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Zielvereinbarungen für mehr Wertschöpfung und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft

(26.3293)MotionErledigt
Schweiz19.03.2026
Reden(7)
Sortiert nach Rededatum, Absteigend
7 Ergebnisse
  • Abstimmung
    Rede
    Schweiz
  • Redetext
    Guy Parmelin(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    La motion 26.3291 charge le Conseil fédéral de créer les bases juridiques nécessaires à la conclusion de conventions d'objectifs avec le secteur privé, en particulier avec le commerce de détail. Se fondant sur les recommandations formulées par le Conseil fédéral dans le rapport intitulé "Orientation future de la politique agricole" de 2022, mon département poursuit déjà des travaux sur la question des conventions d'objectifs avec le commerce de détail en faveur d'une production et d'une consommation durables sur le plan écologique, social et économique.

    Nous agissons à cet égard à deux niveaux. Premièrement, nous sommes en train d'examiner la possibilité d'introduire des conventions d'objectifs conclues sur une base volontaire. Dans ce contexte, l'Office fédéral de l'agriculture s'est engagé dans un processus structuré avec les détaillants et les acteurs de la chaîne de création de valeur. Les travaux sont en cours, et nous attendons dès cette année les premiers résultats concrets sous la forme de conventions d'objectifs volontaires soutenues par toute la filière. Deuxièmement, le Conseil fédéral propose, dans le projet de Politique agricole à partir de 2030, mis en consultation récemment, de régler dans la loi sur l'agriculture le principe de coopération avec les acteurs de l'agriculture et du secteur agroalimentaire.

    Le projet prévoit d'instaurer un système à plusieurs phases, allant de la conclusion de conventions d'objectifs volontaires à la déclaration de la force obligatoire générale si ceux-ci n'ont pas été concrétisés ou atteints, jusqu'à l'inscription de ces objectifs dans la législation d'exécution. Cette proposition est actuellement en consultation. Elle est indépendante de l'issue que vous donnerez à la motion. La suite de la procédure sera décidée à la fin de la phase de consultation.

    De manière générale, le Conseil fédéral est convaincu que les conventions d'objectifs constituent en principe un complément nécessaire dans le cadre des instruments de la politique agricole, et ceci pour deux raisons.

    Um einen nachhaltigen Agrar- und Lebensmittelsektor zu gewährleisten, sowohl in ökologischer als auch wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht, ist das Engagement aller Akteure der Wertschöpfungskette unerlässlich.

    Les conventions d'objectifs donnent un cadre pour favoriser la responsabilisation du secteur privé. Cette approche tient en effet compte des diverses stratégies des entreprises tout en encourageant celles-ci à agir ensemble sur une base commune. Les conventions d'objectifs donnent un cadre fiable à tous les acteurs de la chaîne de création de valeur. En se mettant d'accord sur les objectifs qu'ils entendent atteindre ensemble, ces acteurs permettent aux agriculteurs d'avoir des conditions fiables pour la commercialisation de produits à forte valeur ajoutée. Par conséquent, le Conseil fédéral estime que l'instrument des conventions d'objectifs répond à des revendications importantes de la motion 22.4251, "Rapport sur l'orientation future de la politique agricole. Concrétisation de la ligne stratégique", à savoir l'encouragement à la responsabilisation des filières, la création de synergies entre le marché et l'environnement, ainsi que la prise en considération d'une approche globale qui englobe tous les acteurs de la chaîne de création de valeur.

    C'est dans ce sens qu'il faut comprendre la proposition d'adopter la motion.

  • Redetext
    Daniela Schneeberger(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Ich lege wieder einmal meine Interessenbindung offen: Ich bin Präsidentin der Swiss Retail Federation, des Schweizerischen Detailhandelsverbands. Die beiden vorliegenden Motionen oder jetzt noch eine Motion - eine wurde zurückgezogen - verlangt, dass im Rahmen der Agrarpolitik 2030 plus rechtliche Grundlagen für staatliche Zielvereinbarungen mit der Privatwirtschaft und insbesondere mit dem Detailhandel geschaffen werden. Die Motionärin erhofft sich dadurch mehr Nachhaltigkeit und mehr Wertschöpfung in der Landwirtschaft.

    Auch der Detailhandel steht zu einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Schweizer Landwirtschaft. Die Unternehmen investieren seit Jahren in Tierwohlprogramme, nachhaltige Produktionsstandards, regionale Wertschöpfung und langfristige Partnerschaften mit Produzenten. Die Motion geht jedoch von der Annahme aus, dass zusätzliche staatliche Zielvereinbarungen notwendig seien. Dafür fehlt eine überzeugende Grundlage. Nachhaltigkeit wird bereits heute entlang der gesamten Wertschöpfungskette gefördert, und zwar durch zahlreiche freiwillige und marktorientierte Initiativen.

