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Stärkung der Abwehr von Naturgefahren

(95.3127)MotionErledigt
Schweiz16.03.1995
Profil
Typ
Motion
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
95.3127
Beginn
16.03.1995
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
19953127
Beiträge(24)
  • Christoffel BrändliMitunterzeichner/inSchweizerische Volkspartei
  • Hans Jörg HuberMitunterzeichner/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Kaspar RhynerMitunterzeichner/inFDP.Die Liberalen
  • Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und KommunikationFederführendes Departement
  • Theo MaissenMitunterzeichner/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
Verlauf(4)
  • Erledigt
  • Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen
    Ständerat
  • Überwiesen an den Bundesrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texte(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Stärkung der Abwehr von Naturgefahren
  • Eingereichter TextTEXT

    Aufgrund der Studien des Bundesamtes für Zivilschutz von 1994 muss in der Schweiz mit einem durchschnittlichen jährlichen Schadenpotential aus Naturgefahren von 10 Milliarden Franken gerechnet werden.

    Es wird befürchtet, dass in Zukunft öfter mit Naturkatastrophen gerechnet werden muss. Auch wenn sich diese Befürchtungen nicht bewahrheiten sollten, muss mit einer Zunahme der Schäden aufgrund der Wertzunahme der geschädigten Objekte gerechnet werden.

    In Anbetracht dieser Situation ist es notwendig, dass die Massnahmen zur Abwehr von Naturgefahren und zur Verminderung der Schäden gesamtheitlich geplant und koordiniert durchgeführt werden. Eine grobe Analyse der verschiedenen Gefahrenarten in bezug auf die Methoden und Organisationen der Vorbeugung, Abwehr und Bewältigung der Schäden zeigt sektoriell hohe Qualität, andererseits aber auch Teilbereiche mit Mängeln. Besonders muss festgestellt werden, dass eine gesamtheitliche Erfassung der Probleme und die Koordination der Massnahmen fehlen.

    Der Bundesrat wird deshalb ersucht:

    1. die Grundlagen für eine gesamtheitliche Problemanalyse und optimale Massnahmenplanung bereitzustellen;

    2. die Qualität der bestehenden Reglemente und Institutionen anhand ihrer bisherigen Wirkung und Tätigkeit zu untersuchen;

    3. den eidgenössischen Räten die nötigen Regelungen und Massnahmen vorzuschlagen, damit die Abwehr der Naturgefahren besser koordiniert wird und die Analyse und die Bewältigung der Schäden verbessert werden.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0