UR

Landrat

Uri(UR)KantonMit Parlament
SchweizUR36'433 Einwohner64 Sitze
Profil
Typ
Kanton
Land
Schweiz
Kanton
UR
Hat Parlament
Ja
Sprachen
DE
Bevölkerung
36'433
Sitze (Legislative)
64
Exekutive
Regierungsrat
Sitze (Exekutive)
7
Referenzen & Quelle
Wikidata
Q12404
Vernehmlassungen
Offizielles Profil
Flagge
Flagge
Gremium-Schlüssel
UR
Quellsprache
DE
Texte(141)
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    Im Nachgang an die Revision des Bildungsgesetzes und die Revision der Schulverordnung ist es notwendig, die Richtlinien zu den Förderungsmassnahmen auf die neuen gesetzlichen Grundlagen abzustimmen. Ausserdem stammen die Richtlinien aus dem Jahr 2008 (Anpassungen wurden per Erziehungsratsbeschlüsse in den Jahren 2012 und 2018 vorgenommen), weshalb es angezeigt ist, diese auf deren Aktualität zu prüfen und zu überarbeiten. 

    Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zu den bisherigen Richtlinien betreffen die Struktur, die neue Förderungsmassnahme «Unterstützung bei Schülerinnen und Schülern mit herausforderndem Verhalten» und die Erhöhung der Ressourcen für die Integrative Förderung. 

    Die Vernehmlassung der Überarbeitung der Richtlinien zu den Förderungsmassnahmen an der Volksschule dauert vom 9. Januar bis 27. März 2026. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Kantons Uri verfügbar: www.ur.ch > Aktuelles > Vernehmlassungen. Sie erleichtern uns die Bearbeitung der Vernehmlassungsantworten, wenn Sie sich bei der Beantwortung an das nachfolgende Raster halten:

    A. Allgemein

    • Wie beurteilen Sie die Überarbeitung der Richtlinien zu den Förderungsmassnahmen an der Volksschule im Allgemeinen?
    • Sind die Bestimmungen verständlich und klar?

    B. Spezifische Fragen

    • Erachten Sie die neue Struktur der Richtlinien als übersichtlich und verständlich? 
    • Sind Sie damit einverstanden, dass mit «Unterstützung bei Schülerinnen und Schülern mit herausforderndem Verhalten» eine zusätzliche, neue Förderungsmassnahme in den Richtlinien aufgenommen wird? 
    • Sind Sie damit einverstanden, dass die Ressourcen für die Integrative Förderung auf der Primarstufe von bisher 0.79 Stellenprozent auf 0.9 Stellenprozent (plus Sockel bei weniger als 100 Schülerinnen und Schüler wie bisher) erhöht werden? 
    • Sind Sie damit einverstanden, dass die Ressourcen für die Integrative Förderung bei integrierten Oberstufen von bisher 0.79 Stellenprozent auf 0.9 Stellenprozent (plus Sockel wie bisher) erhöht werden?
    • Sind Sie damit einverstanden, dass die Ressourcen für die Integrative Förderung bei Oberstufen, an welchen Schülerinnen und Schüler mit angepassten Lernzielen in zwei oder mehr Fächern separat in einer Klasse mit besonderer Organisationsform (Werkschule) beschult werden, von bisher 0.1 Stellenprozent auf 0.34 Stellenprozent (plus Sockel) erhöht werden? 
    • Sind Sie damit einverstanden, dass die einzusetzenden Ressourcen für die Begabtenförderung weiterhin explizit aufgeführt werden? 

    C. Weitere Bemerkungen

    •  Haben Sie Bemerkungen zu weiteren Punkten?

     

    Bitte richten Sie Ihre Antwort in elektronischer Form bis 27. März 2026 an:

    Bildungs- und Kulturdirektion
    Vernehmlassung «Überarbeitung Richtlinien Förderungsmassnahmen an der Volksschule»
    Klausenstrasse 4
    6460 Altdorf
    rebeka.wirth@ur.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

    Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Antworten zu dieser Vernehmlassung in einem Bericht zusammengefasst und publiziert werden.