    Der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Annahme. Er argumentiert unter anderem mit der bereits überwiesenen Motion 22.4251, welche das eigenverantwortliche Engagement der Branche stärker einbeziehen wollte. Genau hier liegt aber der zentrale Widerspruch. Wer Eigenverantwortung stärken will, sollte nicht gleichzeitig neue staatliche Vorgaben und regulatorische Strukturen schaffen. Die Schweizer Landwirtschaft, die Verarbeiter und der Detailhandel arbeiten bereits heute eng zusammen. Viele erfolgreiche Nachhaltigkeitsprogramme sind freiwillig entstanden. Sie funktionieren gerade deshalb, weil sie marktnah entwickelt wurden und flexibel auf die Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten reagieren können. Der Staat kann Rahmenbedingungen setzen. Er sollte aber nicht beginnen, in Absatz-, Sortiments- oder Beschaffungsstrategien privater Unternehmen einzugreifen. Letztlich entscheiden die Konsumentinnen und Konsumenten mit ihrem Kaufverhalten, welche Produkte nachgefragt werden. Wenn der Staat einzelnen Marktteilnehmern verbindliche Zielvorgaben auferlegt, greift er in die unternehmerische Freiheit ein und verzerrt den Wettbewerb.

    Besonders problematisch ist zudem, dass völlig offenbleibt, wie solche Zielvereinbarungen konkret ausgestaltet werden sollen. Der Bundesrat hat die Anliegen der Motionen bereits in die Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2030 plus aufgenommen. Gleichzeitig bleibt unklar, welche Ziele festgelegt werden, wer sie definiert und wie deren Einhaltung kontrolliert werden soll.

    Noch bedenklicher ist ein weiterer Punkt. Der Bundesrat hält sich ausdrücklich die Möglichkeit offen, solche Zielvereinbarungen bei Bedarf für allgemeinverbindlich zu erklären. Damit werden aus angeblich freiwilligen Branchenlösungen potenziell verpflichtende Vorgaben. Das widerspricht dem Grundgedanken privatwirtschaftlicher Vereinbarungen, die auf Freiwilligkeit und Eigeninitiative beruhen.

    Aus Sicht des Detailhandels ist zudem kritisch, dass die Motionen vor allem den Detailhandel ins Visier nehmen. Der Detailhandel ist jedoch nur ein Teil einer Wertschöpfungskette, zu der auch Landwirtschaft, Verarbeitung, Logistik und Konsum gehören. Wer einzelne Akteure stärker reguliert als andere, schafft Wettbewerbsnachteile und zusätzliche Kosten. Am Ende werden diese Kosten in aller Regel an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben.

    Nachhaltigkeit entsteht nicht durch zusätzliche Bürokratie. Sie entsteht durch Innovation, Investitionen und die Zusammenarbeit aller Beteiligten. Die Zusammenarbeit findet bereits heute statt. Die Motion schafft keinen nachweisbaren Mehrwert, wohl aber neue regulatorische Unsicherheiten, zusätzlichen Aufwand und höhere Kosten. Zudem besteht die Gefahr eines Präzedenzfalls. Heute geht es um Zielvereinbarungen im Lebensmittelbereich. Morgen könnten ähnliche Forderungen für zahlreiche weitere Branchen folgen.

    Lassen Sie uns deshalb auf bewährte marktwirtschaftliche und freiwillige Lösungen setzen, statt neue Eingriffsmöglichkeiten des Staates zu schaffen. Ich bitte Sie daher, die Motion abzulehnen.

  • Redetext
    Pierre-André Page(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz
  • Redetext
    Ernst Wandfluh(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Zielvereinbarungen zielen darauf ab, endlich die gesamte Wertschöpfungskette und somit insbesondere den Detailhandel stärker in die Verantwortung zu nehmen. Für die Landwirtschaft bieten sie insbesondere folgende Chancen.

    1. Die faire Verteilung der Verantwortung: Die Landwirtschaft steht seit Jahren überwiegend als einziger Akteur der Wertschöpfungskette unter steigendem Druck, ökologische und gesellschaftliche Ansprüche zu erfüllen. Die Zielvereinbarungen ermöglichen es, die Beiträge zur Erreichung gesellschaftlicher Ansprüche künftig gleichmässig auf die Schultern aller Akteure entlang der Wertschöpfungskette zu verteilen.

    2. Die Stärkung der Schweizer Produktion: Zielvereinbarungen können dazu beitragen, Inlandanteile zu erhöhen und Schweizer Wertschöpfungsketten gezielt zu fördern, denn mit dem Instrument der Zielvereinbarung kann der Verkauf von regionalen und saisonalen Produkten gestärkt werden. So können Schweizer Produkte mit ihren kürzeren Wertschöpfungsketten gegenüber importierten Produkten besser positioniert werden. Wichtig ist dabei, dass die Importe in die Betrachtung einbezogen werden und höhere Anforderungen an die Schweizer Produkte nicht zu deren Austausch durch Importe führen.

    3. Keine Reduktion der Fleischproduktion: Mit der Zielvereinbarung Proteinquellen sollen in der ersten Phase die Absatzanteile tierischer und pflanzlicher Proteinquellen erhoben werden. Quantitative Reduktionsziele für tierische Produkte sind derzeit nicht vorgesehen. Für die Landwirtschaft muss aber klar sein, dass aus dieser Datenerhebung kein Automatismus für spätere Reduktionsziele bei Fleisch und Milch entsteht. Neue materielle Ziele müssen von den betroffenen Akteuren erneut beschlossen werden.

