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Verbindlichere Formulierung von Eidesformel und Gelübde

(26.444)Parlamentarische InitiativeZugewiesen an die behandelnde Kommission
Schweiz19.06.2026
Profil
Typ
Parlamentarische Initiative
Status
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Parlament
Schweiz
Nummer
26.444
Beginn
19.06.2026
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20260444
Beiträge(13)
Verlauf(2)
  • Zugewiesen an die behandelnde Kommission
  • Eingereicht
Texte(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Verbindlichere Formulierung von Eidesformel und Gelübde
  • Eingereichter TextTEXT

    Diese pa. Iv. schlägt eine Anpassung der Eidesformel bzw. der Formulierung des Gelübdes im Parlamentsgesetz ParlG vor (mit analoger Umsetzung bzw. Wortwahl in Italienisch und Französisch):

     

    Eidesformel heuteEidesformel neu
      

    „Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.»

     

    „Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze zu befolgen und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.»

     

     

     

    Formel Gelübde heuteFormel Gelübde neu
      

    „Ich gelobe, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.»

     

    „Ich gelobe, die Verfassung und die Gesetze zu befolgen und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.»

     

     

  • BegründungTEXT

    Die Bundesverfassung ist das oberste Gesetz der Schweiz, das Gesetz mit der höchsten demokratischen Legitimation. Sie ist die Richtschnur allen politischen Handelns in der Schweiz. Was in der Bundesverfassung steht, gilt für sämtliche politischen Akteurinnen und Akteure. Wer in einer Behörde tätig ist, hat sich an die Bundesverfassung zu halten.
     

    In den aktuellen Formulierungen von Gelübde und Eid für Ratsmitglieder der Bundesversammlung kommt diese Verbindlichkeit der Verfassung (und auch der Gesetze) zu wenig zum Ausdruck. Die Wortwahl “zu beachten” ist zu unverbindlich, zu schwach und zu wenig präzis. Wer eine Vorschrift “beachtet”, befolgt sie nicht zwingend. Das ist aber nicht die Idee des Eides bzw. des Gelübdes auf die Verfassung. Und es ist letztlich eines Grundgesetzes nicht würdig.
     

    Diese Unverbindlichkeit auf Bundesebene ist umso stossender, als diverse Kantone deutlich verbindlichere Formulierungen gewählt haben. Eine Auswahl:

    BE: «... die Verfassung und die verfassungsmässigen Gesetze streng zu befolgen ...”

    TG: “... und dabei die Verfassungen und Gesetze des Bundes und des Kantons Thurgau zu achten.»

    VS: "Ich verspreche auf meine Ehre und mein Gewissen, der Verfassung des Kantons Wallis treu zu sein ...”

    FR: «Ich schwöre, der Verfassung des Kantons Freiburg treu zu sein ...”

    ZH: “Ich gelobe, als Mitglied dieses Rates Verfassung und Gesetze des  Bundes und des Kantons Zürich zu halten ...»

    LU: “... die Verfassung und die Gesetze zu befolgen ...»

    AG: “... und der Verfassung und den Gesetzen gemäss nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln.»

     

    Es kann nicht sein, dass sich Parlamentarier:innen auf Kantonsebene verbindlicher verpflichten, ihre Verfassungen und Gesetze einzuhalten als National- und Ständerätinnen. Deshalb braucht es diese Anpassung.

     

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0