Rüstungsbeschaffungen sind aus dem ordentlichen Bundeshaushalt zu finanzieren
(26.3722)- Typ
- Motion
- Status
- In Nationalrat geplant
- Parlament
- Schweiz
- Nummer
- 26.3722
- Beginn
- 17.06.2026
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- 20263722
- Mauro TuenaSchweizerische Volkspartei
- Finanzdepartement
- Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
- Nationalrat
- In Nationalrat geplant
- Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Antrag: AblehnungBundesrat
- Eingereicht
- Titel des GeschäftesRüstungsbeschaffungen sind aus dem ordentlichen Bundeshaushalt zu finanzieren
- Antwort BR / Büro
Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass die Ausgaben der Armee unter Einhaltung der Schuldenbremse und aus dem ordentlichen Haushalt finanziert werden müssen.
Dank dem Entlastungspaket 2027 und den prognostizierten Mehreinnahmen kann der Wachstumspfad der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP aus dem allgemeinen Bundeshaushalt finanziert werden. Gemäss aktueller Planung kann der Haushalt dies auffangen, weitere Entlastungsmassnahmen sind aber je nach Entwicklung nicht ausgeschlossen. Zur Deckung des darüberhinausgehenden Mehrbedarfs für die Beschaffung von Rüstungsgütern hat der Bundesrat am 12. August 2026 die Botschaft über die Finanzierung von Rüstungsausgaben der Armee durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und Schaffung eines Rüstungsfonds zu Handen des Parlamentes verabschiedet. Darin unterbreitet er dem Parlament eine auf 12 Jahre befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,5 Prozentpunkte. Die Räte werden die Vorlage noch im laufenden Jahr beraten können.
Sollten in künftigen Budgets weitere Entlastungsmassnahmen nötig sein, wird der Bundesrat unter Berücksichtigung der konkreten Umstände die erforderlichen Massnahmen ausarbeiten, um den notwendigen Handlungsspielraum zu schaffen. Auch die Flexibilisierung gebundener Ausgaben ist ein berechtigtes Anliegen, diese hilft aber nur bei vorübergehenden Engpässen und dient nicht der dauerhaften Sanierung des Bundeshaushalts. Betroffen wären primär Beiträge an Sozialversicherungen, Investitionen im Verkehrsbereich oder Verbundaufgaben mit den Kantonen. Um die gebundenen Ausgaben nachhaltig zu senken, braucht es leistungsseitige Reformen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. - Eingereichter Text
Der Bund finanziert sämtliche Rüstungsbeschaffungen unter Einhaltung der Schuldenbremse vollständig aus dem ordentlichen Bundeshaushalt. Der dafür notwendige Beitrag aus den allgemeinen Bundesmitteln ist für den Zeitraum 2028-2037 zweckzubinden.
Sind zur Wahrung des Haushaltsgleichgewichts Bereinigungen erforderlich, prüft und ergreift der Bundesrat insbesondere in den folgenden Bereichen rechtzeitig Massnahmen:
- Priorisierung und Effizienzsteigerungen im Eigenbereich, inkl. VBS
- Priorisierung bestehender und geplanter mehrjähriger Finanzbeschlüsse, insbesondere im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit
- Weitere Massnahmen bei den gebundenen Ausgaben, beispielsweise Einführung eines Flexibilisierungsmechanismus’
- Begründung
Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit gehören zu den zentralen Kernaufgaben des Bundes. Der Bundeshaushalt muss entsprechend priorisiert werden.
Die Priorisierung soll ermöglichen, dass der vom Bundesrat veranschlagte zusätzliche Finanzbedarf für sicherheitspolitisch notwendige Rüstungsbeschaffungen und weitere Aufgaben der Verteidigung vollständig aus dem ordentlichen Bundeshaushalt finanziert werden kann und nicht durch neue Belastungen von Bevölkerung und Wirtschaft. Gemäss Stand der heutigen Planung sind dafür im Zeitraum 2028-2037 Massnahmen im ordentlichen Haushalt von 2 Prozent bzw. 2 Milliarden jährlich nötig.
Die zur Erfüllung der Motion nötigen Massnahmen sind so rasch wie möglich und spätestens ab 2028 im gesamten ordentlichen Haushalt umzusetzen.
Im schwach gebundenen Bereich sind Massnahmen im Eigenbereich und bei den mehrjährigen Finanzbeschlüssen umzusetzen. Die Eckwerte der mehrjährigen Finanzbeschlüsse ab 2029 sind bereits vor der Vernehmlassung so festzulegen, dass sämtliche Finanzbeschlüsse zur Zielerreichung beitragen, wobei ein prioritärer Beitrag (mindestens 50 Prozent des anteilsmässigen Finanzierungsziels) auf die Entwicklungszusammenarbeit zu legen ist.
Zusätzliche Mittel sollen möglichst direkt in die operative Leistungsfähigkeit der Armee fliessen und nicht in administrative Strukturen versickern. Deshalb sind Effizienzgewinne, der Abbau von Doppelspurigkeiten, eine Überprüfung von Supportfunktionen und eine Fokussierung im Immobilienbereich zu verlangen. Priorität müssen jene Beschaffungen und Fähigkeiten haben, welche die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz unmittelbar erhöhen. Eine zusätzliche Finanzierung der Armee ist nur dann glaubwürdig, wenn sie mit interner Priorisierung und Effizienzsteigerung verbunden wird.
Ferner ist ein Flexibilisierungsmechanismus zu schaffen, der vorübergehende Kürzungen bei gebundenen Ausgaben erlaubt. In Erfüllung des Postulats 23.3605 hat der Bundesrat im Bericht «Langfristiges Management und Flexibilisierung der stark gebundenen Ausgaben» Möglichkeiten dargestellt, wie die Flexibilität bei den stark gebundenen Ausgaben im Rahmen der Budgetierung temporär erhöht werden kann. So kann durch entsprechende Gesetzesbestimmungen die Höhe einer Ausgabe durch ein Hinzufügen von «in der Regel» oder «höchstens» aufgeweicht werden. Flexibilisierungen können an Bedingungen geknüpft werden (z.B. zeitliche und umfangsmässige Beschränkungen), und Vorkehrungen können getroffen werden, damit die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags grundsätzlich sichergestellt bleibt (Ventilklauseln). Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen gesetzlichen Massnahmen für die Flexibilisierung von mindestens 60 Prozent der stark gebundenen Ausgaben in Form eines Mantelerlasses auszuarbeiten. Mit der Flexibilisierung kann der Auftrag für eine strukturelle Reform verbunden werden.
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