    Da die Zielvereinbarungen Teil der Vernehmlassung zur AP 2030 plus sind, ist das Ziel meiner Motion eigentlich schon erreicht, und deshalb ziehe ich die Motion zurück.

  • Redetext
    Schweiz

    Mit meiner Motion beauftrage ich den Bundesrat, im Rahmen der Agrarpolitik 2030 plus die rechtlichen Grundlagen für Zielvereinbarungen mit der Privatwirtschaft zu schaffen, insbesondere mit dem Detailhandel. Mit der Motion 22.4251 hat das Parlament den Bundesrat bereits beauftragt, das eigenverantwortliche Engagement der Branche in der Agrarpolitik stärker einzubeziehen. Dahinter steht ein ganzheitlicher Ansatz, der die Produktion, die Verarbeitung und den Handel bis zu den Konsumentinnen und Konsumenten einbezieht.

    Über die Parteigrenzen hinweg waren wir uns einig: Die künftige Agrarpolitik muss auch Ernährungspolitik sein. Wenn unser Ernährungssystem nachhaltiger werden soll, müssen alle Akteure der Wertschöpfungskette ihren Beitrag leisten. Die Verantwortung darf nicht alleine bei der Landwirtschaft liegen. Ein breiter Einbezug ist also unbestritten. Entscheidend ist nun, wie wir ihn umsetzen.

    Die jüngsten Entwicklungen im Detailhandel zeigen, wie schnell Nachhaltigkeitsziele unter wirtschaftlichem Druck in den Hintergrund geraten können. Wenn vermehrt Produkte angeboten werden, die weniger umwelt- oder tierfreundlich hergestellt wurden, geraten jene landwirtschaftlichen Betriebe in Nachteil, die in nachhaltige Produktionsmethoden investiert haben. Diese Betriebe brauchen verlässliche Marktpartner, planbare Absatzmöglichkeiten und faire Preise. Nur so können sie langfristig nachhaltig produzieren und ihre gesellschaftlichen Aufgaben erfüllen.

    Der Detailhandel spielt dabei eine Schlüsselrolle. Er verbindet Landwirtschaft und Verarbeitung mit den Konsumentinnen und Konsumenten. Zielvereinbarungen können hier einen verlässlichen Rahmen schaffen. Sie sollen zentrale Nachhaltigkeitsziele abdecken und für alle beteiligten Detailhändler gleichermassen gelten. Das gibt der Landwirtschaft mehr Planungssicherheit und sorgt dafür, dass vereinbarte Standards im Wettbewerb Bestand haben. Denn auch der Detailhandel steht unter erheblichem Wettbewerbsdruck. Seine Situation ist ebenfalls nicht einfach. Doch Einkaufstourismus und Preiskampf wirken sich letztendlich auf die Produzentenpreise aus. Gemeinsame Ziele können verhindern, dass einzelne Anbieter sich durch tiefere Standards kurzfristige Preisvorteile verschaffen. Die jüngste Diskussion um die Brotpreise hat gezeigt, wie stark der Wettbewerb über den Preis geführt wird.

    Ich möchte auch eine Sorge ansprechen. Es geht nicht darum, dass der Staat dem Handel vorschreibt, was er zu verkaufen hat. Zielvereinbarungen werden gemeinsam ausgehandelt. Der Detailhandel kann eigene Vorschläge einbringen und die Ziele mitgestalten. Das ist also keine einseitige Angelegenheit und keine Übung, bei der Vorschriften von oben diktiert werden. Ich bin überzeugt, dass gemeinsam vereinbarte Ziele erfolgreich sein werden, gerade, weil alle Beteiligten zuvor mitreden konnten.

    Ein Beispiel sind Produkte aus robusten, resistenten Sorten. Viele dieser Sorten sind bei den Konsumentinnen und Konsumenten noch zu wenig bekannt. Damit sie sich durchsetzen, braucht es ein sichtbares Angebot und eine gute Kommunikation. Wenn Produktion, Verarbeitung und Handel zusammenarbeiten, können wir ihren Anteil erhöhen und so Fortschritte beim nachhaltigen Pflanzenschutz erzielen.

    Zielvereinbarungen stärken damit sowohl die Nachhaltigkeit als auch die Wertschöpfung in der Landwirtschaft. Deshalb beantragt der Bundesrat die Annahme der Motion. Auch in der Vernehmlassungsvorlage zur Agrarpolitik 2030 sind Zielvereinbarungen vorgeschlagen. Geben wir diesem Anliegen das nötige Gewicht.

    Ich bitte Sie, dem Antrag des Bundesrates zu folgen und die Motion anzunehmen.

  • Rede
    Rede
    Schweiz

    Bekämpft - Combattu [GZ]

    (Schneeberger) [GZ]

    [VS][GZ]

    Verschoben - Renvoyé

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