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Nachtrag zum Baugesetz (Mehrwertabgabe)

(V 34278)Vernehmlassungabgeschlossen
Kantonsrat Obwalden (OW)16.01.2017
Profil
Typ
Vernehmlassung
Status
abgeschlossen
Nummer
V 34278
Beginn
16.01.2017
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
34278
Verlauf(2)
  • Frist
    Regierung
  • Eingereicht
Texte(1)
  • LeadHTML
    15. Januar 2017
    b>Beschreibung:
    Der Bundesgesetzgeber verlangt, dass planungsbedingte Bodenmehrwerte angemessen abgeschöpft werden. Das revidierte eidgenössische Raumplanungsgesetz legt fest, dass alle Kantone bis zum 1. Mai 2019 die nötigen kantonalen Rechtsgrundlagen zu schaffen haben.

    Auflageunterlagen:
    Gegenstand der vorliegenden öffentlichen Auflage bilden der Nachtrag zum Baugesetz (Mehrwertabgabe) sowie der erläuternde Bericht dazu.

    Wir laden Sie ein, zur Vorlage Stellung zu nehmen. Bitte senden Sie Ihre schriftliche Stellungnahme an das Bau- und Raumentwicklungsdepartement Obwalden, Flüelistrasse 3, Postfach 1163, 6061 Sarnen oder elektronisch an bau-raumentwicklungsdepartement@ow.ch. Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. April 2017.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0