    Im Rahmen der Vernehmlassung führen wir eine Informationsveranstaltung durch:
    Mittwoch, 4. Februar 2026, 19.00 bis ca. 20.15 Uhr, Aula bwz, Attinghauserstrasse 12, 6460 Altdorf. Dazu laden wir Sie herzlich ein. 

    Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Mitarbeit.

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    Im Rahmen der Revision der Schulverordnung (neu: Volksschulverordnung) wollten der Regierungsrat und der Erziehungsrat unter anderem den wachsenden Herausforderungen in der Volksschule Rechnung tragen. Im Rahmen der Vernehmlassung vom Herbst 2023 schlugen sie daher eine Reduktion der maximal zulässigen Abteilungsgrössen vor. In den Vernehmlassungsantworten wurde der Bedarf an zusätzlichen Ressourcen nicht bestritten, wohl aber die Idee, diese zusätzlichen Ressourcen via Reduktion der Abteilungsgrössen bereitzustellen. Infolge dieser Rückmeldungen wurde im Bericht und Antrag an den Landrat vorgeschlagen, die zulässigen Abteilungsgrössen nicht zu reduzieren, die Schulen aber zu verpflichten, für grosse Abteilungen zusätzliche Ressourcen bereitzustellen. Diesen Vorschlag passte der Landrat in der Beratung zur Revision der Volksschulverordnung dahingehend an, dass die Schulen zusätzliche Ressourcen bereitstellen können, aber nicht müssen. Damit verbunden war indes, dass der Kanton sich an den betreffenden Kosten nicht mehr zu beteiligen hat.

    Aus diesem Grund ergriff der Verein der Lehrerinnen und Lehrer Uri das Referendum gegen die Verordnung. Er forderte, grosse Abteilungen seien (wie vom Regierungsrat dem Landrat beantragt) zwingend mit zusätzlichen Ressourcen auszustatten und der betreffende Artikel 9 der Verordnung sei entsprechend anzupassen. Nachdem das Referendum zustande gekommen war, fand am 30. November 2025 die Volksabstimmung statt, wobei das Urner Stimmvolk die Verordnung mit 72 Prozent Nein zu 28 Prozent Ja ablehnte. Somit muss die Revision der Verordnung neu aufgelegt werden.

    Da das Referendum klar auf die Anpassung von Artikel 9 abgezielt hatte, hat der nun zur Vernehmlassung vorliegende neue Verordnungsentwurf die zur Volksabstimmung gebrachte Vorlage übernommen – mit Ausnahme eben der Regelungen in Artikel 9. Hier schlagen der Erziehungsrat und der Regierungsrat eine neue Regelung vor, die den Anliegen der unterschiedlichen Anspruchsgruppen optimal Rechnung trägt: Jede Schule soll verpflichtet werden, generell Ressourcen für herausfordernde Abteilungen bereitzustellen und diese im Einzelfall bedarfsgerecht einzusetzen. Nebst dieser neuen Regelung werden aufgrund der Verzögerungen, die durch das Referendum entstanden sind, für einige Artikel Übergangsfristen nötig.

    Die Vernehmlassung der Revision der Volksschulverordnung 2026 dauert vom 15. Dezember 2025 bis 1. März 2026. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Kantons Uri verfügbar: www.ur.ch > Aktuelles > Vernehmlassungen. Sie erleichtern uns die Bearbeitung der Vernehmlassungsantworten, wenn Sie sich bei der Beantwortung an das nachfolgende Raster halten:

    A. Allgemein

    • Wie beurteilen Sie die Anpassungen in der Volksschulverordnung im Allgemeinen?
    • Sind die Bestimmungen im Artikel klar und verständlich?

    B. Spezifische Fragen zu Artikel 9 und Artikel 48

    • Sind Sie mit der Schaffung eines Ressourcenpools einverstanden?
    • Sind Sie mit der Aufteilung des Pools in einen Sockel pro Schule und einen variablen Anteil
      pro Schülerin und Schüler einverstanden?
    • Sind Sie mit der Höhe der vorgeschlagenen Prozentsätze einverstanden?
    • Sind Sie damit einverstanden, dass die Schulleitung die Ressourcen aus dem Pool bedarfsgerecht den Abteilungen zuteilt?
    • Sind Sie damit einverstanden, dass für die Umsetzung von Artikel 48 eine Übergangsfrist von einem Jahr gesetzt wird?

