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Wasserressourcen effizient und nachhaltig nutzen

(26.4592)MotionEingereicht
Schweiz02.10.2026
Profil
Typ
Motion
Status
Eingereicht
Parlament
Schweiz
Nummer
26.4592
Beginn
02.10.2026
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20264592
Beiträge(25)
  • Miriam LocherMitunterzeichner/inSozialdemokratische Partei
  • Tamara FunicielloMitunterzeichner/inSozialdemokratische Partei
  • Michèle Dünki-BättigMitunterzeichner/inSozialdemokratische Partei
  • Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und KommunikationFederführendes Departement
  • David RothMitunterzeichner/inSozialdemokratische Partei
Verlauf(1)
  • Eingereicht
Texte(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Wasserressourcen effizient und nachhaltig nutzen
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass die Kantone bei der Erteilung von Bewilligungen für Wasserentnahmen aus Grund- und Oberflächengewässern verpflichtet werden, eine effiziente Nutzung der entnommenen Wasserressource nach dem Stand der Technik zu verlangen und mit entsprechenden Auflagen sicherzustellen.

  • BegründungTEXT

    Die Klimaerwärmung verändert die zeitliche und regionale Verfügbarkeit der Wasserressourcen. Längere Trockenperioden erhöhen den Druck auf die Gewässer und verschärfen Nutzungskonflikte zwischen Trinkwasserversorgung, Landwirtschaft, Industrie, Energieversorgung und Gewässerökologie. Der Bund arbeitet derzeit daran, die Datengrundlagen zur Wassernutzung zu verbessern und erarbeitet eine nationale Wassermanagement-Strategie. Diese soll dazu beitragen, Nutzungskonflikte frühzeitig zu erkennen und eine bessere Bewirtschaftung der verfügbaren Wasserressourcen zu ermöglichen.

    Die vorliegende Motion ergänzt diese Arbeiten um einen konkreten und verbindlichen Grundsatz: Wer eine Bewilligung erhält, Wasser aus Grund- oder Oberflächengewässern zu entnehmen, soll verpflichtet sein, die Ressource effizient einzusetzen. Die effiziente Nutzung nach dem Stand der Technik soll deshalb bei der Erteilung von Bewilligungen verlangt und mit entsprechenden Auflagen sichergestellt werden.

    Der Stand der Technik ermöglicht eine technologieoffene und verhältnismässige Umsetzung. Es wird weder eine bestimmte Bewässerungstechnik noch ein bestimmtes industrielles Verfahren vorgeschrieben. Die Anforderungen können der jeweiligen Nutzung sowie den örtlichen und hydrologischen Verhältnissen angepasst werden. Damit wird ein schweizweit einheitlicher Grundsatz für den effizienten Umgang mit bewilligungspflichtig entnommenem Wasser geschaffen, während Bewilligung und Vollzug weiterhin bei den Kantonen bleiben.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0