Zum Hauptinhalt springen

Wiedereinführung der Visumpflicht für Georgierinnen und Georgier

(26.3736)MotionEingereicht
Schweiz18.06.2026
Profil
Typ
Motion
Status
Eingereicht
Parlament
Schweiz
Nummer
26.3736
Beginn
18.06.2026
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20263736
Beiträge(3)
  • Jacqueline de QuattroUrheber/inFDP.Die Liberalen
  • Justiz- und PolizeidepartementFederführendes Departement
  • NationalratInitialer Rat
Verlauf(1)
  • Eingereicht
Texte(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Wiedereinführung der Visumpflicht für Georgierinnen und Georgier
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Europäischen Union vorstellig zu werden, um die Wiedereinführung der Visumpflicht für georgische Staatsangehörige zu fordern. Diese Massnahme zielt darauf ab, dem ungebrochenen Medizintourismus Einhalt zu gebieten.

  • BegründungTEXT

    Sobald Antragstellerinnen und -steller in der Schweiz ankommen, kommen sie in den Genuss unseres Gesundheitssystems und sind krankenversichert. So kommen Staatsangehörige aus Ländern, bei denen kein Anspruch auf Asyl besteht, in die Schweiz, um sich medizinisch behandeln zu lassen; oft handelt es sich dabei um kostspielige Behandlungen. Es handelt sich dabei insbesondere um Georgierinnen und Georgier.

    Eine Prüfung der Eidgenössischen Finanzkontrolle zeigt, dass die medizinischen Kosten für georgische Asylsuchende mit 44.40 Franken pro Tag und Person deutlich über dem Durchschnitt liegen. Zwischen 2022 und 2025 benötigten 26 georgische Asylsuchende Kostengutsprachen des Staatssekretariats für Migration (SEM) für aufwendige Behandlungen. 17 von ihnen erhielten eine vollständige oder teilweise finanzielle Unterstützung durch das SEM im Gesamtumfang von 2,5 Millionen Franken. In einem Fall lagen die Kosten bei bis zu 1,37 Millionen Franken. 

    In seiner Antwort auf meine Anfrage 26.7321 erklärt der Bundesrat, dass die Umsetzung der neuen Asylstrategie im Jahr 2027 alle Probleme im Bereich der Migration lösen werde. Es müssen jedoch schnellstmöglich Massnahmen ergriffen werden, um diesen Missbrauch zu bekämpfen - dies umso mehr, als es bereits Lösungen gibt.

    Artikel 8 der Verordnung (EU) 2018/1806 sieht die Aussetzung der Visumbefreiung vor, insbesondere im Falle eines Anstiegs unbegründeter Asylanträge oder einer mangelnden Zusammenarbeit seitens des Drittstaats. Ein Mitgliedstaat oder mehrere Mitgliedstaaten teilen der Kommission mit, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. 

    Die Schweiz muss bei der Europäischen Kommission vorstellig weden und die Wiedereinführung der Visumpflicht für georgische Staatsangehörige fordern, da ihr Land keinerlei Anstrengungen unternimmt, um missbräuchliche Asylanträge im Zusammenhang mit dem Medizintourismus einzudämmen. Das wäre ein starkes Signal und würde den Willen der Schweiz unterstreichen, Exzesse zu ahnden.

    Heute sind georgische Staatsangehörige, die Inhaberin oder Inhaber eines biometrischen Reisepasses sind, der weniger als 10 Jahre alt ist, von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum befreit. So können sie sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage lang frei in der Schweiz aufhalten.

    In einer Zeit, in der eine erneute Erhöhung der Krankenkassenprämien im Raum steht, die das Haushaltsbudget stark belastet, ist es inakzeptabel, dass Personen, die keinen Anspruch auf Asyl haben, zu uns kommen, um sich auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler medizinisch versorgen zu lassen.

     

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0