Kantonsrat
Obwalden(OW)- Typ
- Kanton
- Land
- Schweiz
- Kanton
- OW
- Hat Parlament
- Ja
- Sprachen
- DE
- Bevölkerung
- 37'841
- Sitze (Legislative)
- 55
- Exekutive
- Regierungsrat
- Sitze (Exekutive)
- 5
- Wikidata
- Q12573
- Vernehmlassungen
- Offizielles Profil
- Flagge
- Flagge
- Gremium-Schlüssel
- OW
- Quellsprache
- DE
- Ergebnis: 11 Ja · 37 Nein · 4 Enth. · 2 Abwesend
- Ergebnis: 0 Ja · 52 Nein · 0 Enth. · 2 Abwesend
- Ergebnis: 52 Ja · 0 Nein · 0 Enth. · 2 Abwesend
- Ergebnis: 44 Ja · 8 Nein · 0 Enth. · 2 Abwesend
- Ergebnis: 52 Ja · 0 Nein · 0 Enth. · 2 Abwesend
- Lead20. April 2026Teilrevision der Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwaldenp>.Die Regierungsräte der Kantone Obwalden und Nidwalden haben die Vernehmlassung für die Teilrevision der Vereinbarung über das gemeinsame Informatikleistungszentrum (ILZ) eröffnet.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 1. Juli 2026.
Das Mitwirkungsverfahren wird elektronisch durchgeführt unter:
Kanton Obwalden | E-MitwirkungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Leadp>Im Auftrag des Regierungsrats lädt Sie das Volkswirtschaftsdepartement zur Vernehmlassung zur Revision zur kantonalen Arbeitslosenversicherungs- und Arbeitsvermittlungsgesetzgebung ein.
Die Kantone Obwalden und Nidwalden arbeiten beim Vollzug des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) seit über 30 Jahren zusammen und führen in Hergiswil ein gemeinsames Regionales Arbeitsvermittlungszentrum und eine gemeinsame Arbeitslosenkasse. Die Zusammenarbeit der beiden Kantone ist in zwei entsprechenden Interkantonalen Vereinbarungen geregelt (vgl. Vereinbarung über ein gemeinsames regionales Arbeitsvermittlungszentrum [IKV RAV] und Vereinbarung über eine gemeinsame öffentliche Arbeitslosenkasse der Kantone Obwalden und Nidwalden [IKV ALK]).
Auch im Bereich der arbeitsmarktlichen Massnahmen arbeiten die beiden Kantone seit jeher zusammen und betreiben gemeinsam die Logistikstelle für arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM-Stelle). Eine Überprüfung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) hat aufgezeigt, dass die gemeinsame LAM-Stelle in den Gesetzgebungen beider Kantone nicht rechtsgenüglich abgebildet und die Zusammenarbeit zwischen den beiden Kantonen nicht explizit geregelt ist.
Das Mitwirkungsverfahren wird elektronisch durchgeführt unter:
Kanton Obwalden | E-MitwirkungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Lead9. Dezember 2025Totalrevision zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (EG AHVG)p>Im Auftrag des Regierungsrats lädt Sie das Volkswirtschaftsdepartement zur Vernehmlassung zur Totalrevision zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (EG AHVG) ein. Der Bund hat im Bereich der AHV die Aufsicht modernisiert. Aufgrund der Änderungen des Bundes ergab sich Anpassungsbedarf bei den kantonalen Bestimmungen.
Mit der Totalrevision sollen als wichtigste Änderungen eine Sozialversicherungsanstalt mit der Bezeichnung "Sozialversicherungen Obwalden (SVOW)" für den Kanton Obwalden errichtet werden. Gleichzeitig wird eine Verwaltungskommission geschaffen, die für eine vom Kanton unabhängige Aufsicht sorgt.
- Lead24. November 2025Nachtrag Denkmalschutzverordnung (DSV)p>Am 6. Dezember 2024 reichte Kantonsrat Frank Henri Kurer sowie 24 Mitunterzeichnende eine Motion mit dem Titel "Optimierung der Kantonalen Denkmalpflege" ein. Am 20. März 2025 über-wies der Kantonsrat die Motion.
Das Bildungs- und Kulturdepartement erarbeitete daraufhin einen Nachtrag zur Verordnung über den Schutz von Bau- und Kulturdenkmälern (Denkmalschutzverordnung; GDB 451.21), welcher das Anliegen der Motion, die Denkmalschutzverordnung unter Beibehaltung des Obwaldner Systems im Bereich der provisorischen Unterschutzstellungen zu präzisieren, umsetzt. Der Regierungsrat hat den Nachtrag in erster Lesung beraten und das Bildungs- und Kulturdepartement mit der Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens beauftragt.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 2. März 2026.
Es findet eine Informationsveranstaltung dazu statt am:
12. Januar 2026 um 17.30 Uhr im Mehrzwecksaal der Kantonsschule Sarnen
- Lead20. November 2025Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL): Entwurf Objektblatt 202: Leitungszug Mettlen–Innertkirchen; 380 Kilovolt (kV)-Übertragungsleitungp>Die Bevölkerung wird hiermit über die öffentliche Auflage des Entwurfs des Objektblatts 202 des Sachplans Übertragungsleitungen (SÜL) informiert. Gegenstand des Objektblatts ist ein Planungskorridor für den Ersatz und Ausbau auf die Spannungsebene von 380 kV einer bestehenden, zweisträngigen 220 kV-Leitung. Diese soll mehrheitlich als Freileitung zwischen dem Unterwerk Innertkirchen (Gemeinde Innertkirchen, Kanton Bern) und dem Mast Mast 1490x185 bei «Stächerain» (Gemeinde Luzern, Kanton Luzern) realisiert werden; Verkabelungsabschnitte sind zwischen dem Unterwerk Innertkirchen und «Eggi» (Gemeinde Innertkirchen, Kanton Bern) sowie «Erdbrust» (Gemeinde Giswil, Kanton Obwalden) und «Gfellen» (Gemeinde Entlebuch, Kanton Luzern) vorgesehen. Der Planungskorridor samt der anzuwendenden Übertragungstechnologien wird im Hinblick auf die nachfolgende Planung des Auflageprojekts vom Bundesrat festgesetzt. Alle Privatpersonen sowie alle Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zur geplanten Anpassung des SÜL zu äussern.
Die Unterlagen zum Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) können vom 21. November 2025 bis 22. Dezember 2025 auch zu den ordentlichen Bürozeiten beim Bau- und Raumentwicklungsdepartement, Amt für Raumentwicklung und Energie an der Flüelistrasse 1, 6060 Sarnen, bei der Gemeindeverwaltung Giswil, Lungern und Sarnen eingesehen werden.
Das Mitwirkungsverfahren wird elektronisch durchgeführt unter:
Kanton Obwalden | E-MitwirkungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0