Zum Hauptinhalt springen

Die Rolle von Hosting- und Cloud-Anbietern bei der Bewältigung von Cyberbedrohungen stärken

(25.3011)MotionÜberwiesen an den Bundesrat
Schweiz27.01.2025
Profil
Typ
Motion
Status
Überwiesen an den Bundesrat
Parlament
Schweiz
Nummer
25.3011
Beginn
27.01.2025
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20253011
Abstimmungen(1)
Beiträge(5)
Verlauf(10)
  • Annahme
    Ständerat
  • Überwiesen an den Bundesrat
  • In Ständerat geplant
  • Beratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen
  • Annahme
    Nationalrat
Texte(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Die Rolle von Hosting- und Cloud-Anbietern bei der Bewältigung von Cyberbedrohungen stärken
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzliche Grundlagen auszuarbeiten, welche Hosting- und
    Cloudanbietern bei der Bewältigung von Cyberbedrohungen die nötigen Rechten und Pflichten erteilt, um den Missbrauch der von ihnen angebotenen Infrastrukturen und Dienste für Cyberangriffe zu bekämpfen.

  • BegründungTEXT

    Hosting- und Cloudanbieter spielen bei der Bewältigung von Cyberbedrohungen eine ebenso zentrale Rolle wie Internetanbieter, da sie essenzielle Infrastruktur für digitale Kommunikation und Datenspeicherung bereitstellen. Während Internetanbieter die grundlegende Konnektivität sicherstellen, verwalten Hosting- und Cloudanbieter die Plattformen und Dienste, auf denen ein Grossteil der digitalen Aktivitäten stattfindet.


    Hosting- und Cloudanbietern werden auch für Cyberangriffe genutzt. Das Bundesamt für
    Cybersicherheit (BACS) beobachtet vermehrt Cyberangriffe gegen Ziele in der Schweiz, darunter auch Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen, welche über IT-Infrastruktur in der Schweiz ermöglicht werden.


    Im Unterschied zu Internetanbietern werden die Hosting- und Cloudanbieter aber nicht vom
    Fernmeldegesetz erfasst. Dementsprechend bestehen keine Vorgaben zur Cybersicherheit und es gibt keine Rechtsgrundlagen dafür, diese Akteure zu Massnahmen gegen den Missbrauch ihrer Dienstleistungen zu verpflichten oder ihnen die nötigen Rechte einzuräumen. Es liegt eine Ungleichbehandlung vor, welche sich nicht durch fernmeldetechnische Unterschiede bei den angebotenen Dienstleistungen begründen lässt.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0