Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Prämienverbilligung
(04.033)Schweiz26.05.2004
Verlauf(8)
Sortiert nach Rededatum, Absteigend
Sortieren nach
Akteurstyp
8 Ergebnisse
- Wird im Bundesblatt veröffentlicht, sobald die entsprechende Rechtsgrundlage in Kraft tritt.Nationalrat
- Annahme in der SchlussabstimmungNationalrat
- ZustimmungNationalrat
- Erledigt
- AbweichungNationalrat
- Von beiden Räten behandelt
- Beschluss abweichend vom EntwurfStänderat
- Im Rat noch nicht behandelt
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0