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Nachtrag Steuergesetz (Finanzvorlage 2020): Vernehmlassungsverfahren

(V 50419)Vernehmlassungabgeschlossen
Kantonsrat Obwalden (OW)16.01.2019
Profil
Typ
Vernehmlassung
Status
abgeschlossen
Nummer
V 50419
Beginn
16.01.2019
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
50419
Verlauf(2)
  • Frist
    Regierung
  • Eingereicht
Dokumente(9)
Texte(1)
  • LeadHTML
    16. Januar 2019
    p>Die Steuergesetzrevision 2020 sieht Anpassungen sowohl bei den juristischen als auch bei den natürlichen Personen vor. Die wichtigsten Revisionspunkte sind:

    Juristische Personen:

    • Umsetzung STAF inkl. Senkung der Kapitalsteuer
    • Änderung Aufteilung Ertrag aus Gewinn- und Kapitalsteuer

    Natürliche Personen:

    • Erhöhung Steuerfuss Kantonssteuer
    • Beschränkung Fahrkostenabzug
    • Erhöhung Grundstückgewinnsteuer
    • Erhöhung Mahngebühren

    Die Vernehmlassungsteilnehmenden sind gebeten, für ihre Stellungnahme den beigefügten Fragebogen zu verwenden.

    Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis 18. März 2019.

    Für weitere Informationen steht die Steuerverwaltung gerne zur Verfügung
    (Telefon 041 666 62 94, E-Mail marianne.nufer@ow.ch).

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0