    C. Weitere Bemerkungen

    • Haben Sie weitere Anmerkungen zu anderen Artikeln?

     

    Bitte richten Sie Ihre Antwort in elektronischer Form bis 1. März 2026 an:

    Bildungs- und Kulturdirektion
    Vernehmlassung «Revision Volksschulverordnung»
    Klausenstrasse 4
    6460 Altdorf
    sonja.gisler@ur.ch

    Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Antworten zu dieser Vernehmlassung in einem Bericht zusammengefasst und publiziert werden.

    Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Mitarbeit.

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    Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion an seiner Sitzung vom 18. November 2025 ermächtigt und beauftragt, zur Revision der Kantonalen Jagdverordnung eine Vernehmlassung durchzuführen.

    Wir laden Sie höflich ein, zum Verordnungsentwurf bis am 15. Februar 2026 Stellung zu nehmen. Wir ersuchen Sie, Ihre Stellungnahme, wenn möglich in elektronischer Form auf dem bereitgestellten Formular, an folgende Adresse einzureichen:

    Sicherheitsdirektion Uri
    Direktionssekretariat
    Frau Alexandra Kälin
    Tellsgasse 5
    6460 Altdorf

    E-Mail: alexandra.kaelin@ur.ch

    Für Ihre wertvolle Mitwirkung danken wir Ihnen bestens und sehen Ihrer Stellungnahme mit Interesse entgegen.

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    Das Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz) ist seit 1998 in Kraft und erfuhr letztmals im Jahr 2013 eine Anpassung aufgrund der Einführung des Gesetzes über die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts. Seither hat sich die Sozialhilfe schweizweit und auch kantonal in ihrer ganzen Palette stetig verändert und zusehends professionalisiert. Nachdem das revidierte Sozialhilfegesetz in der Volksabstimmung vom 18. Mai 2025 abgelehnt wurde, hat der Landrat eine daraufhin eingereichte Motion für eine Gesamtrevision des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe am 25. September 2025 erheblich erklärt.

    Die vorliegende Revision wurde, wie in der Motion gefordert, nicht vollständig neu erarbeitet, sondern auf der Grundlange der bisherigen Arbeiten gezielt angepasst. Dabei wurden auch die Ergebnisse der Vernehmlassung zur früheren Vorlage weiter berücksichtigt. Im Mittelpunkt stehen eine präzisere und verständlichere Regelung des Vermögensverzichts und -verzehrs sowie klare Grundsätze über die Bestimmungen der Sozialinspektion.

    Die Vernehmlassung dauert bis am 18. Februar 2026.

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    Der Regierungsrat hat die Justizdirektion an seiner Sitzung vom 19. August 2025 beauftragt und ermächtigt, zur entworfenen Teilrevision des Gesetzes über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte eine Vernehmlassung durchzuführen.
    Die geplanten Änderungen betreffen vorwiegend technische und organisatorische Vorschriften beispielsweise zu den bei stillen Wahlen geltenden Fristen, den Urnenöffnungszeiten, zum Zeitpunkt des Auszählungsbeginns und zum Zählen der Stimmen. Zudem soll eine neue Möglichkeit geschaffen werden, um die Stimmberechtigten besser zu informieren: Personen, die sich für ein zu besetzendes Amt interessieren, sollen ihre Kandidatur freiwillig bei der Gemeinde- oder Standeskanzlei melden können, damit diese veröffentlicht wird.
    Gerne laden wir Sie ein, zum Gesetzesentwurf bis 30. November 2025 Stellung zu nehmen. Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahme in elektronischer Form ans Direktionssekretariat (ds.jd@ur.ch) einzureichen.
    Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie unter den angefügten Dokumenten.
    Wir danken Ihnen für die wertvolle Mitwirkung und sehen Ihrer Stellungnahme mit Interesse entgegen.

    Justizdirektion Uri

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0