Zum Hauptinhalt springen

Vernehmlassung zu Änderungen der Geschäftsordnung des Landrats

(V 74255)VernehmlassungErledigt
Landrat Uri (UR)05.01.2021
Profil
Typ
Vernehmlassung
Status
Erledigt
Nummer
V 74255
Beginn
05.01.2021
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
74255
Verlauf(2)
  • Frist
    Regierung
  • Eingereicht
Texte(1)
  • LeadHTML
    4. Januar 2021

    Die Arbeiten des Landrats und seiner Organe richten sich unter anderem nach der Geschäftsordnung des Landrats (GO; RB 2.3121).

    Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass sich COVID-19 und die Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus auf die Tätigkeiten und den Betrieb von Landrat und landrätlichen Kommissionen auswirken. Der Landrat muss seine verfassungsmässigen Aufgaben jedoch auch in Ausnahme- oder Notsituationen wahrnehmen können. Um den Ratsbetrieb auch in solchen Situationen aufrechterhalten zu können, soll die Ratsleitung die Kompetenz erhalten, in begründeten Situationen von den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Landrats (GO; RB 2.3121) Abweichungen beschliessen zu können.

    Gleichzeitig soll die Regelung betreffend der Sitzordnung des Landrats offener formuliert und die Bestimmung zur Abschreibung von erheblich erklärten Motionen präzisiert werden.

    Die Ratsleitung hat am 4. Januar 2021 den erarbeiteten Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung des Landrats zur Vernehmlassung freigegeben. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis 31. Januar 2021.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0