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Vernehmlassung zum Entwurf des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe

(V 102820)VernehmlassungErledigt
Landrat Uri (UR)02.06.2023
Profil
Typ
Vernehmlassung
Status
Erledigt
Nummer
V 102820
Beginn
02.06.2023
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
102820
Verlauf(2)
  • Frist
    Regierung
  • Eingereicht
Texte(1)
  • LeadHTML
    2. Juni 2023

    Im November 2018 reichte Landrat Flavio Gisler, Schattdorf, die Motion für eine Gesamtrevision des Sozialhilfegesetzes ein. Der Regierungsrat setzte im Dezember 2020 eine Projektgruppe ein, die aus Vertretungen von Kanton, Sozialdiensten und Sozialbehörden sowie einer externen Projektbegleitung zusammengesetzt war. Diese hat alle Themen inhaltlich bearbeitet. Weitere Stakeholder wurden im Rahmen des Hearings eingebunden.

    Die vorliegende Revision hat zum Zweck, der im Kanton und in den Gemeinden bewährten Sozialhilfe wieder ein modernes Kleid zu geben. Das bedeutet im Wesentlichen, dass dieses Gesetz das Sozialhilfesystem in allen Teilen angemessen und aktuell abbilden soll. Grössere umfassende materielle Eingriffe in dieses System umfasst das revidierte Gesetz nicht, womit die generellen Normen zur Sozialhilfe in der Kantonsverfassung unverändert fortbestehen können. Das Gesetz soll in Zukunft jedoch mit einem Reglement ergänzt werden, in dem einzelne Gesetzesartikel detaillierter ausgeführt werden.

    Der Bericht zur Vernehmlassung erläutert die Ausganglage und das Vorgehen für die Gesamtrevision, und widmet sich den Grundzügen der Gesetzesvorlage, den wichtigsten materiellen Änderungen, dem formalen Aufbau des Gesetzes und seine Wirkungen und Folgen für die Anschlussgesetzgebung. Ausführungen zu den einzelnen Gesetzesartikeln werden vorgenommen und zeigen den weiteren Zeitplan sowie das weitere Vorgehen auf.

    Vernehmlassung

    Gerne unterbreiten wir Ihnen den Entwurf des neuen Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe. Sie finden die Unterlagen unter Dokumente.

    Wir laden Sie ein, uns Ihre Stellungnahme zum Gesetzesentwurf via Online-Formular https://antwort.ur.ch/s/sozialhilfegesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bis Freitag, 8. September 2023, abzugeben.

    Weiteres Vorgehen

    Es ist vorgesehen, dass der Regierungsrat den Bericht und Antrag an den Landrat Ende 2023 verabschiedet. Anschliessend wird der Landrat die Vorlage Anfang 2024 behandeln. Die Volksabstimmung ist für den 22. September 2024 vorgesehen. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Januar 2025 geplant.

    Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an Nadine Arnold, Vorsteherin Amt für Soziales, Telefon 041 875 21 16 oder nadine.arnold@ur.ch.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0