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Sitzverteilung im Nationalrat nach der Zahl der Stimmberechtigten

(26.4308)InterpellationEingereicht
Schweiz29.09.2026
Profil
Typ
Interpellation
Status
Eingereicht
Parlament
Schweiz
Nummer
26.4308
Beginn
29.09.2026
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20264308
Beiträge(2)
  • Thomas KnuttiUrheber/inSchweizerische Volkspartei
  • NationalratInitialer Rat
Verlauf(1)
  • Eingereicht
Texte(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Sitzverteilung im Nationalrat nach der Zahl der Stimmberechtigten
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

     

    1. Wie würde die Verteilung der 200 Nationalratssitze auf die Kantone für die Nationalratswahlen 2027 aussehen, wenn nicht die ständige Wohnbevölkerung, sondern die Zahl der stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer als Grundlage für die Sitzverteilung herangezogen würde? Wie viele Sitze würden die einzelnen Kantone bei dieser Berechnung erhalten?
    2. Wie beurteilt der Bundesrat die heutige Regelung, wonach die Nationalratssitze nach der ständigen Wohnbevölkerung und nicht nach der Zahl der Stimmberechtigten verteilt werden? Ist diese Regelung unter den heutigen demografischen Verhältnissen noch sachgerecht?
    3. Welche Auswirkungen hätte eine Sitzverteilung nach der Zahl der Stimmberechtigten auf die politische Repräsentation der Kantone? Welche Kantone würden gegenüber der heutigen Sitzverteilung Sitze gewinnen oder verlieren?
  • BegründungTEXT

    Die 200 Sitze des Nationalrates werden heute nach der ständigen Wohnbevölkerung auf die Kantone verteilt. Je mehr Menschen in einem Kanton wohnen, desto mehr Nationalratssitze stehen ihm grundsätzlich zu. Für die Nationalratswahlen 2027 verlieren die Kantone Bern und Graubünden je einen Sitz, während Luzern und Freiburg je einen Sitz gewinnen.

     

    Massgebend für die Sitzverteilung ist damit nicht die Zahl der Personen, die an den Nationalratswahlen tatsächlich stimmberechtigt sind, sondern die gesamte ständige Wohnbevölkerung. Dazu gehören auch Personen ohne Schweizer Bürgerrecht, die nicht an den eidgenössischen Wahlen teilnehmen können.

    Angesichts der unterschiedlichen Bevölkerungsentwicklung der Kantone stellt sich die Frage, ob diese Berechnungsmethode noch zeitgemäss ist. Insbesondere ist von Interesse, wie sich die Sitzverteilung verändern würde, wenn die Zahl der tatsächlich Stimmberechtigten als Grundlage herangezogen würde.

     

    Der Bundesrat wird deshalb gebeten, die heutige Regelung mit einer möglichen Sitzverteilung nach der Zahl der Stimmberechtigten zu vergleichen und die daraus entstehenden Auswirkungen auf die kantonale Repräsentation aufzuzeigen.

     

     

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0