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Verschärfung der Schuldenbremse

(05.460)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz15.12.2005
Profil
Typ
Parlamentarische Initiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
05.460
Beginn
15.12.2005
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20050460
Traktanden
Abstimmungen(1)
Beiträge(2)
  • Pirmin SchwanderSprecher/inSchweizerische Volkspartei
  • Fraktion der Schweizerischen VolksparteiUrheber/in
Verlauf(3)
  • Erledigt
  • Keine Folge gegeben
    Nationalrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texte(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Verschärfung der Schuldenbremse
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:

    Die Gesetzgebung ist dahingehend anzupassen, dass die Schuldenbremse verschärft wird. Sämtliche Ausgaben sind obligatorisch der Schuldenbremse zu unterstellen (Pensionskassen, Sozialwerke, NFA usw.). Zudem muss sich die Verwaltung bei der Bestimmung der zukünftigen Einnahmen und des K-Faktors vermehrt an das Vorsichtsprinzip halten. Der Spielraum der Verwaltung bei der Festsetzung der Parameter muss verkleinert werden.

  • BegründungTEXT

    Trotz überwältigender Zustimmung durch die Bevölkerung vermag die Schuldenbremse ihre Aufgabe nicht vollständig zu erfüllen. Gemäss Volkswillen sollte die Schuldenbremse dazu führen, dass das Schuldenwachstum gestoppt wird. Doch davon ist die Schweiz weit entfernt. Trotz Schuldenbremse wachsen die Schulden (auch bei positiver wirtschaftlicher Entwicklung) stark an. Seit der Volksabstimmung im Jahr 2001 haben die Bundesschulden um über 20 Milliarden Franken zugenommen, obwohl die Wirtschaft ein positives Wachstum verzeichnete. Bis ins Jahr 2008 werden die Schulden das Niveau bei der Volksabstimmung um fast 40 Milliarden Franken übersteigen. Es gilt daher, bestehende Interpretationslücken zugunsten von Mehrschulden auszumerzen und die Schuldenbremse so zu korrigieren, dass sie dem an der Volksabstimmung von 2001 geäusserten Willen entsprechen kann.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0