Nationales Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum
(10.333)Schweiz14.09.2010
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- Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird eingeladen, die rechtlichen Grundlagen zu erarbeiten, damit im öffentlichen Raum das Tragen von Kleidungsstücken, die das Gesicht ganz oder hauptsächlich verhüllen, unter entsprechender Strafandrohung bei Missachtung untersagt wird. Dabei sind die notwendigen Ausnahmen (gesundheitliche und sicherheitsrelevante Gründe, Winterbekleidung sowie das einheimische Brauchtum) zu berücksichtigen.
- Titel des GeschäftesNationales Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0