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Beschränkung der Zulassung von PFAS auf wesentliche Verwendungszwecke

(25.3797)MotionErledigt
Schweiz19.06.2025
Profil
Typ
Motion
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
25.3797
Beginn
19.06.2025
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20253797
Beiträge(24)
  • Jessica JaccoudMitunterzeichner/inSozialdemokratische Partei
  • Marionna SchlatterMitunterzeichner/inDie Grünen
  • David RothMitunterzeichner/inSozialdemokratische Partei
  • Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und KommunikationFederführendes Departement
  • Farah RumyMitunterzeichner/inSozialdemokratische Partei
Verlauf(5)
  • Erledigt
  • Ablehnung
    Nationalrat
  • Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
  • Antrag: Ablehnung
    Bundesrat
  • Eingereicht
Texte(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Beschränkung der Zulassung von PFAS auf wesentliche Verwendungszwecke
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Das Schweizer Chemikalienrecht ist grundsätzlich mit demjenigen der Europäischen Union (EU) abgestimmt. Der Bundesrat will am eingeschlagenen Weg festhalten, mit dem EU-Recht abgestimmte chemikalienrechtliche Verbote für die Schweiz zu übernehmen und damit das Schutzniveau bezüglich menschlicher Gesundheit und Umwelt gleich hochzuhalten wie in der EU, ohne dabei Handelshemmnisse zu schaffen.

     

    Gegenwärtig befinden sich diverse zusätzliche Beschränkungen für nicht-essentielle Verwendungen von PFAS in der Schweiz im Rechtsetzungsprozess, beispielsweise für PFAS und deren Vorläuferverbindungen in Lebensmittelkontaktmaterialien (vgl. Anpassung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR 814.81) im Rahmen des Verordnungspaketes Umwelt Herbst 2025).

     

    Die EU plant eine breite Beschränkung der PFAS. Gegenwärtig wird für jeden Sektor geprüft, welche unverzichtbaren Verwendungen von PFAS («essential uses») von der Beschränkung ausgenommen werden oder für die längere Übergangsfristen gelten sollen (www.echa.eu > Presse > NEWS ARCHIVE > Highlights from June RAC and SEAC meetings > ECHA/NR/25/18).

     

    Mit entsprechend sehr hohem Aufwand parallel in der Schweiz die gleichen Abklärungen bezüglich «essential use» vorzunehmen, erachtet der Bundesrat als nicht opportun. Zumal auch das Parlament vergleichbare Ansätze in der Vergangenheit abgelehnt hat (vgl. 23.3499 Motion «Produkte mit perfluorierten Chemikalien (PFAS) bereits am Ursprungsort begrenzen» der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates).



    Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, eine Rechtsgrundlage für die Beschränkung der Einfuhr, Herstellung, Verarbeitung und Verwendung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in der Schweiz auf die nachweislich wesentlichen Verwendungszwecke («essential use») zu schaffen.

  • BegründungTEXT

    PFAS bilden eine Gruppe von mehreren Tausend chemischen Verbindungen, die aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften in vielen Alltagsprodukten verwendet werden. PFAS sind aber auch extrem persistent, reichern sich in der Umwelt und in lebenden Organismen an und stehen im Verdacht, gesundheits- und umweltschädlich zu sein. Studien haben gezeigt, dass die Exposition gegenüber PFAS gesundheitliche Auswirkungen hat (sie kann u. a. zu Krebs, Schilddrüsenerkrankungen sowie Immun- und Fruchtbarkeitsstörungen führen).
    In der Schweiz sind die Böden, das Grundwasser und das Trinkwasser zunehmend mit PFAS belastet. Sind diese «ewigen Chemikalien» einmal freigesetzt, lassen sie sich kaum abbauen. Ihr Abbau ist technisch komplex und zeitaufwendig und daher sehr teuer. Je länger PFAS uneingeschränkt genutzt werden dürfen, desto grösser werden ihre ökologischen und finanziellen Auswirkungen sein. Einer europaweiten Studie zufolge könnten sich die Kosten für die Sanierung in der Schweiz auf bis zu 26 Milliarden Franken pro Jahr belaufen, wenn der Eintrag von PFAS nicht rasch und vollständig gestoppt wird.
    Gemäss dem Konzept des «wesentlichen Verwendungszwecks», welches aktuell auch in der Europäischen Union diskutiert wird, dürfen diese Stoffe nur dann verwendet werden, wenn dies für die Gesundheit, die Sicherheit oder das Funktionieren der Gesellschaft unerlässlich ist und keine Alternativen vorhanden sind. So wird die Bevölkerung geschützt, die Umwelt weniger belastet und die Innovation gefördert.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0