Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften
(22.454)Schweiz16.08.2022
Profil
- Typ
- Parlamentarische Initiative
- Status
- Erledigt
- Parlament
- Schweiz
- Nummer
- 22.454
- Beginn
- 16.08.2022
Referenzen & Quelle
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- 20220454
Traktanden
- CHE25.09.2024
- CHE12.12.2024
- CHE12.12.2024
- CHE16.12.2024
- CHE18.12.2024
- CHE18.12.2024
- CHE19.12.2024
- CHE20.12.2024
- CHE20.12.2024
Abstimmungen(7)
- Ergebnis: 21 Ja · 18 Nein · 5 Enth. · 1 AbwesendJa
- Ergebnis: 15 Ja · 26 Nein · 1 Enth. · 3 AbwesendNein
Beiträge(9)
- Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR
- Pirmin BischofDie Mitte
- Finanzdepartement
- Daniela SchneebergerFDP.Die Liberalen
- Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR
Verlauf(19)
- Annahme in der SchlussabstimmungStänderat
- Erledigt
- Geplant für die Schlussabstimmung
- ZustimmungStänderat
- In Kommission des Ständerats
Dokumente(23)
Texte(2)
- Titel des GeschäftesEinführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften
- Eingereichter Text
I
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 131b Objektsteuer auf Zweitliegenschaften
Die Kantone können auf Liegenschaften eine Objektsteuer erheben. Diese kann auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften unabhängig vom Kostenanlastungsprinzip höher ausfallen.
II
1 Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0