber gebe es keine neuen Hürden, wohl aber Erleichterungen und mehr Sicherheit für die Arbeitnehmer, das waren die Argumente.

    Die Mehrheit anerkennt die Problematik durchaus. Es ist jedoch so, dass wir jetzt mit der Solidarhaftung eine dreiteilige Verantwortung haben, aufgeteilt zwischen Erstunternehmer, Subunternehmer und Arbeitnehmer. Die vorliegende parlamentarische Initiative verschiebt die Verantwortung allein auf den Erstunternehmer. Kehren wir die Sache, wie von der parlamentarischen Initiative verlangt, nun um - Haftung nur noch für den Erstunternehmer -, ist zu befürchten, dass sich die Situation nochmals verschlechtert. Denn die Subunternehmer wissen genau, dass für Verstösse nicht sie, sondern der Erstunternehmer belangt wird. Das waren die Hauptargumente der Mehrheit.

    Es wurde seitens der Mehrheit auf die präventive Wirkung der Solidarhaftung hingewiesen, und man sah keinen weiteren Handlungsbedarf. Vor allem gebe es so keinen zusätzlichen Schutz für den Arbeitnehmer.

    Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

  5. Redetext
    Schweiz

    Ich spreche namens der SVP-Fraktion über diese Vorlage.

    Wenn man etwas vermischt, kommt meistens etwas Besseres heraus; es kommt darauf an, was es dann ist. Zur Erinnerung: Der Bundesrat will Steuerabzüge für die externe Kinderbetreuung erhöhen. Die vorgeschlagene Änderung betrifft die direkte Bundessteuer, und dazu braucht es eben eine Gesetzesanpassung. Die Vorlage entstand im Rahmen der Fachkräfte-Initiative. Sie möchte negative Erwerbsanreize im Steuersystem reduzieren. Der Bundesrat schlug deshalb vor, mit einem Abzug von 25[NB]000 Franken pro Kind insbesondere gut qualifizierte Mütter in den Arbeitsprozess zurückzubringen, und präsentierte dies als Massnahme, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Ob das dann wirklich aufgeht, musste ich mich auch fragen.

    Seit 2011 kennt der Bund einen Steuerabzug für die Drittbetreuung von Kindern unter 14 Jahren. Abzugsfähig sind dabei nur die tatsächlichen Kosten; sie sind bei maximal 10[NB]000 Franken pro Kind gedeckelt. Diese Abzüge sind an eine Erwerbstätigkeit oder Ausbildung gekoppelt.

    Aus Sicht der SVP ist die generelle Erhöhung der Abzugsberechtigung pro Kind für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, zentral. Deshalb unterstützt die SVP-Fraktion die Erhöhung auf 10[NB]000 Franken für Familien, die ihre Kinder selber betreuen. Die Erhöhung der Abzüge von 6500 auf 10[NB]000 Franken für nichtfremdbetreute Kinder wurde vom Nationalrat am 12. März 2019 mit 100 zu 92 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.

    Der Ständerat will diese Erhöhung nicht akzeptieren. In der WAK-NR wurde dieser Beschluss am 18. August 2019 nach einer Abstimmung mit 12 zu 12 Stimmen durch Stichentscheid des Präsidenten unterstützt. Jetzt muss man schon sagen, dass der Beschluss des Ständerates die Gutsituierten oder, wenn Sie so wollen, die Reichen privilegiert, weil man die effektiv ausgewiesenen Kosten für die Kinderbetreuung bis 25[NB]000 Franken abziehen kann. Neu soll also das Zweieinhalbfache für Drittbetreuung abgezogen werden können.

    Es ist nicht einzusehen, wieso man Familien, die ihre Kinderbetreuung vollumfänglich selber übernehmen und dadurch auf ein Einkommen verzichten, nicht entgegenkommen und den Betrag von 6500 auf 10[NB]000 Franken erhöhen soll, es sei denn, man wolle eine neue Diskriminierung schaffen. Das haben wir ja bereits mit der Heiratsstrafe bei den Steuern und bei den AHV-Renten - eine Ungerechtigkeit, die man bis heute nicht aus der Welt schaffen konnte.

    Es stimmt natürlich schon, dass die Erhöhung des Abzugs auf 10[NB]000 Franken pro Kind, wie sie vom Nationalrat beschlossen wurde, zulasten des Bundes geht. Bei dieser Variante werden 320 Millionen Franken ausgegeben, 280 Millionen vom Bund und 40 Millionen von den Kantonen. Die Variante des Ständerates hätte nur 12 Millionen Franken Kosten zur Folge, 10 Millionen für den Bund und 2 Millionen für die Kantone. Ich frage mich zwar, muss ich Ihnen sagen, wie man auf diese 12 Millionen kommt, weil man die Nachfrage für Kinderfremdbetreuung bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Abzugsgrenze gar nicht voraussagen kann.

    Kinderbetreuung ist eine schöne, aber auch sehr intensive und verantwortungsvolle Arbeit. Die Unterstützung haben deshalb vor allem diejenigen Familien verdient, welche sich selber um die Kinderbetreuung kümmern und dadurch auf ein Einkommen verzichten. Auf jeden Fall setzen wir uns bei der SVP für diese soziale Massnahme ein, wie sie der Nationalrat in Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe a mit der Erhöhung von 6500 auf 10[NB]000 Franken beschlossen hatte.

    Wir erhoffen uns dabei Ihre Unterstützung, indem Sie der Mehrheit, also der Version des Nationalrates, folgen.

Beiträge(1218)
Mitgliedschaften(4)

Bilder(1)

  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0